Kaze
15 Jahre Mitglied
Bell schrieb:Ach,Kaze,richte bitte Uvely einmal aus,er soll dir doch mal Kekse schicken bzw. wünsch dir doch mal das Rezept
Huch, hab ich den Witz nicht mitgekriegt?
*erklärt haben will*
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Bell schrieb:Ach,Kaze,richte bitte Uvely einmal aus,er soll dir doch mal Kekse schicken bzw. wünsch dir doch mal das Rezept
Kaze schrieb:Huch, hab ich den Witz nicht mitgekriegt?
*erklärt haben will*
Agilityflynn schrieb:Noch zu deinem Verweis.... Für wie lange bist du verwiesen worden? Und WIE hast du Seifenblasen hinbekommen? Hattest du etwa eine Seifenmischung in der Schule dabei??
Wenn sie deine Ratten ja doch "mag" dann ist sie ja vielleicht doch nicht soooooo schlimm. Solange sie dir das TH nicht verbietet jedenfalls.
Wenn sie wirklich wirklich grausam gemein wäre und du es nicht mehr aushalten würdest, das würde dein Vater doch merken und dann müsste er fast etwas sagen - er hat dich doch lieb!!!
Gut, dass du wenigstens unauffällig ans Netz kannst!!
Nein, das Jugendschutzgesetz verbietet keinen Hausarrest.Steffy schrieb:Wenn ich mich recht erinnere, steht im Jugendschutzgesetz, das Hausarrest ab einem Alter von 12 Jahren nicht mehr zulässig ist, das mal als erster Punkt.