@Embrujo:
So soll es ganz sicher nicht laufen, denn der Leidtragende wäre der Hund!
Ich kann es mir so vorstellen:
Ein Hamburger stellt beim OA den offiziellen Antrag,
einen der süßen Kat.I Hunde aus der Süderstraße zu adoptieren.
Er erfüllt alle kostenintensiven Auflagen nach Hamburger Recht.
( Führungszeugnis, Sachkunde, WT )
Das ist absolut rechtmäßig.
Der Antrag wird selbstverständlich abgelehnt, wie immer in HH.
Dann bleibt der Rechtsweg.
Und dann muss begründet werden, w a r u m diesem unbescholtenen Bürger
der Hund nicht genehmigt wird.
Denn laut LHV lönnte das OA durchaus ein "besonderes Interesse" zuerkennen.
Tut es aber auf Weisung von ganz oben grundsätzlich nicht.
So - dann wird vor Gericht zur Sprache kommen,
w a r u m der Antrag abgelehnt wird.
Das war jetzt nur ein Beispiel.
Auch andere Anträge wären denkbar
![Zwinker ;) ;)](/styles/default/xenforo/smilies/wink.gif)
Auch die werden in HH selbstverständlich gnadenlos und unreflektiert
abgelehnt.
Ich hatte es übrigens vor zwei Jahren selbst überlegt, weil ich
damals noch in HH lebend, einen süßen kleinen Pitti aus dem TH
übernehmen wollte.
Die Leute vom HTV hatten mir dann gleich gesagt, ich müsse mich auf
einen langen und teuren Rechtsstreit gegen die Behörde einstellen,
den ich verlieren werde.
Aus dem Grund habe ich meine Heimatstadt verlassen.