der Kopfschüttelfred...

Oder 4 Jahre für mehrfachen Kindesmissbrauch und Finanzierung und in Auftrag geben von Foltervideos, ebenfalls an Kindern
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Gelöschtes Mitglied 36762 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
@ZouZou

Wenn ich es richtig verstehe, ist im ersten Fall die Begründung für eine eventuelle Mordanklage, dass bei solchen Geschwindigkeiten
1) der Tod der Passanten billigend in Kauf genommen wird und
2) dies aus dem ausschließlichen Grund des persönlicheh Amüsements getan wurde.
Schlussfolgerung: Der Tod eines anderen wurde aus niedrigen Beweggründen zwar nicht geplant, aber billigend in Kauf genommen.

Das könnte für eine Anklage reichen.

Das heißt aber noch nicht, dass es deswegen auch zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen wird. Ist es bisher mW auch noch nie.

Im zweiten Fall stellen sich die Fragen:
1) War die Aktion geplant, oder geschah sie im Affekt einer Wahnvorstellung? - Wenn nicht geplant, dann kein Mord, sonder maximal Totschlag.

2) Falls sie auf grund von Wahnvorstellungen geplant war, konnte der Kranke in seinem Zustand erkennen, dass er ein Verbrechen begeht?
(Wenn es um den Vorfall in Frankfurt geht, so war der offensichtlich nicht geplant, der Mann kannte den Jungen gar nicht und war an dem Tag erst nach Frankfurt gereist.)

Im zweiten Fall wäre der Mann möglicherweise "schuldig", aber aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig und könnte nur dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden.
 
Oder 4 Jahre für mehrfachen Kindesmissbrauch und Finanzierung und in Auftrag geben von Foltervideos, ebenfalls an Kindern

Was hat das mit den anderen Fällen zu tun? :verwirrt:

Im einen Fall geht es um die juristische Definition einer Straftat.

Im anderen um das Strafmaß.
 
Ich weiß nicht, ins Gefängnis kommt der Jaguarfahrer ja auch, trotzdem finde ich Mord überzogen. Es war unglaublich dumm, fahrlässig und übermütig, aber eben nicht vorsätzlich. So oder so hat er zwei Menschen auf dem Gewissen und wird in seinem Leben vermutlich nie wieder froh.
 
trotzdem finde ich Mord überzogen.

Ich bin mir auch in solchen Fällen nicht sicher, inwiefern das haltbar ist - also juristisch gesehen.

Oder ob ich die Begründung richtig verstanden habe.

@Lana

Wärst du eventuell so freundlich? -Ich frage mich das speziell in so einem Fall auch des öfteren.
 
Was hat das mit den anderen Fällen zu tun? :verwirrt:

Im einen Fall geht es um die juristische Definition einer Straftat.

Im anderen um das Strafmaß.

Ich finde es einfach bescheuert , dem einen wollen sie Mord aufdrücken, vielleicht auch nur um ein Exempel zu statuieren und andere kommen besser davon. Der eine wird nicht wegen Mord angeklagt und bekommt somit eine mildere Strafe und der ander (Der in meinen Augen zum Abschaum der Gesellschaft gehört und weggesperrt gehört) kommt mit einer schlimmen, abartigen Straftat so milde davon, wie auch in @Paulemaus Beispiel.
 
Ein junger Mann mietet sich einen Sportwagen und rast damit dreimal so schnell wie erlaubt durch die Gegend, baut einen Unfall und zwei Menschen sterben. Schlimm, sehr schlimm sogar, noch dazu verdammt dumm und fahrlässig, aber als Mord würde ich das nicht bezeichnen.
Ein Mann, scheinbar Schizophren, schubst einen kleinen Jungen mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug und das soll kein Mord sein?

und das sehe ich eben anders...

Der eine im Vollbesitz seiner geistige Fähigkeit nutzt einen schnellel Sportwagen als Waffe und nimmt den Tod anderer billigend in Kauf bzw. fährt absichtlich mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt, unabhängig davon, ob er anderer damit gefährdet oder umbringt.

Der andere 8ein bis dahin unauffällger Familienvater) ist krank, hört Stimmen und kann weder sich noch seine Umwelt einschätzen oder einordnen, der ist für mich nicht zurechnungsfähig und damit kein Mörder.
 
@ZouZou

Das kann man überhaupt nicht vergleichen.

Fall 1: Bin ich tendenziell bei dir.

Eine harte Strafe finde ich aber so oder so angemessen - da bin ich bei @Pyrrha80

Fall 2 kann überhaupt nicht nach Strafrecht verhandelt werden. Der Mann wird nicht "milde bestraft", der wird aus dem Verkehr gezogen, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit zu verhindern.

Abgesehen davon kommen sehr unterschiedliche Strafmaße oft auch daher, dass verschiedene Rechtsbereiche greifen.

Materielle Schäden werden etwa immer noch viel strenger bewertet als Schäden an Personen, weil unser Strafrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt. Die Juristen müssen sich aber an die vorhandenen Gesetze halten, das ist ihr Job. Alles andere wäre Willkür.

Jemand, der unzurechnungsfähig ist und nicht in der Lage ist, normal zu handeln, weil er Wahnvorstellungen hat, kann keinen Mord begehen.

Und jemand der unverschuldet an einer Psychose erkrankt und nicht mehr weiß, was echt und was nicht echt ist, ist für dich Abschaum der Gesellschaft? - Na danke auch!

Jeder sollte froh sein, wenn ihm oder ihr das erspart bleibt! Und dankbar.

Meinst du nicht auch, der Mann wird, sollte er sich jemals wieder fangen und verstehen, was er getan hat, ebenfalls seines Lebens nicht mehr froh?

Das hatte selbst Kinder und war bis ein Jahr vorher ein engagierter, freundlicher Familienvater.
 
In der schweiz wurde gerade ein typ ( 28 ) der eine, ihm unbekannte, über 60jährige frau, am hellichten tag, mit 51 messerstichen getötet hat, schuldunfähig erklärt, weil er unter drogen und alkoholeinfluss stand.


Aber wenn man besoffen jemanden über den haufen fährt, ist man nicht schuldunfähig?

Ich verstehe es nicht wirklich, der einzige vorteil ist, das der typ weggesperrt wird.
 
Der eine wird nicht wegen Mord angeklagt und bekommt somit eine mildere Strafe und der ander (Der in meinen Augen zum Abschaum der Gesellschaft gehört und weggesperrt gehört) kommt mit einer schlimmen, abartigen Straftat so milde davon, wie auch in @Paulemaus Beispiel.

Ernsthaft? Jemand der einen schweren psychotischen Schub hat und bis zum Ausbruch der Krankheit an angesehenes Mitglied der Gesellschaft war, bezeichnest du als "Abschaum"?

Weiß du, wie sich so ein Schub äußert? Hast du das schon mal bei einem Menschen erlebt oder wenigstens gelesen, was da passiert? Da gibt es kein "Gut" oder "Böse", das ist eine eigene Welt und der/die Betroffene hat keine Möglichkeit, zwischen Realität und Vorstellung zu unterscheiden.

Das ist kein Abschaum, das ist ein schwer kranker Mensch
 
Doch doch, wenn du besoffen jemanden umfährst bist du auch schuldunfähig.
Da gabs doch grad ein Urteil, der Richter sagte selbst, er würde den Fahrer am Liebsten wegsperren, aber weil er betrunken war, gabs kaum Strafe. Er hatte eine junge Frau tot gefahren.
 
@ZouZou

Das kann man überhaupt nicht vergleichen.

Fall 1: Bin ich tendenziell bei dir.

Eine harte Strafe finde ich aber so oder so angemessen - da bin ich bei @Pyrrha80

Fall 2 kann überhaupt nicht nach Strafrecht verhandelt werden. Der Mann wird nicht "milde bestraft", der wird aus dem Verkehr gezogen, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit zu verhindern.

Abgesehen davon kommen sehr unterschiedliche Strafmaße oft auch daher, dass verschiedene Rechtsbereiche greifen.

Materielle Schäden werden etwa immer noch viel strenger bewertet als Schäden an Personen, weil unser Strafrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt. Die Juristen müssen sich aber an die vorhandenen Gesetze halten, das ist ihr Job. Alles andere wäre Willkür.

Jemand, der unzurechnungsfähig ist und nicht in der Lage ist, normal zu handeln, weil er Wahnvorstellungen hat, kann keinen Mord begehen.

Und jemand der unverschuldet an einer Psychose erkrankt und nicht mehr weiß, was echt und was nicht echt ist, ist für dich Abschaum der Gesellschaft? - Na danke auch!

Jeder sollte froh sein, wenn ihm oder ihr das erspart bleibt! Und dankbar.

Meinst du nicht auch, der Mann wird, sollte er sich jemals wieder fangen und verstehen, was er getan hat, ebenfalls seines Lebens nicht mehr froh?

Das hatte selbst Kinder und war bis ein Jahr vorher ein engagierter, freundlicher Familienvater.

Ernsthaft? Jemand der einen schweren psychotischen Schub hat und bis zum Ausbruch der Krankheit an angesehenes Mitglied der Gesellschaft war, bezeichnest du als "Abschaum"?

Weiß du, wie sich so ein Schub äußert? Hast du das schon mal bei einem Menschen erlebt oder wenigstens gelesen, was da passiert? Da gibt es kein "Gut" oder "Böse", das ist eine eigene Welt und der/die Betroffene hat keine Möglichkeit, zwischen Realität und Vorstellung zu unterscheiden.

Das ist kein Abschaum, das ist ein schwer kranker Mensch

Das war von mir etwas wirr geschrieben, ich hab noch in einem weiteren Beitrag über noch einen anderen Fall geschrieben von Kindesmissbrauch, den meinte ich mit Abschaum der Gesellschaft.
 
der eine trinkt willentlich einen über den Durst (Alkoholismus wird
Das war von mir etwas wirr geschrieben, ich hab noch in einem weiteren Beitrag über noch einen anderen Fall geschrieben von Kindesmissbrauch, den meinte ich mit Abschaum der Gesellschaft.

Ok, das erklärt dann einiges ;)
 
Tut mir leid für die Verwirrung, mir fällt es öfters schwer den Wirrwarr im meinen Kopf in einen verständlichen Text zu packen
 
Tut mir leid für die Verwirrung, mir fällt es öfters schwer den Wirrwarr im meinen Kopf in einen verständlichen Text zu packen

Schon ok, passsiert mir auch, siehe oben...

Nachricht angefangen, neu geschrieben weil zwischendurch eine neuer Text dazu kam udn dann ist eh alles durcheinander *lach*

So sollte das nicht aussehen :tuete:

der eine trinkt willentlich einen über den Durst (Alkoholismus wird


Ok, das erklärt dann einiges ;)
 
@lektoratte ja war blöd formuliert verständlich dass ihr das falsch verstanden habt:rotwerd:.

So neuer Versuch:

Der Raser wird wegen Mord angeklagt und ich kann mir auch gut vorstellen, dass er ebenfalls wegen Mordes verurteilt wird. Und das finde ich so nicht richtig.

Der Mann der den Jungen vor den Zug geschubst hat wird nicht einmal wegen Mordes angeklagt, unabhängig davon ob er am Ende für Unzurechnungsfähig erklärt wird und im Endeffekt in eine Klinik zur Therapie muss, anstatt ins Gefängniss, da er ja psychisch krank ist.
Im zweiten Fall würde ich die Anklage wegen Mord verstehen, da er den Jungen wenn auch aufgrund seiner Krankheit, vor den Zug gestoßen hat um ihn zu töten, im ersten Fall ist der Kerl ja nicht losgefahren mit dem Gedanken "ich fahre jetzt jemanden über den Haufen".
Und wie schon geschrieben kann ich mir gut vorstellen, dass er auch wegen Mord verurteilt und ins Gefängnis kommt.

Dazu kommen dann noch solche Fälle wie in meinem nächsten Beitrag, in denen ein Mensch solche abgrundtiefst abartige und wiederwertige Dinge tut und dann für gerade einmal 4 Jahre ins Gefängnis kommt eher sogar weniger, da die Untersuchungshaft noch angerechnet wird.

Auch wenn das nicht 100%ig vergleichbar da wie du @lektoratte ja schon geschrieben hast, es bei 1(Todraser)+2( Zugschubser) um die Anklage Mord und bei 1+3(Kinderschänder etc) um die spätere (bei 1 eventuelle) Verurteilung geht.

Das ist allerdings natürlich nur meine doch recht emotional geprägte Meinung dazu, ohne großartigen juristischen Hintergrund.

Ich hoffe das war jetzt verständlicher formuliert.
Besser bekomme ich es jedenfalls nicht hin:tuedelue::lol:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „der Kopfschüttelfred...“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...
Zurück
Oben Unten