150 DM für Welpenunterschlagung

watson

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Tierliebe: Landgericht stellt Verfahren gegen Beuchaer ein

150 Mark hat den Beuchaer Ulrich B. seine Tierliebe gekostet / Das Geld muss er zahlen, um sich von Strafverfolgung freizukaufen

Beucha/Leipzig. Amtsrichter müssen sich so ziemlich mit allem beschäftigen. Unlängst noch musste sich Amtsrichter Christian Brudnicki mit den Folgen herumschlagen, die eine Melone auf dem Kopf eines "Geschädigten", wie es im Juristendeutsch heißt, hinterlassen hat. Nun sieht er sich tierliebenden Mitmenschen gegenüber und muss nach dem Verbleib von Dackelwelpen fahnden.


Aus Tierliebe hat sich Ulrich B. um die Dackelwelpen gekümmert. Er sei im Tierschutzverein, erklärt er dem Amtsrichter. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass händeringend eine Bleibe für Dackelwelpen gesucht werde. Die Hunde seien in einem erbärmlichen Zustand gewesen: Man habe sie nicht mit Welpenfutter gefüttert und geimpft seien sie auch nicht gewesen. Nach langem Hin und Her habe er sich bereiterklärt, die Hunde für kurze Zeit zu sich zu nehmen. Nach langem Suchen habe er dann ein "gutes Zuhause" für die Tiere gefunden. Sie seien heute in Großdeuben bei einem älteren Ehepaar untergebracht. Die jetzigen Besitzer, das wisse er genau, seien sehr tierlieb. Aber, er wisse nicht wo sie wohnten. Das ist schlecht, denn derjenige, von dem Ulrich B. die Hunde ursprünglich übernommen hat, der will sie wieder zurück. B. seien die Welpen nur zur Pflege und nur für kurze Zeit überlassen worden. Das hat der ehemalige Besitzer der Polizei gegenüber erklärt. Vor dem Amtsgericht ist er trotz Ladung nicht erschienen. Somit steht Richter Brudnicki ohne seinen Belastungszeugen da. Was tun? Er könnte das Verfahren aussetzen, nach seinem Belastungszeugen fahnden, das Verfahren wieder aufnehmen und vielleicht käme er dann irgendwann in einigen Monaten zu einem Urteil. Vielleicht würde Ulrich B. sogar verurteilt. Wahrscheinlich käme am Ende eine Geldstrafe von 10 bis 20 Tagessätzen heraus ein Ergebnis, das zum Aufwand in keinem Verhältnis stünde. Entsprechend entschließt sich der Amtsrichter, Geld zu sparen und regt die Einstellung des Verfahrens an. Ulrich B. solle 150 Mark zahlen und die Sache sei erledigt. Der Handel kommt zu Stande: Mit dem Betrag kauft sich der Beuchaer von der Strafverfolgung frei, und der Staatsanwalt hat etwas, womit er belegen kann, dass seine Ermittlungsarbeit nicht ganz umsonst war. Der Vorwurf, den er B. gemacht hat, lautete im übrigen auf Unterschlagung!

Michael Klein


(* Name von de Redaktion geändert)http://www.lvz-online.de/lvz/zeitung/news/79703.html
 
  • 28. April 2024
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