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Gelöschtes Mitglied 36762
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Oder 4 Jahre für mehrfachen Kindesmissbrauch und Finanzierung und in Auftrag geben von Foltervideos, ebenfalls an Kindern
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Oder 4 Jahre für mehrfachen Kindesmissbrauch und Finanzierung und in Auftrag geben von Foltervideos, ebenfalls an Kindern
trotzdem finde ich Mord überzogen.
Was hat das mit den anderen Fällen zu tun?
Im einen Fall geht es um die juristische Definition einer Straftat.
Im anderen um das Strafmaß.
Ein junger Mann mietet sich einen Sportwagen und rast damit dreimal so schnell wie erlaubt durch die Gegend, baut einen Unfall und zwei Menschen sterben. Schlimm, sehr schlimm sogar, noch dazu verdammt dumm und fahrlässig, aber als Mord würde ich das nicht bezeichnen.
Ein Mann, scheinbar Schizophren, schubst einen kleinen Jungen mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug und das soll kein Mord sein?
Doch gab s schonDas heißt aber noch nicht, dass es deswegen auch zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen wird. Ist es bisher mW auch noch nie.
Der eine wird nicht wegen Mord angeklagt und bekommt somit eine mildere Strafe und der ander (Der in meinen Augen zum Abschaum der Gesellschaft gehört und weggesperrt gehört) kommt mit einer schlimmen, abartigen Straftat so milde davon, wie auch in @Paulemaus Beispiel.
Doch doch, wenn du besoffen jemanden umfährst bist du auch schuldunfähig.
Da gabs doch grad ein Urteil, der Richter sagte selbst, er würde den Fahrer am Liebsten wegsperren, aber weil er betrunken war, gabs kaum Strafe. Er hatte eine junge Frau tot gefahren.
@ZouZou
Das kann man überhaupt nicht vergleichen.
Fall 1: Bin ich tendenziell bei dir.
Eine harte Strafe finde ich aber so oder so angemessen - da bin ich bei @Pyrrha80
Fall 2 kann überhaupt nicht nach Strafrecht verhandelt werden. Der Mann wird nicht "milde bestraft", der wird aus dem Verkehr gezogen, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit zu verhindern.
Abgesehen davon kommen sehr unterschiedliche Strafmaße oft auch daher, dass verschiedene Rechtsbereiche greifen.
Materielle Schäden werden etwa immer noch viel strenger bewertet als Schäden an Personen, weil unser Strafrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt. Die Juristen müssen sich aber an die vorhandenen Gesetze halten, das ist ihr Job. Alles andere wäre Willkür.
Jemand, der unzurechnungsfähig ist und nicht in der Lage ist, normal zu handeln, weil er Wahnvorstellungen hat, kann keinen Mord begehen.
Und jemand der unverschuldet an einer Psychose erkrankt und nicht mehr weiß, was echt und was nicht echt ist, ist für dich Abschaum der Gesellschaft? - Na danke auch!
Jeder sollte froh sein, wenn ihm oder ihr das erspart bleibt! Und dankbar.
Meinst du nicht auch, der Mann wird, sollte er sich jemals wieder fangen und verstehen, was er getan hat, ebenfalls seines Lebens nicht mehr froh?
Das hatte selbst Kinder und war bis ein Jahr vorher ein engagierter, freundlicher Familienvater.
Ernsthaft? Jemand der einen schweren psychotischen Schub hat und bis zum Ausbruch der Krankheit an angesehenes Mitglied der Gesellschaft war, bezeichnest du als "Abschaum"?
Weiß du, wie sich so ein Schub äußert? Hast du das schon mal bei einem Menschen erlebt oder wenigstens gelesen, was da passiert? Da gibt es kein "Gut" oder "Böse", das ist eine eigene Welt und der/die Betroffene hat keine Möglichkeit, zwischen Realität und Vorstellung zu unterscheiden.
Das ist kein Abschaum, das ist ein schwer kranker Mensch
Das war von mir etwas wirr geschrieben, ich hab noch in einem weiteren Beitrag über noch einen anderen Fall geschrieben von Kindesmissbrauch, den meinte ich mit Abschaum der Gesellschaft.
Tut mir leid für die Verwirrung, mir fällt es öfters schwer den Wirrwarr im meinen Kopf in einen verständlichen Text zu packen
der eine trinkt willentlich einen über den Durst (Alkoholismus wird
Ok, das erklärt dann einiges