Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg

Vielleicht kann mat unserem Wolf ja helfen:
Also Wolf:
Wie sahen die Forderungen/Mitarbeit von Lux hinsichtlich der Gefahrhundeverordnung denn nun konkret aus? Hat Lux als Sachverständiger oder als Vertreter des SV gehandelt? Welche Vorgaben wurden seitens der Politik gestellt? Welche Argumente wurden seitens der Politik ignoriert?
Und ganz wichtig: Welche Rolle spielten den die Rasseverbände der Soka-Rassen? Wie sah deren Beteiligung/Teilnahme denn aus um die eigenen Hunde zu schützen?
Ohne Beweise habt ihr nämlich nichts weiter als eine nette Verschwörungstheorie. :hallo

Zitat von mat

Das Zitat stammt aus der Laudatio von Setecki zum ausscheiden Clemens Lux als Hauptgeschäftsführer SV. Das müssen wahre Freunde gewesen sein. Setecki verbindet hier den SV und auch Clemens Lux ganz persönlich mit der versuchten Ausrottung einzelner Hunderasse. Sei es aus Hochmut und Überheblichkeit anderen Hundehaltern und Rassen gegenüber oder einfach nur Dummheit; der Name Clemens Lux steht meiner Meinung nach damit auf immer für den Tod von tausenden unschuldigen Familienhunden. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für Sippenhaft und Listung unschuldiger Hundeindividuen. Setecki benennt Ross und Reiter.

Heute kann man gut sehen, wohin die Listung von Hunde führte. Hundehalter in D leben in Rechtsunsicherheit, denn jeder einzelne Vorfall eines Hundetypes kann zu Sippenhaft, Diskriminierung, strengen Auflagen, erhöhte Steuer ua Verlust eines unschuldigen Hundes und Familienmitgliedes führen. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für das Ende des deutschen Hundewesens.

Das sind also die Erfolge von Clemens Lux und SV. Eine Distanzierung, eine Abkehr von den Rasselisten läßt der SV, lassen Clemens Lux bis heute vermissen.

Von wegen Verschwörungstheorie, dass sind die Fakten und die lassen sich
nicht weg diskutieren, auch wenn sie gewissen Personen nicht in den Kram passen.
 
...
Ohne Beweise habt ihr nämlich nichts weiter als eine nette Verschwörungstheorie. :hallo
Zitat von mat

Das Zitat stammt aus der Laudatio von Setecki zum ausscheiden Clemens Lux als Hauptgeschäftsführer SV. Das müssen wahre Freunde gewesen sein. Setecki verbindet hier den SV und auch Clemens Lux ganz persönlich mit der versuchten Ausrottung einzelner Hunderasse. Sei es aus Hochmut und Überheblichkeit anderen Hundehaltern und Rassen gegenüber oder einfach nur Dummheit; der Name Clemens Lux steht meiner Meinung nach damit auf immer für den Tod von tausenden unschuldigen Familienhunden. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für Sippenhaft und Listung unschuldiger Hundeindividuen. Setecki benennt Ross und Reiter.

Heute kann man gut sehen, wohin die Listung von Hunde führte. Hundehalter in D leben in Rechtsunsicherheit, denn jeder einzelne Vorfall eines Hundetypes kann zu Sippenhaft, Diskriminierung, strengen Auflagen, erhöhte Steuer ua Verlust eines unschuldigen Hundes und Familienmitgliedes führen. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für das Ende des deutschen Hundewesens.

Das sind also die Erfolge von Clemens Lux und SV. Eine Distanzierung, eine Abkehr von den Rasselisten läßt der SV, lassen Clemens Lux bis heute vermissen.


Von wegen Verschwörungstheorie, dass sind die Fakten und die lassen sich
nicht weg diskutieren auch wenn sie manchen hier nicht in den Kram passen.
Den Fakt das Lux an der Gefahrhundeverordnung beteiligt war bestreitet hier Niemand. :p Aber:
Also Wolf:
Wie sahen die Forderungen/Mitarbeit von Lux hinsichtlich der Gefahrhundeverordnung denn nun konkret aus? Hat Lux als Sachverständiger oder als Vertreter des SV gehandelt? Welche Vorgaben wurden seitens der Politik gestellt? Welche Argumente wurden seitens der Politik ignoriert?
Und ganz wichtig: Welche Rolle spielten den die Rasseverbände der Soka-Rassen? Wie sah deren Beteiligung/Teilnahme denn aus um die eigenen Hunde zu schützen?
Na dann mal raus mit den Fakten. :hallo:

Edit: Eine Frage hab ich noch:
Wie sähen Eurer Meinung nach die Gefahrhundeverordnung/Listen ohne die Mitwirkung von Lux denn aus?
 
...
Ohne Beweise habt ihr nämlich nichts weiter als eine nette Verschwörungstheorie. :hallo
Zitat von mat

Das Zitat stammt aus der Laudatio von Setecki zum ausscheiden Clemens Lux als Hauptgeschäftsführer SV. Das müssen wahre Freunde gewesen sein. Setecki verbindet hier den SV und auch Clemens Lux ganz persönlich mit der versuchten Ausrottung einzelner Hunderasse. Sei es aus Hochmut und Überheblichkeit anderen Hundehaltern und Rassen gegenüber oder einfach nur Dummheit; der Name Clemens Lux steht meiner Meinung nach damit auf immer für den Tod von tausenden unschuldigen Familienhunden. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für Sippenhaft und Listung unschuldiger Hundeindividuen. Setecki benennt Ross und Reiter.

Heute kann man gut sehen, wohin die Listung von Hunde führte. Hundehalter in D leben in Rechtsunsicherheit, denn jeder einzelne Vorfall eines Hundetypes kann zu Sippenhaft, Diskriminierung, strengen Auflagen, erhöhte Steuer ua Verlust eines unschuldigen Hundes und Familienmitgliedes führen. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für das Ende des deutschen Hundewesens.

Das sind also die Erfolge von Clemens Lux und SV. Eine Distanzierung, eine Abkehr von den Rasselisten läßt der SV, lassen Clemens Lux bis heute vermissen.


Von wegen Verschwörungstheorie, dass sind die Fakten und die lassen sich
nicht weg diskutieren auch wenn sie manchen hier nicht in den Kram passen.
Den Fakt das Lux an der Gefahrhundeverordnung beteiligt war bestreitet hier Niemand. :p Aber:
Also Wolf:
Wie sahen die Forderungen/Mitarbeit von Lux hinsichtlich der Gefahrhundeverordnung denn nun konkret aus? Hat Lux als Sachverständiger oder als Vertreter des SV gehandelt? Welche Vorgaben wurden seitens der Politik gestellt? Welche Argumente wurden seitens der Politik ignoriert?
Und ganz wichtig: Welche Rolle spielten den die Rasseverbände der Soka-Rassen? Wie sah deren Beteiligung/Teilnahme denn aus um die eigenen Hunde zu schützen?
Na dann mal raus mit den Fakten. :hallo:

Edit: Eine Frage hab ich noch:
Wie sähen Eurer Meinung nach die Gefahrhundeverordnung/Listen ohne die Mitwirkung von Lux denn aus?

Erwartest du wirklich eine vernünftige Antwort? :rolleyes:
 
zu #1248 kein Kommentar von dir?
ist das nicht eine Steilvorlage für Klagen?
Und vielleicht mal inhaltlich darauf eingehen und nicht nur die üblichen
Floskeln verwenden.

Ganz ehrlich: Ich steige bei denen farbenfrohen, ellenlangen Postings einfach nicht durch.
 
Den Fakt das Lux an der Gefahrhundeverordnung beteiligt war bestreitet hier Niemand. :p Aber:

Was aber? Wen interessiert das? Entscheidend ist, was dabei raus gekommen ist und dafür hat der besagte Herr seinen Namen hergegeben.

Wo ist die Klarstellung, dass man mit bestimmten Punkten der Gefahrenverordnung nicht einverstanden ist?
 
...
Ohne Beweise habt ihr nämlich nichts weiter als eine nette Verschwörungstheorie. :hallo
Zitat von mat

Das Zitat stammt aus der Laudatio von Setecki zum ausscheiden Clemens Lux als Hauptgeschäftsführer SV. Das müssen wahre Freunde gewesen sein. Setecki verbindet hier den SV und auch Clemens Lux ganz persönlich mit der versuchten Ausrottung einzelner Hunderasse. Sei es aus Hochmut und Überheblichkeit anderen Hundehaltern und Rassen gegenüber oder einfach nur Dummheit; der Name Clemens Lux steht meiner Meinung nach damit auf immer für den Tod von tausenden unschuldigen Familienhunden. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für Sippenhaft und Listung unschuldiger Hundeindividuen. Setecki benennt Ross und Reiter.

Heute kann man gut sehen, wohin die Listung von Hunde führte. Hundehalter in D leben in Rechtsunsicherheit, denn jeder einzelne Vorfall eines Hundetypes kann zu Sippenhaft, Diskriminierung, strengen Auflagen, erhöhte Steuer ua Verlust eines unschuldigen Hundes und Familienmitgliedes führen. Der Name Lux steht meiner Meinung nach für das Ende des deutschen Hundewesens.

Das sind also die Erfolge von Clemens Lux und SV. Eine Distanzierung, eine Abkehr von den Rasselisten läßt der SV, lassen Clemens Lux bis heute vermissen.


Von wegen Verschwörungstheorie, dass sind die Fakten und die lassen sich
nicht weg diskutieren auch wenn sie manchen hier nicht in den Kram passen.
Den Fakt das Lux an der Gefahrhundeverordnung beteiligt war bestreitet hier Niemand. :p Aber:
Also Wolf:

Edit: Eine Frage hab ich noch:
Wie sähen Eurer Meinung nach die Gefahrhundeverordnung/Listen ohne die Mitwirkung von Lux denn aus?

Auf Polemik pur einzugehen ist ermüdend, hier wurde schon alles notwendige zu
dem SV und Herrn Lux bezüglich der Listen und Verordnungen erklärt.
Findet euch mit den Tatsachen ab und versucht sie nicht zu verdrehen.
Im übrigen wenn Ihr über Herrn Lux und den SV so gut informiert seid,
könnt Ihr ja über die Rolle des SV und Herrn Lux und wie die Forderungen/Mitarbeit von Lux hinsichtlich der Gefahrhundeverordnung denn nun konkret aussah, ob Lux als Sachverständiger oder als Vertreter des SV gehandelt hat, welche Vorgaben seitens der Politik gestellt wurden?Und welche Argumente seitens der Politik ignoriert wurden, beantworten, wenn das eurer Meinung nach dem SV und Herrn Lux dient.
 
Den Fakt das Lux an der Gefahrhundeverordnung beteiligt war bestreitet hier Niemand. :p Aber:
Was aber?
Du hast die Fragen beim zitieren doch gelöscht. Also warum fragst du nach?
Wen interessiert das? Entscheidend ist, was dabei raus gekommen ist und dafür hat der besagte Herr seinen Namen hergegeben.
Und was wäre raus gekommen ohne die Beteiligung? Vielleicht war es ja tatsächlich ein Erfolg das es "nur" die Soka getroffen hat. Unter Anderem deshalb frage ich ja was eigentlich politisch gewollt war. Das DIR das zu hoch ist glaub ich dir aber sofort. :hallo:
 
Auf Polemik pur einzugehen ist ermüdend,...
Ja, aber wir versuchens weiter mit Dir.

... hier wurde schon alles notwendige zu
dem SV und Herrn Lux bezüglich der Listen und Verordnungen erklärt.

Wo???
Findet euch mit den Tatsachen ab und versucht sie nicht zu verdrehen.
Wer verdreht hier etwas? DU bist doch nicht einmal in der Lage richtig zuzuordnen Wer Was gesagt hat. :eg:
Im übrigen wenn Ihr über Herrn Lux und den SV so gut informiert seid,
könnt Ihr ja über die Rolle des SV und Herrn Lux und wie die Forderungen/Mitarbeit von Lux hinsichtlich der Gefahrhundeverordnung denn nun konkret aussah, ob Lux als Sachverständiger oder als Vertreter des SV gehandelt hat, welche Vorgaben seitens der Politik gestellt wurden?Und welche Argumente seitens der Politik ignoriert wurden, beantworten, wenn das eurer Meinung nach dem SV und Herrn Lux dient.
Nicht WIR sind in der Bringschuld DEINE Anwürfe in Richtung SV/Lux zu belegen. :eg:

Aber deine billigen Ausflüchte und rhetorischen Tricks auf die naheliegensten Fragen sagen eigentlich Alles aus. In diesem Sinn:
... ich finds einfach zu lustig wie sie sich in aller Öffentlichkeit völlig zum Trottel machen, weil sie auf die naheliegensten Fragen zu ihren Argumenten keine Antworten haben. :lol:
:albern:
 
zu #1248 kein Kommentar von dir?
ist das nicht eine Steilvorlage für Klagen?
Und vielleicht mal inhaltlich darauf eingehen und nicht nur die üblichen
Floskeln verwenden.

Ganz ehrlich: Ich steige bei denen farbenfrohen, ellenlangen Postings einfach nicht durch.
Ok. nun noch einmal ohne Farben, vielleicht steigst du dann da ja durch.
Fällt dir bei Themen und Thesen die du hier verbreiten möchtest, auch nicht schwer.
Übrigens hat Anja Domres (SPD) auf abgeordneten watch, Fragen bezüglich
dieser Thematik immer noch nicht beantwortet.

Unter diesem Hintergrund wird es verständlich, warum der Bullterrier in die Klagen
involviert werden muss:
In dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat folgende Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen:
1".Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichts- zeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine Drucksache 20/5593 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 2 in andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen. Außerdem meinten sie, nach einer zweimaligen Evaluation des Gesetzes und einem entsprechenden Bericht an die Bürgerschaft, der im Wesentlichen immer aus der Beißstatistik bestehe, könne diese auch entfallen."
Ist es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, obwohl diese Hunde alle ohne Maulkorb gehalten werden dürfen?
Anm.: Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.
2."Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel noch die Einfuhr und das Verbringen dieser Hunde in das Inland gestatte. Das Gesetz sei kein Tierschutzgesetz, sondern ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in Hamburg. In der Abwägung der Interessen der Bevölkerung, geschützt zu sein vor gefährlichen Hunden, und des Interesses von Hundehaltern, gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig zum Schutze der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung aus. Insofern hielten sie die Beißstatistik für aussagekräftig. Es sei auch nicht erkennbar, wo ein weiter gehen-der Auftrag an den Senat abzulesen gewesen wäre. Sie empfahlen, an diesen Regelungen festzuhalten und damit auch an einer Gesetzespraxis in Hamburg, die mit den bundesgesetzlichen Regelungen im Einklang sei. Aus der Evaluation sei kein Argument für ein anderes Verfahren als auf Bundesebene abzulesen."
Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten. In einigen Bundesländern wie auch in Niedersachsen kann jeder Mensch legal, Pit Bull Terrier und Co. züchten und halten.
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?
Mit welcher Begründung steht der Bullterrier weiterhin auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde, obwohl alle in Hamburg registrierten Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit sind und nach den Hamburger Beißstatistiken, in dem Berichtszeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind?
Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 enthalten ist. Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen.Auch in Hessen wurden auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 Hunderassen von der Rasseliste gestrichen.
Mit welcher Begründung hält sich der Hamburger Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hundegesetzes nicht an den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts?
Warum wurden, bei der neuen Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes, Hunderassen, die im Berichtszeitraum aufgrund der Beißstatistik wenig oder gar nicht in Beißvorfälle verwickelt waren, nicht von der Rasseliste gestrichen?
Was unterscheidet den Gesetzgeber in Hamburg, in Bezug auf den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber ("97 c"), mit den Gesetzgebern anderer Bundesländer?
3."Das Besondere, was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen. Wenn es gleichwohl einen Beißvorfall gebe, sei dieser Hund nicht regelgerecht gehalten worden. Deshalb könne man nur schwer daraus ableiten, dass Menschen nicht zu Schaden gekommen seien."
Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.
Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.
4."Sie wiesen auf die in der letzten Wahlperiode zu diesem Thema durchgeführte Anhörung hin. Es gebe mit Sicherheit nichts Neues. Das Niedersächsische Hundegesetz sei seit dem 26. Mai 2011 in Kraft. Daraus könne man im Moment noch keine Schlüsse ziehen. Wenn dies nach fünf Jahren in Niedersachsen evaluiert sei, stehe es jedem frei, Anträge zu stellen, um das Gesetz zu übernehmen. Die im Senatsantrag vorgesehenen Änderungen wollten sie heute beschließen, damit das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten könne, sodass sich kein Zeitfenster auftue, in dem dann wieder alles möglich wäre. Die Befürchtung liege nahe, dass ein solches Zeitfenster entsprechend genutzt würde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter unterstrichen, dass die Beißstatistik Hamburgs genauso aussehe wie die anderer Länder. Es gebe dieselben Angaben und dieselben Kategorien. Das niedersächsische Gesetz sei noch zu jung, als dass man schon den Schluss ziehen könne, dass es sich bewährt habe. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen könnten noch keine Angaben dazu machen, ob das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ausreiche und ob es sich bewähre oder nicht."

Die Rasselisten wurden in Niedersachsen bereits am 2. Februar 2003 wieder aus dem Hundegesetz gestrichen.
Das niedersächsische Hundegesetz enthält bereits seit 9 Jahren keine Rasselisten mehr.
Genau dass, hat der Gesetzgeber in Niedersachsen auch berücksichtigt und verabschiedete am 26. Mai 2011 wieder ein Hundegesetz ohne Rasselisten. Dem entsprechend, kann man daraus Schlüsse ziehen, weil sich in Niedersachsen das Hundegesetz ohne Rasselisten bereits seit neun Jahren bewährt hat.
 
Es ist unglaublich anstrengend, sich durch deine Texte durchzuackern. Kannst du dir nicht bitte die Mühe machen, statt mit bunten farben mit der Zitierfunktion zu arbeiten?

Ich meine, du willst das Medium Internetforum nutzen, dann wäre es doch nicht verkehrt, es halbwegs so zu nutzen, wie es üblich ist.

Wolf2012 schrieb:
1".Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichts- zeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine Drucksache 20/5593 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 2 in andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen. Außerdem meinten sie, nach einer zweimaligen Evaluation des Gesetzes und einem entsprechenden Bericht an die Bürgerschaft, der im Wesentlichen immer aus der Beißstatistik bestehe, könne diese auch entfallen."
Ist es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, obwohl diese Hunde alle ohne Maulkorb gehalten werden dürfen?
Anm.: Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.

Mal ganz sachlich gefragt: Hat denn im Berichtszeitraum tatsächlich eine signifikante Entwicklung in Sachen Beißstatistik stattgefunden? Oder sind die Statistiken ungefähr mit den früheren vergleichbar? Solle keine Relativierung sein, interessiert mich einfach.

Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass es nur um Bullterrier gehen soll. Das verstehe ich nicht. Was ist mit den anderen gelisteten Hunderassen?

Wenn man die Bullterrier von der Liste klagen will, weil sie nicht gebissen haben, impliziert dass dann nicht auch irgendwie, dass die Listen für Hunderassen, von denen einzelne Vertreter in Beißvorfälle verwickelt waren, richtig sind?
 
Es geht darum, dass der Bullterrier eine einzigartige Position
in der Hansestadt innehat.
Bullterrier, die vor einem bestimmten Datum (frag mich nicht wann exakt)
aber Bullterrier die damals schon da waren, dürfen noch ohne MK in HH
geführt werden.
So.
Und die Argumentation von SPD und Grünen ist bezüglich der Beißstatistik,
dass Sokas nur deshalb nicht dort zu finden sind,
weil sie ja a l l e einen MK tragen müssen.
Das ist aber nicht wahr, denn die Vertreter dieser Rasse laufen in HH
o h n e MK und haben dennoch null Beißvorfälle!!!!
Frage: warum stehen sie dann noch drauf???

ok. Und dann kann man weiterklagen und argumentieren, dass auch noch kein
StaffBull gebissen hat.

So habe ich das jetzt verstanden....
 
Es geht darum, dass der Bullterrier eine einzigartige Position
in der Hansestadt innehat.
Bullterrier, die vor einem bestimmten Datum (frag mich nicht wann exakt)
aber Bullterrier die damals schon da waren, dürfen noch ohne MK in HH
geführt werden.
So.
Und die Argumentation von SPD und Grünen ist bezüglich der Beißstatistik,
dass Sokas nur deshalb nicht dort zu finden sind,
weil sie ja a l l e einen MK tragen müssen.
Das ist aber nicht wahr, denn die Vertreter dieser Rasse laufen in HH
o h n e MK und haben dennoch null Beißvorfälle!!!!
Frage: warum stehen sie dann noch drauf???

ok. Und dann kann man weiterklagen und argumentieren, dass auch noch kein
StaffBull gebissen hat.

So habe ich das jetzt verstanden....

Lass Dich doch nicht vom HSH2 und Helki veralbern :) Die haben sehr wohl verstanden worum es geht.
 
Es geht darum, dass der Bullterrier eine einzigartige Position
in der Hansestadt innehat.
Bullterrier, die vor einem bestimmten Datum (frag mich nicht wann exakt)
aber Bullterrier die damals schon da waren, dürfen noch ohne MK in HH
geführt werden.
So.
Und die Argumentation von SPD und Grünen ist bezüglich der Beißstatistik,
dass Sokas nur deshalb nicht dort zu finden sind,
weil sie ja a l l e einen MK tragen müssen.
Das ist aber nicht wahr, denn die Vertreter dieser Rasse laufen in HH
o h n e MK und haben dennoch null Beißvorfälle!!!!
Frage: warum stehen sie dann noch drauf???

ok. Und dann kann man weiterklagen und argumentieren, dass auch noch kein
StaffBull gebissen hat.

So habe ich das jetzt verstanden....

Das mit der besonderen Position leuchtet mir ja ein.

Aber wenn man so vorgeht, bestätigt man dadurch nicht, dass Rassen mit Vorfällen zurecht auf der Liste stehen? Und bedeutet das dann nicht, dass man die anderen Rassen, bei denen es mal einen Beißvorfall/Beißvorfälle mit einzelnen Vertretern der Rasse gab, eben auf der Liste belassen muss?

Mir ist nicht klar, wie man mit dieser Vorgehensweise auch die anderen Rassen (außer dem Bullterrier und dem Staffbull) von der Liste bekommen können könnte.

Und wurde der Staffbull (das wäre ja ein vergleichbarer Argumentationsweg) bisher tatsächlich noch in keiner Klage als Argument aufgeführt (ich weiß es wirklich nicht)?
 
procten schrieb:
Lass Dich doch nicht vom HSH2 und Helki veralbern Die haben sehr wohl verstanden worum es geht.

Du darfst das gerne mir überlassen, inwiefern ich dem Argumentationsaufbau einiger Leute folgen kann oder nicht, okay?
 
ok, Helki -
wie danach die Pits und Staffs runterkommen, das habe ich noch nicht verstanden.

Vielleicht erklärt es mir einer der Wölfe?
 
Vielleicht hat aber auch ein Windstoß das alles erhellende Teelicht ausgeblasen bevor die Erleuchtung vollständig war. ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Bullblue
Stimmt .... und als Rechtsstaat sehe ich Deutschland schon seit 2000 nicht mehr - und das obwohl ich aus ner braven gutbürgerlichen Familie stamme :rolleyes:
Antworten
5
Aufrufe
1K
ccb
Momo-Tanja
Hamburger Hundegesetz 2 Der Hamburger Senat deutscht Statistiken und ignoriert das Bundesverfassungsgericht. Von Burkhard Bernheim Die von dem Hamburger Senat vorgelegten Beißstatistiken entsprechen nicht den Tatsachen. Nachdem ... Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen...
Antworten
0
Aufrufe
1K
Momo-Tanja
Momo-Tanja
J
Na endlich:) Soll die Senkung des Steuersatzes auf Normalniveau nur für wesensgeprüfte Hunde aus dem Hamburger Tierschutzverein oder generell für "widerlegbar gefährliche" Hunde gelten? Auf offiziell frei gegebene Auslaufmöglichkeiten für Hunde und Halter mit Hundeführerschein in den...
Antworten
14
Aufrufe
1K
Dingo
Klopfer
(openPR) - Verden, 12. Juli 2007 - Die gute Nachricht vorweg: Für die Mehrzahl der Hamburger ist ein Leben ohne Hund undenkbar. Quelle und kompletter Text: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Bis denne, eure Klopfer :D
Antworten
0
Aufrufe
645
Klopfer
Klopfer
Rübenfresser
Hundegesetz führt zum Bußgeld-Wirrwarr Ärger Behörde hat keinen einheitlichen Strafenkatalog vorgelegt - Bezirke entscheiden selbst. Wer seinen Hund nicht anleint, zahlt in Eimsbüttel 50 Euro, in Mitte die Hälfte - und in Altona vielleicht gar nichts. SPD spricht von "Chaos". Von Ulrich...
Antworten
2
Aufrufe
636
Consultani
C
Zurück
Oben Unten