Wolfgang schrieb:Nein, das Jugendschutzgesetz verbietet keinen Hausarrest.
Seit Juli 2000 gibt es aber das "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung", das ein absolutes Gewaltverbot vorsieht. Die Neufassung des § 1631 II BGB lautet: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig".
Mehr dazu ist nachzulesen.
Wie kann ich es denn dann verstehen, wenn jemand seine Eltern deswegen beim Jugendamt anzeigt und Recht bekommt? Fällt das dann unter den Bereich Freiheitsberaubung und Einschränkung der Entfalltungsfreiheit? Da ja der Jugendliche in diesem Moment nicht frei entscheiden kann...oder wie sieht das aus Wolfgang?
Wie gesagt, auch in Erziehungswissenschaften, haben wir darüber gesprochen und unserer Lehrer meinte auch, das Hausarrest nicht zulässig ist! Aber das kann natürlich daran liegen, dass es sich bei Hausarrest dann um seelische Verletzung handelt bzw um eine entwürdigende Maßnahme, da der Mensch ein Recht auf freie Entfaltung und auf Freiheit hat, im Normalfall! Aber mal ganz ehrlich, wer entscheidet denn, was eine "entwürdigende Maßnahme" ist oder wo "seelische Verletzungen" anfangen!?