Wir haben unseren Bursche aufgrund der Aussage und dessen, was im Vertrag steht, kastrieren lassen. Nach einer Bescheinigung hat bis heute kein Mensch gefragt
Neufassung des Tierschutzgesetzes
Vom 18. Mai 2006
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder
teilweise Amputieren
von Körperteilen oder das vollständige oder
teilweise Entnehmen oder Zerstören von
Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Das Verbot gilt nicht, wenn
a) nach tierärztlicher Indikation geboten
ist
oder
5. zur Verhinderung der unkontrollierten
Fortpflanzung
oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht
entgegenstehen
– zur weiteren Nutzung oder Haltung des
Tieres
eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Akademie für Tierschutz:
"Ebenfalls zulässig ist die Kastration
von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig
ist, um die unkontrollierte Vermehrung der
Tiere zu verhindern.
Eine generelle
Kastration von Hunden ist damit jedoch – im
Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt."
Quelle:
Die unkontrollierte Vermehrung bezieht sich in der Hauptsache auf Strassenhunde und Freigängerkatzen und auf die Haltung von Männchen und weibchen innerhalb einer Familie und wenn da nicht ständig aufgepasst werden kann weil z.B die Besitzer arbeiten müssen.