Sicherlich kann man das "zugestehen", aber die Frage ist halt, inwieweit man als Retter darauf Rücksicht nehmen kann oder sogar darf. (Stichwort: unterlassene Hilfeleistung)
Es mag Situationen geben, in denen es möglich ist, einen solchen Hund zu beruhigen, "wegzuführen" o.ä.
Spätestens in dem Moment, wo der Besitzer im Auto eingeklemmt ist und der Hund innerhalb des ramponierten Fahrzeugs den Rettern den Zugang zum Auto verwehrt (um nur ein mögliches Szenario zu nennen), wird es unter Umständen schwierig.
Wie es hier genau war, wissen wir nicht. Es mag sein, dass es war, wie rimini schreibt - oder eben auch nicht, sodass es bei aller Liebe zum Hund wirklich keine andere Möglichkeit zu geben schien.
Darüber, dass viel zu selten qualifiziertes Personal mit zB Betäubungsgewehr o.ä. zeitnah zur Verfügung steht und die Polizei eben idR nicht über derartiges Instrumentarium verfügt, haben wir zumindest hier im Forum bei ähnlichen Vorfällen ja oft genug diskutiert.
So wünschenswert es wäre, es ist halt nicht so. Leider.