Wie lange muss man einen Hund nach Abholdatum behalten?

AngelBlueEyes

KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

habe eine Frage an die Spezialisten.

Wie lange muss man einen Hund nach Abholdatum rechtlich gesehen behalten, bis man ihn vermitteln kann bzw. dem Tierheim übergeben kann?
Ausgangslage ist die, das zwei Hunde aufgenommen wurden, die eigentlich am Tag X abgeholt werden sollen, aber die Abholung erfolgt nicht.
Besitzer kann nicht ausfindig gemacht werden, da ausgewandert. Alle Kontaktnummern existieren nicht mehr und die Personen sind in dem Land auch nicht zu finden. Es gibt noch weitere Infos, die sind hier aber nicht relevant.

Wie lange muss ich also diese beiden Hunde bei mir behalten, nachdem Tag X abgelaufen ist? Es wurde kein gewisser Zeitraum ausgemacht und in den "Bedingungen" steht nur drin: Wird die vertraglich vereinbarte Dauer überschritten, ohne daß der Halter wegen Verlängerung Vorsorge trifft, ist die Person (in dem Fall also ich) berechtigt, wie ein Eigentümer über das Pensionstier zu verfügen.

Heisst das im Umkehrschluss, wenn der Mensch sich nicht bei mir meldet und Tag X vorbei ist, kann ich die Hunde am Tag X+1 direkt vermitteln oder ins Tierheim übergeben? Also direkt einen Tag später, oder gibt es da noch weitere Klauseln, die ich in dem Fall berücksichtigen muss?

Ich hatte vor langer Zeit meine 3 Ratten zur Pension im Tierheim. Hätte ich die 3 nicht spätestens 14 Tage nach Ablaufdatum der Pensionsfrist abgeholt, wären alle 3 in den Besitz des Tierheims übergegangen und sie hätten sie vermitteln dürfen. Stand so in den Unterlagen drin.

Gibt es auch in meinem Fall eine solche Frist oder ist es wirklich so, dass ich die Hunde einen Tag später a) vermitteln könnte oder b) direkt ins Tierheim bringen könnte?

Danke für eure Antworten.
 
  • 7. Mai 2024
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Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da bin ich definitiv kein Spezialist, aber ich denke mal, dass das so einfach nicht ist. :gruebel:
Ist zwar wieder was Anderes, aber wenn ein Hund gefunden wird, ist es doch auch so, dass der Besitzer den Hund sehr lange wieder zurückfordern kann. Ich habe da irgendwie die Zahl 6 Monate im Kopf.
Ich weiß auf jeden Fall, dass es bei uns schon Vermittlungen von Fundhunden gab, da hieß es, dass die neuen Besitzer den Hund wieder zurückgeben müssten, falls sich in einem gewissen Zeitraum der ehemalige Besitzer wieder meldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass das in dem Fall auch nicht so einfach ist.
Wobei eine Pension ja wieder was Anderes ist als ein Tierheim. *grübel*

Bin gespannt was Andere dazu sagen?!
 
Hier gehts wirklich nicht um Fundhunde, sondern um zwei in Pension gegebene Hunde, die nicht mehr abgeholt werden.
Ich find im Internet nur überall was von ner Frist von 14 Tagen, die eingehalten werden muss. Was anderes find ich nicht. Ausser halt die Frist von 6 Monaten bei Fundhunden, aber sie sind ja nicht gefunden worden. Möchte mich aber rückversichern, dass das auch wirklich stimmt.
 
Und wenn Du Dich mal bei einem Tierheim erkundigst? Die haben doch auch oft Pensionstiere und kennen die rechtliche Lage vielleicht. Oder gleich bei einer Hundepension?
 
Hey abe!

Ich kann leider auch nichts Genaueres dazu sagen, würde aber auch mal im TH nachfragen...oder viell. beim OA...:gruebel:??

Songo wurde ja beschlagnahmt und wurde nach drei Monaten zur Vermittlung frei gegeben, weil sich seine damaligen Besitzer nicht mehr gemeldet haben. Als wir ihn abgeholt haben wurde extra nochmal betont, dass der alte Besitzer kein Anspruch mehr auf ihn hätte, da die Frist abgelaufen ist. :kp:

Viel Erfolg...und halte uns mal auf dem Laufenden!

Lg Franzi :hallo:
 
Die Tierpensionen hier in der Gegend können mir nicht wirklich viel Auskunft geben. Eine hat ebenfalls nur diesen Passus in den "Verträgen" stehen und hat keine weiteren Infos, bei der zweiten Tierpension kann und werde ich nicht anrufen, mit denen hab ich megamässig schlechte Erfahrungen gemacht (haben mich damals bös beschimpft wg meinem angeblichen Kampfhund :sauer:) und die dritte Pension hat das OA zugemacht. Aber der Tip mitm Tierheim und da anzufragen ist wirklich eine gute Idee!!!
Denke, ich werd dann direkt in dem TH anrufen, wo die beiden Hunde dann auch hin müssen.

Merci!!
 
Das örtliche Tierheim konnte mir keine Auskunft geben und hat mich an einen Anwalt verwiesen. Den versuch ich jetzt zu erreichen, ob der mir allerdings hilft ist die andere Frage. Sehen wir mal.

Sie meinten, wenn ich keinen Passus ausgemacht hätte, dann könnte diese 6 Monats-Regel gelten, waren sich aber auch nicht sicher. Grmpf.
 
Nur noch einmal zum Verständnis: Du hast zwei Hunde von privat in Pflege genommen - und nun lässt sich der Besitzer nicht mehr ausfindig machen - ist quasi spurlos verschwunden? :verwirrt:

Wie lang ist denn die Dauer, während derer die Hunde bei Dir sein sollten?
 
Ich hab grade Luckys Vermittlungsvertrag rausgekramt. Da steht drin, das, wenn sich der rechtmäßige Besitzer innerhalb von 6 Monaten meldet und Anspruch erhebt, wir sie zurück geben müssten. Nach Ablauf der 6 Monate wäre sie dann wirklich "unsere"
 
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