Ich kann mich masslos über solch unwissende dumme ignoranz aufregen aber sowas von !!jetzt weiß ich au wieder warum ich BY Hass
Einfach mal an die eigene Nase fassen - Du bist unwissend nach Bayern gekommen und hast die geltenden Regelungen ignoriert - könnte man auch dumm nennen. Ansonsten ist Bayern noch etwas mehr als nur die LHVO, ist aber hier anscheinend eh Perlen vor die Säue
Ich hab mich kundig gmacht so is es net ! Und Tierheim ich denke nicht weil dann zick ich richtig mir is es wurscht zuwas hab ich ne Rechtschutz!!!!!und deine komments sind nicht hilfreich sry!!!!
Wikipedia ist nicht "kundig machen" - und selbst bei wikipedia steht drin, dass es eigentlich kaum geht. Tierheim kannst Du evtl. kurz abwenden, wird aber mittelfristig nicht zu umgehen sein. Zicken interessiert niemand, die Behörden sind im Recht und Du wirst mind. Ordnungsgeld zahlen - ob die Rechtsschutz da mitspielt, wage ich zu bezweifeln.
Um mal mein Alano zu erwähnen ,da gäbs die Möglichkeit ein gutachten zu machen ! Bei meiner STB nicht die ihren WT mit Bravur bestanden hat in 20 min!!
Bayern sieht für Kat1 die WT-Regelung nicht vor, außerdem werden WT aus anderen Ländern nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt.
Insgesamt hat Crabat recht, auch wenn es Dir nicht passt. Deine einzige Chance wäre, bei der Gemeinde lieb zu fragen, ob sie Dir das berechtigte Interesse bestätigen - die Chancen dafür liegen ca. bei 2%(?).
Das nächste Problem ist, dass Du schon jetzt gegen die LHVO verstoßen hast, also wird es eng mit der Zuverlässigkeit. Auch wenn Du wieder nach BaWü ziehst, wirst Du vermutlich noch das bayrische Ordnungsgeld zahlen müssen, kannst aber den Hund behalten.