Neue Hundesteuersatzung für die Stadt Peitz
Die Peitzer Stadtverordneten haben einer neuen Satzung der Satdt üder die Erhebung einer Hundesteuer zugestimmt. Die Hundesteuersatzung soll am 1.01.2002 in Kraft treten.
Die Steuer in der Satdt Peitz beträgt dann jährlich 36 Euro für den ersten Hund, 54 Euro für den zweiten Hund und 66 Euro für jedes weitere Tier. Für 18 Rassen, die als "Kampfhunde" eingestuft wurden, sind jährlich 300 Euro zu zahlen. Dazu gehören auch Dobermann und Rottweiler. Außer bei American Pitbull Terrier, Amstaff, Bullterrier, Tosa Inu ist diese "Kampfhundesteuer" nicht zu zahlen, wenn die Besitzer ein Negativzeugnis für ihr Tier vorlegen können. Für eine ganze Reihe von Vierbeinern, vor allem für Dienst- und Gebrauchshunde, kann auf Antrag eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung erteilt werden.
Eine Überarbeitung der alten Satzung, so die Begründung, war aus Sicht des Amtes erforderlich, da aufgrund des haushaltssicherungskonzeptes der Stadt alle Einnahmemöglichkeiten erschlossen werden müssen. Gleichzeitig fordern Euro-Umstellung und die Umsetzung der HVO neue Satzungsinhalte. Die Abgeordneten stimmten dem Vorschlag des Amtes zu, die Hundesteuer um 50% zu erhöhen. (gro)
Quelle: Lausitzer Rundschau vom 24.09.01
Der Verfasser scheint hundefreundlich zu sein, Kampfhunde wurde von ihm angestrichelt
Klar, in der HVO steht ja auch eine höhere Besteuerung einiger Hunderassen festgeschrieben
watson
Die Peitzer Stadtverordneten haben einer neuen Satzung der Satdt üder die Erhebung einer Hundesteuer zugestimmt. Die Hundesteuersatzung soll am 1.01.2002 in Kraft treten.
Die Steuer in der Satdt Peitz beträgt dann jährlich 36 Euro für den ersten Hund, 54 Euro für den zweiten Hund und 66 Euro für jedes weitere Tier. Für 18 Rassen, die als "Kampfhunde" eingestuft wurden, sind jährlich 300 Euro zu zahlen. Dazu gehören auch Dobermann und Rottweiler. Außer bei American Pitbull Terrier, Amstaff, Bullterrier, Tosa Inu ist diese "Kampfhundesteuer" nicht zu zahlen, wenn die Besitzer ein Negativzeugnis für ihr Tier vorlegen können. Für eine ganze Reihe von Vierbeinern, vor allem für Dienst- und Gebrauchshunde, kann auf Antrag eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung erteilt werden.
Eine Überarbeitung der alten Satzung, so die Begründung, war aus Sicht des Amtes erforderlich, da aufgrund des haushaltssicherungskonzeptes der Stadt alle Einnahmemöglichkeiten erschlossen werden müssen. Gleichzeitig fordern Euro-Umstellung und die Umsetzung der HVO neue Satzungsinhalte. Die Abgeordneten stimmten dem Vorschlag des Amtes zu, die Hundesteuer um 50% zu erhöhen. (gro)
Quelle: Lausitzer Rundschau vom 24.09.01
Der Verfasser scheint hundefreundlich zu sein, Kampfhunde wurde von ihm angestrichelt
![smile.gif](/proxy.php?image=http%3A%2F%2Fkampfschmuser-gemeinde.de%2Fubb%2Fsmile.gif&hash=e0d59aeb863da775ec8fcd6b6ff35c14)
Klar, in der HVO steht ja auch eine höhere Besteuerung einiger Hunderassen festgeschrieben
![frown.gif](/proxy.php?image=http%3A%2F%2Fkampfschmuser-gemeinde.de%2Fubb%2Ffrown.gif&hash=1efba1c0881bbdd8534a990738bf8797)
watson