Also, wie Lekto sagt, ob der Hund auf der Liste steht oder nicht, hat eher weniger mit den Steuern zu tun, denn die Liste ermöglicht zwar eine höhere Besteuerung, aber sie zwingt nicht dazu. Die Gemeinde könnte morgen entscheiden gar keine Steuern mehr zu erheben. Theoretisch.
Den Hund während des Verfahrens bei sich zu behalten birgt auch Risiken. Erstmal muss dann die Steuer weitergezahlt werden. Plus natürlich der Unterhalt, ein finanzielles Polster für Krankheiten/OP´s und andere Katastrophen, plus die laufenden Kosten des Verfahrens.
Würden sie verlieren vor Gericht, was zwar nicht absehbar aber möglich ist, bekommen sie NICHTS davon wieder, die Gemeinde hat die Steuern eingeheimst UND der Hund müsste dann wieder ins Tierheim, nachdem er sich dort bereits komplett eingelebt hat (sofern sie die Steuern nicht weiterhin zahlen wollen/können). Dann hätten sie, und der Hund!!, das alles noch sehr viel teurer bezahlt, als es jetzt der Fall wäre.