Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Natürlich versteh ich dich.
Es ist eine richtige sch..Situation!
Ich wäre auch traurig und genervt,davon mal ab.
Aber es gibt halt nicht viele Möglichkeiten-außer die Ausreise in ein anderes BL.
Aber trotzdem,jeder postet hier freiwillig,und außerdem sitzen hier,glaube ich,keine Rechtsanwälte oder so vorm Rechner.
Du wirst dich fachkundig beraten lassen müssen!
Aber die Lage sieht nicht gut aus,tut mir leid!
Es interessiert keinen ob Du die Steuer bezahlst...Dein Hund ist hier nicht erlaubt und für etwas was nicht erlaubt ist, braucht man keine Steuern bezahlen.
Von mir aus ruf Rechtsanwalt Weidemann an, der ist auf genau diese Fälle spezialisiert, aber er wird Dir auch nichts anderes sagen.
Du bist hier jetzt seit 2008 Mitglied im Forum.
Hattest also ´ne ganze Weile Zeit, dich in die "Kampfhundproblematik" in Bayern einzulesen.
Jetzt so zu tun, als wäre dir eine Landeshundeverordnung (für jedes Bundesland) was völlig neues, ist schon sehr blauäugig.
...und selbst, wenn du dich "nur" bei wikipedia informiert hättest, wärst du auf dieser Seite gelandet :
...und gerade Listenhundhalter sollten die Haltungsbedingungen ihres Wohnsitzes doch vorher erfragen...
Die Haltung eines Kampfhundes ohne gemeindliche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000.- €, die Züchtung eines Kampfhundes mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- € geahndet werden.
Wenn Du Pech hast, kommt da noch ganz schön was auf Dich zu....
und Du bist wirklich schon 37...........Du solltest deinem Hund was gutes tun....hau ab aus Bayern..........ist besser für alle...... besonderes für deinen Staff....
Die Haltung eines Kampfhundes ohne gemeindliche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000.- €, die Züchtung eines Kampfhundes mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- € geahndet werden.
Wenn Du Pech hast, kommt da noch ganz schön was auf Dich zu....
....soooo,...nun auch mal meinen Senft aus dem tiefsten Niederbayern
Das du verantwortungslos handelst kann hier auch beurteilen ohne dich zu kennen...du karrst deine 10 Jahre alte Staffbull Dame in wohl das strengste was Listenhundeverordnung angeht Bundesland schlechthin und erwartest das du sie legal halten kannst mit der begründung du liebst deinen Hund....ne ne du....wenn du ihn lieben würdest hättest du dieses Risiko nicht eingegangen...
Was dir hier innerhalb kürzester Zeit passieren kann ist folgendes.....es klingelt an der Tür, dass OA steht mit der Polizei (wohlwissentlich das die meisten HH sich wehren werden) da und verlangen die herausgabe des Hundes...machst du es nicht freiwillig kuscheln die Beamten kurz mit dir und die Herren vom OA holen den Hund einfach raus....geht er mit ist ok....geht er nicht mit wird er mehr oder weniger sanft hinausbefördert.....fertig....ab ins nächste TH
...auch ist es bestimmt schön wenn er dann nur noch schnell schnell rauskommt oder nur noch des Nächtens damit keiner rausbekommt das man einen Listi illegal hält...sehr verantwortungsvoll...
...kann auch nicht glauben das du scho 37 bist....ich hätte auch so gerne einen Staffbull...finde es auch mehr als schei..e das aufgrund von ein paar Schwachköpfen in meiner freien Entscheidung so eingeschränkt werde...aber dem Hund zuliebe verzichte ich auch darauf und hoffe das es eines Tages Menschen geben wird die sich mit der Sache befassen und dann richtige Gesetzte verabschieden....bis dahin werde ich so schwer es auch fällt keinen Listi in Gefahr bringen....
Naja Infomiert scho , über Wikipedia ! Aber ich geb meine 10Jahre alte Prinzess net wegen so BY vollpfosten her dann verpiss ich mich lieber wieder nach B/W
Es muss doch was geben weil es völlig disgriminierent is und ich mich in meiner Persönlichkeit und Entfaltungsfreiheit eingeschränkt fühl!!
erkundige dich mal freundlich beim OA. ich habe mal gehört, dass es ein Grund ist den Hund zu behalten, wenn er schon so alt ist. in Bayern. da man ihn nicht vermitteln könnte.
erkundige dich mal freundlich beim OA. ich habe mal gehört, dass es ein Grund ist den Hund zu behalten, wenn er schon so alt ist. in Bayern. da man ihn nicht vermitteln könnte.
Das klappt leider wirklich nur in sehr kleinen Gemeinden, wenn man gut Steuern bringt, irgendwie Beziehungen hat zum OB - am besten alles ... und sehr sehr selten.
erkundige dich mal freundlich beim OA. ich habe mal gehört, dass es ein Grund ist den Hund zu behalten, wenn er schon so alt ist. in Bayern. da man ihn nicht vermitteln könnte.
Das klappt leider wirklich nur in sehr kleinen Gemeinden, wenn man gut Steuern bringt, irgendwie Beziehungen hat zum OB - am besten alles ... und sehr sehr selten.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wer kann mir helfen? Staff in Bayern“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an:
Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
...die Frage ob jemand die 'Berechtigung' hat auf einem jüngeren Hund zu bestehen kann gerne in einem Extra-Thread diskutiert werden wenn Interesse besteht.
Hier bitte btt.
Alexis
Hallo,
Danke für die Aufnahme! Ich dachte dass könnte diese Gruppe interessieren:
Ich bin TV-Redakteur für die neue Sendung 'Die Hundevermittler' in der wir Hundebesitzer*Innen helfen ein neues Zuhause für ihren Vierbeiner zu finden.
Aufgrund gesundheitlicher oder anderer, lebensentscheidender...
"Der junge Mann, der zu dem Zeitpunkt für den Rüden verantwortlich war..." klingt jetzt nicht wirklich nach dem Besitzer...
Aber klar, trotzdem ohne Leine laufen lassen...
Würde mir im Leben nicht einfallen...:nee: