Hallo,
wie schon gesagt, ich denke man muss den einzelnen Fall betrachten. Sicher ist nur, dass einzelne Hunde im Tierheim, vorausgesetzt natürlich sie werden dort anständig betreut, erst einmal besser aufgehoben sind als bei ihren früheren Haltern.
Möglicherweise kennt ja jemand die näheren Umstände, warum genau der Hund im Bericht eingezogen wurde.
Auch wenn das Tier als Sache angesehen wird, muss es nicht zwangsläufig wieder ausgehändigt werden. Es besteht wohl auch die Möglichkeit der "Verwertung"( heisst leider so), was bedeutet, dass der Wert des Hundes gegen die Pensionskosten aufgerechnet wird. Mag sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird.
Bei uns gibt es ganz klare Anforderungen für die Haltung bestimmter Rassen, die durchaus zu erfüllen sind ( vorausgesetzt da sind keine Eintragungen im pol. Führungszeugnis). Dennoch stellen manche sich einfach stur.
Nun ja es gibt diese Regelungen, an die man sich halt so halten muss wie beispielsweise an die Strassenverkehrsordnung.
Unbestritten bleibt, dass gerade bei Einführung dieser Verordnungen viele Fehler gemacht wurden, da sich auch die Ordnungsbehörden offensichtlich nicht ganz im Klaren waren, wie sie jetzt mit der "Kampfhundeproblematik" umgehen sollten.
Wie immer, die Tiere müssen das ausbaden, was die Menschen " verbocken".
Bayern ist wohl sowieso ein "Härtefall", da können wir ja noch froh sein, dass wir in NRW wohnen.
Viele Grüsse von Moni und Co.