Wenn sie verurteilt wurde dann wird die Geldstrafe irgendwann eingetrieben ,dem entzieht sich in Deutschland niemand.Wenn das alles fruchtlos bleibt kommt doch irgendwann ein Hb um an das Geld zu kommen.
Weil irgendwer Seiten vorher gefragt hat ...
Bei einer tatsächlichen Verurteilung wird eine Geldstrafe verhängt, diese ergeht in Tagessätzen, also z.B. 90 Tagessätze zu je 50€.
Ist die Geldstrafe uneinbringlich, kommt derjenige in Haft, das nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe. Im oben genannten Beispiel hieße das 90 Tage Haft. Bewährung ist für die Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen, es ist also eine "wirkliche" Freiheitsstrafe.