20/40er Regelung wird vorläufig nicht ausgesetzt
NRW, 18.11.01
Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) am 07./08. November 2001 bezüglich der Hundeverordnungen
Aufgrund unserer Recherche stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
1. Die IMK hat sich aufgrund von Experten-Empfehlungen mehrheitlich darauf geeinigt, bestimmte Eckdaten für möglichst einheitliche Hundeverordnungen / Länder-Hundegesetze in den einzelnen Bundesländern zu übernehmen.
2. 13 von 16 Bundesländern haben zugesagt, ihre Hundeverordnungen durch neue Hundegesetze zu ersetzen, die diese Eckdaten berücksichtigen.
3. Nach unseren Erkenntnissen sind u.a. folgende Eckdaten vereinbart worden:
Gesetze statt Verordnungen, um die bisher verfassungswidrigen Regelungen zur Verletzlichkeit der Wohnungen abzusichern und um höhere Bußgelder verhängen zu können.
Kategorie I:
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
-> Zuchtverbot, Maulkorb- und Leinenzwang
Kategorie II:
10 weitere Rassen (welche noch offen)
-> Auflagen, die nach bestandenem Wesenstest zumindest teilweise erlassen werden können.
Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung
4. Für NRW ist aufgrund von Presseerklärungen durch den Innenminister Dr. Behrens und die Umweltministerin Höhn klar, daß die Landeshundeverordnung durch ein neues Gesetz auf der Grundlage der Eckpunkte der IMK ersetzt wird. Nach Auskunft des Umweltministeriums ist nicht daran gedacht, die 20/40er Regelung bis dahin auszusetzen. Sicher scheint aber zu sein, daß in NRW die Rasselisten (insgesamt 42 Rassen) mit dem neuen Gesetz auf 4 + 10 schrumpfen.
Quelle:
bis denne
dog-aid
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen
NRW, 18.11.01
Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) am 07./08. November 2001 bezüglich der Hundeverordnungen
Aufgrund unserer Recherche stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
1. Die IMK hat sich aufgrund von Experten-Empfehlungen mehrheitlich darauf geeinigt, bestimmte Eckdaten für möglichst einheitliche Hundeverordnungen / Länder-Hundegesetze in den einzelnen Bundesländern zu übernehmen.
2. 13 von 16 Bundesländern haben zugesagt, ihre Hundeverordnungen durch neue Hundegesetze zu ersetzen, die diese Eckdaten berücksichtigen.
3. Nach unseren Erkenntnissen sind u.a. folgende Eckdaten vereinbart worden:
Gesetze statt Verordnungen, um die bisher verfassungswidrigen Regelungen zur Verletzlichkeit der Wohnungen abzusichern und um höhere Bußgelder verhängen zu können.
Kategorie I:
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
-> Zuchtverbot, Maulkorb- und Leinenzwang
Kategorie II:
10 weitere Rassen (welche noch offen)
-> Auflagen, die nach bestandenem Wesenstest zumindest teilweise erlassen werden können.
Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung
4. Für NRW ist aufgrund von Presseerklärungen durch den Innenminister Dr. Behrens und die Umweltministerin Höhn klar, daß die Landeshundeverordnung durch ein neues Gesetz auf der Grundlage der Eckpunkte der IMK ersetzt wird. Nach Auskunft des Umweltministeriums ist nicht daran gedacht, die 20/40er Regelung bis dahin auszusetzen. Sicher scheint aber zu sein, daß in NRW die Rasselisten (insgesamt 42 Rassen) mit dem neuen Gesetz auf 4 + 10 schrumpfen.
Quelle:
bis denne
dog-aid
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gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen