AngelBlueEyes
KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,
habe eine Frage an die Spezialisten.
Wie lange muss man einen Hund nach Abholdatum rechtlich gesehen behalten, bis man ihn vermitteln kann bzw. dem Tierheim übergeben kann?
Ausgangslage ist die, das zwei Hunde aufgenommen wurden, die eigentlich am Tag X abgeholt werden sollen, aber die Abholung erfolgt nicht.
Besitzer kann nicht ausfindig gemacht werden, da ausgewandert. Alle Kontaktnummern existieren nicht mehr und die Personen sind in dem Land auch nicht zu finden. Es gibt noch weitere Infos, die sind hier aber nicht relevant.
Wie lange muss ich also diese beiden Hunde bei mir behalten, nachdem Tag X abgelaufen ist? Es wurde kein gewisser Zeitraum ausgemacht und in den "Bedingungen" steht nur drin: Wird die vertraglich vereinbarte Dauer überschritten, ohne daß der Halter wegen Verlängerung Vorsorge trifft, ist die Person (in dem Fall also ich) berechtigt, wie ein Eigentümer über das Pensionstier zu verfügen.
Heisst das im Umkehrschluss, wenn der Mensch sich nicht bei mir meldet und Tag X vorbei ist, kann ich die Hunde am Tag X+1 direkt vermitteln oder ins Tierheim übergeben? Also direkt einen Tag später, oder gibt es da noch weitere Klauseln, die ich in dem Fall berücksichtigen muss?
Ich hatte vor langer Zeit meine 3 Ratten zur Pension im Tierheim. Hätte ich die 3 nicht spätestens 14 Tage nach Ablaufdatum der Pensionsfrist abgeholt, wären alle 3 in den Besitz des Tierheims übergegangen und sie hätten sie vermitteln dürfen. Stand so in den Unterlagen drin.
Gibt es auch in meinem Fall eine solche Frist oder ist es wirklich so, dass ich die Hunde einen Tag später a) vermitteln könnte oder b) direkt ins Tierheim bringen könnte?
Danke für eure Antworten.
habe eine Frage an die Spezialisten.
Wie lange muss man einen Hund nach Abholdatum rechtlich gesehen behalten, bis man ihn vermitteln kann bzw. dem Tierheim übergeben kann?
Ausgangslage ist die, das zwei Hunde aufgenommen wurden, die eigentlich am Tag X abgeholt werden sollen, aber die Abholung erfolgt nicht.
Besitzer kann nicht ausfindig gemacht werden, da ausgewandert. Alle Kontaktnummern existieren nicht mehr und die Personen sind in dem Land auch nicht zu finden. Es gibt noch weitere Infos, die sind hier aber nicht relevant.
Wie lange muss ich also diese beiden Hunde bei mir behalten, nachdem Tag X abgelaufen ist? Es wurde kein gewisser Zeitraum ausgemacht und in den "Bedingungen" steht nur drin: Wird die vertraglich vereinbarte Dauer überschritten, ohne daß der Halter wegen Verlängerung Vorsorge trifft, ist die Person (in dem Fall also ich) berechtigt, wie ein Eigentümer über das Pensionstier zu verfügen.
Heisst das im Umkehrschluss, wenn der Mensch sich nicht bei mir meldet und Tag X vorbei ist, kann ich die Hunde am Tag X+1 direkt vermitteln oder ins Tierheim übergeben? Also direkt einen Tag später, oder gibt es da noch weitere Klauseln, die ich in dem Fall berücksichtigen muss?
Ich hatte vor langer Zeit meine 3 Ratten zur Pension im Tierheim. Hätte ich die 3 nicht spätestens 14 Tage nach Ablaufdatum der Pensionsfrist abgeholt, wären alle 3 in den Besitz des Tierheims übergegangen und sie hätten sie vermitteln dürfen. Stand so in den Unterlagen drin.
Gibt es auch in meinem Fall eine solche Frist oder ist es wirklich so, dass ich die Hunde einen Tag später a) vermitteln könnte oder b) direkt ins Tierheim bringen könnte?
Danke für eure Antworten.