3.700 Euro: Hundehalter muss für Unterbringung im Tierheim zahlen

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
Neustadt (aho) - Für die Unterbringung seines Hundes im Tierheim kann das Ordnungsamt von einem Hundehalter ca. 3.700 Euro jährlich verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt (Rheinland-Pfalz) hervor....

Quelle & kompletter Text:
 
  • 17. Juni 2024
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Das ist doch mal wieder typisch deutscher Staat: Erst den Leuten durch unsinnige Gesetze und Verordnungen das Leben zur Hölle machen, durch Behördenwillkür nehmen sie den Leuten dann den Hund weg, um die Leute dann noch mal dafür finanziell bluten zu lassen... :sauer:.
 
Gab es in Bayern schon vor 10 Jahren. Ich hätte damals für die Unterbringung Sheilas nach der (ungerechtfertigten) Beschlagnahmung, je Tag 20 oder 25 DM (weiß es nicht mehr genau) bezahlen sollen.

Habe ich nicht, ich habe geklagt und da die Beschlagnahmung ungerechtfertigt war, musste ich auch nicht bezahlen...sondern die Stadt Nürnberg
 
Wenn Leute aus Unfähigkeit ihren Hund abgeben oder weil sie einfach keinen "Bock" mehr drauf haben, dann sollten sie dafür zahlen. Würde man das jedoch verlangen, dann würden immer mehr Tiere ausgestzt werden statt abgegeben :( .
 
Was regt ihr euch auf?
Wir haben doch so einen tollen (Un)Rechtsstaat. :eg:
Lilo
 
Warum wurde der Hundehalter denn als nicht geeignet gewertet? Ich jedenfalls kenne die Begründung nicht. Daher erlaube ich mir auch kein Urteil.
Leider kenne ich mehrere Fälle, wo man den Hund besser gestern als heute eingezogen hätte. Zum Wohle des Tieres und der Allgemeinheit.
Meine eigene Hündin gehörte einem Herrn, der sie überwiegend in einer Transportbox hielt. Hier konnte der Hund glücklicherweise eingezogen werden, da der Herr als BTM-Konsument nicht zuverlässig war und eine Haltungsgenehmigung seitens des OA somit entzogen werden konnte. Der Tierschutzaspekt spielte natürlich auch eine Rolle. Traurig und egoistisch finde ich wenn die Hundehalter, die keine Chance haben ihr Tier zurückzubekommen ( z.B. bei diversen Vorstrafen etc.), dieses nicht zur Vermittlung freigeben. Somit sitzen unzählige Hunde jahrelang in den Tierheimen, nur weil ihre Ex-Besitzer so egoistisch sind, nach dem Motto: Wenn ich ihn nicht haben kann, soll ihn auch kein anderer haben.

Natürlich kann ich die Leute verstehen, die erbost sind weil ihr eigener Hund ( zu unrecht) eingezogen wurde, jedoch sollte man die Sache nicht verallgemeinern, sondern den Einzelfall betrachten und dann entscheiden ob die jeweilige Behörde nicht vielleicht doch im Recht war.

Liebe Grüsse von Steffi und der Moni, die jetzt nicht mehr in einer Transportbox lebt
 
Hallo,

mir wurde damals auch nahe gelegt, den Hund zuliebe der "Freigabe" zuzustimmen und ich war nach einigen Tagen Sheila zuliebe, wirklich fast bereit es zu tuen.

Bis es zur Verhandlung vor den Verwaltungsgericht kam, dauerte es damals (und auch heute noch) ca. 8 Monate.

Nach 2 Monaten (zwangsweise)TH hatte mein Rechtsanwalt damals die "zündende Idee". Diese acht Wochen im TH hatten meinen Hund schon 10 kg abnehmen lassen und sich selbst vor Verzweiflung, am ganzen Körper, an allen erreichbaren Stellen Wunden nagen lassen, da er im TH (hier vor Ort) sich selbst überlassen war.

Tiere sind immer noch Sachen und gehören den Eigentümer, bzw. müssen diesen ausgehändigt werden.

Mit den Nachweis einer Pflegestelle, bzw. Wohnort in einen anderen Bundesland konnte ich meinen Hund abholen, nach dem ich schriftlich bestädigt hatte, Bayern mit den Hund zu verlassen.

es ist verdammt schwer abzuwägen, was für den Hund besser ist. Heute würde ich sagen die TH sind voll mit Sokas und die älteren haben kaum Chancen auf Vermittlung, damals hätte ich Sheila diese Wochen ersparen sollen (Sie war damals schon 15 Jahre alt)
 
Hallo,

wie schon gesagt, ich denke man muss den einzelnen Fall betrachten. Sicher ist nur, dass einzelne Hunde im Tierheim, vorausgesetzt natürlich sie werden dort anständig betreut, erst einmal besser aufgehoben sind als bei ihren früheren Haltern.
Möglicherweise kennt ja jemand die näheren Umstände, warum genau der Hund im Bericht eingezogen wurde.
Auch wenn das Tier als Sache angesehen wird, muss es nicht zwangsläufig wieder ausgehändigt werden. Es besteht wohl auch die Möglichkeit der "Verwertung"( heisst leider so), was bedeutet, dass der Wert des Hundes gegen die Pensionskosten aufgerechnet wird. Mag sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird.
Bei uns gibt es ganz klare Anforderungen für die Haltung bestimmter Rassen, die durchaus zu erfüllen sind ( vorausgesetzt da sind keine Eintragungen im pol. Führungszeugnis). Dennoch stellen manche sich einfach stur.
Nun ja es gibt diese Regelungen, an die man sich halt so halten muss wie beispielsweise an die Strassenverkehrsordnung.
Unbestritten bleibt, dass gerade bei Einführung dieser Verordnungen viele Fehler gemacht wurden, da sich auch die Ordnungsbehörden offensichtlich nicht ganz im Klaren waren, wie sie jetzt mit der "Kampfhundeproblematik" umgehen sollten.
Wie immer, die Tiere müssen das ausbaden, was die Menschen " verbocken".
Bayern ist wohl sowieso ein "Härtefall", da können wir ja noch froh sein, dass wir in NRW wohnen.

Viele Grüsse von Moni und Co.
 
Ich stimme dir durchaus zu...

Das Wort Verwertung, verursacht mir immer noch ein ganz schlechtes Gefühl.

Ich bekam damals auch ein Schreiben vom OA und TH, ...auf Grund des Alters, ihres Hundes beabsichtigen, wir den Hund der Verwertung zuzuführen, da die Kosten der unterbringung sich nicht rechnen (die Kosten hatte ich getragen)....

so etwas wünsche ich nicht meinen schlimmsten Feind, aber es gibt die Möglichkeit sich dagegen zu wehren.

Da diese "Gesetzte" Ländersache sind, MUSS der Hund IMMER herausgegeben werden! - wenn ein Pflegeplatz oder Wohnsitz in einem Bundesland (oder Ausland) vorliegt.

Notfalls kann dies am Gericht beantragt werden, ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies aber den meisten OÄern und THen nicht bekannt ist.

Ergo, wenn die Beschlagnahmung ungerechtfertigt war (ich rede hier nicht von Beschlagnahmungen, zum Wohl des Tieres) KANN und SOLLTE sich jeder Bürger wehren.
 
Ja, in dem Fall steht einer Aushändigung des Hundes ja auch nichts im Wege, im Gegenteil, die Behörden sind warscheinlich froh, wenn sie sich nicht mehr mit dem Fall auseinandersetzen müssen, da sie dann nicht mehr zuständig sind.
Allerdings ziehen die wenigsten Menschen für ihren Hund in ein anderes Bundesland. In einem mir bekannten Fall musste der Hund sogar nach Griechenland ausgeführt werden, nur weil der Halter sich weigerte ihn mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Also " Hut ab" dafür, dass Du für Deinen Hund umgezogen bist.
Hätte ich natürlich auch getan. Aber viele tun es halt nicht. Was will man auch erwarten, wenn schon die Vorlage betimmter Unterlagen offensichtlich zu schwierig ist.

Es grüssen Steffi, Moni, Berta, Rusty, Jogi,....
 
Ich fasse es nicht - nur wegen einen Chip??? wie dumm sind manche menschen und das Tier darf es ausbaden...
 
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