Griechische Landschildkröten (diese hier ist eine Testudo hermanni -wahrscheinlich boettgerie) sind in Deutschland seit 1975 streng geschützt im Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) in Anhang II und meldepflichtig bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wer keine Meldung vornimmt und solch ein Tier im Besitz hat macht sich strafbar. Melde deinen Fund deshalb bitte auch bei der örtlichen Polizeidienststelle.
In den Tierheimen haben sie meist wenig Ahnung von der artgerechten Haltung. In der Unteren Naturschutzbehörde deiner Stadt oder Landkreis sind meist Auffangstationen für Schildkröten bekannt die das Tier artgerecht aufnehmen bis der Eigentümer das Tier wieder zu sich holt.
Es ist ein schönes gut gepflegtes Tier und der Eigentümer ist sicher in grosser Sorge.
In den Tierheimen haben sie meist wenig Ahnung von der artgerechten Haltung. In der Unteren Naturschutzbehörde deiner Stadt oder Landkreis sind meist Auffangstationen für Schildkröten bekannt die das Tier artgerecht aufnehmen bis der Eigentümer das Tier wieder zu sich holt.
Es ist ein schönes gut gepflegtes Tier und der Eigentümer ist sicher in grosser Sorge.