16 Hundehalter absolvieren Prüfung 140 Sachkundenachweise stehen noch aus
Ueckermünde/Pasewalk (EB/R. Marten). Ins Stocken geraten ist im Landkreis Uecker-Randow die weitere Umsetzung der seit August 2000 geltenden Verordnung, nach der Halter von zwölf dort genauer definierten Rassen eine besondere Erlaubnis besitzen müssen. Für diese Erlaubnis war beim örtlichen Ordnungsamt bis zum 21. August des vergangenen Jahres ein Antrag zu stellen, informierte Kreis-Pressesprecher Achim Froitzheim. "Die überwiegende Mehrzahl der Bürger ist dem nachgekommen", stellte er fest. "Damit besitzen diese Hundehalter einen Nachweis über die erfolgte Beantragung der Erlaubnis - mehr nicht", gab er zu bedenken.
Die weiteren Schritte werden von vielen Haltern "leider erfahrungsgemäß nicht mehr beachtet", stellte er fest. Denn die Erlaubnis, eine als gefährlich geltende Hunderasse auch halten zu dürfen, kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Sachkunde besitzt sowie persönlich zuverlässig und körperlich geeignet ist, ein solches Tier zu halten. Die Sachkunde kann durch eine entsprechenden Prüfung nachgewiesen werden oder es wird eine gleichwertige Ausbildung bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen absolviert. "Die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung gilt als Nachweis der Sachkunde in Sachen Hund", so der Kreispressesprecher.
In der Kreisverwaltung Uecker-Randow ist dem Fachdienst Öffentliche Ordnung und Sicherheit die Zuständigkeit für diese Sachkundeprüfung übertragen worden.
Im Kreis Uecker-Randow haben sich bisher erst 16 Hundehalter einer Prüfung unterzogen, 156 Anträge liegen dem Amt aber vor. Im Landkreis Ostvorpommern absolvierten bereits 64 Hundehalter die Prüfung.
Ueckermünde/Pasewalk (EB/R. Marten). Ins Stocken geraten ist im Landkreis Uecker-Randow die weitere Umsetzung der seit August 2000 geltenden Verordnung, nach der Halter von zwölf dort genauer definierten Rassen eine besondere Erlaubnis besitzen müssen. Für diese Erlaubnis war beim örtlichen Ordnungsamt bis zum 21. August des vergangenen Jahres ein Antrag zu stellen, informierte Kreis-Pressesprecher Achim Froitzheim. "Die überwiegende Mehrzahl der Bürger ist dem nachgekommen", stellte er fest. "Damit besitzen diese Hundehalter einen Nachweis über die erfolgte Beantragung der Erlaubnis - mehr nicht", gab er zu bedenken.
Die weiteren Schritte werden von vielen Haltern "leider erfahrungsgemäß nicht mehr beachtet", stellte er fest. Denn die Erlaubnis, eine als gefährlich geltende Hunderasse auch halten zu dürfen, kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Sachkunde besitzt sowie persönlich zuverlässig und körperlich geeignet ist, ein solches Tier zu halten. Die Sachkunde kann durch eine entsprechenden Prüfung nachgewiesen werden oder es wird eine gleichwertige Ausbildung bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen absolviert. "Die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung gilt als Nachweis der Sachkunde in Sachen Hund", so der Kreispressesprecher.
In der Kreisverwaltung Uecker-Randow ist dem Fachdienst Öffentliche Ordnung und Sicherheit die Zuständigkeit für diese Sachkundeprüfung übertragen worden.
Im Kreis Uecker-Randow haben sich bisher erst 16 Hundehalter einer Prüfung unterzogen, 156 Anträge liegen dem Amt aber vor. Im Landkreis Ostvorpommern absolvierten bereits 64 Hundehalter die Prüfung.