Vorbesitzer fordert den durch Tierheim vermittelten Hund zurück

Das ist ne gute Idee. Am wichtigsten ist jedoch der Punkt den Marion angesprochen hat, dass keiner der TH Mitarbeiter oder das OA deine Adresse rausgeben.

Hallo Milan

Also das TH weis bescheid, die geben die Adresse auf keinen Fall raus !
Und dem OA hatte ich das schon gleich bei der Anmeldung mitgeteilt
Werde allerdings heute nochmals zum OA fahren und denen das nochmal sagen und nochmal mit denen reden

Hab echt Angst
 
  • 6. Mai 2024
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Hi PitbullSunshine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das mit den Daten evtl. auch mit TASSO etc. klären, falls der Hund vorher da gemeldet war. Auch wenn in 95% der Fälle eigentlich der Finder angerufen wird, ist das leider nicht immer so. Je nachdem wen man da gerade am Telefon hat, gehen da (verbotener Weise/ Datenschutz) leider auch mal Daten raus. Wenn sie da erzählt, ihr wurde der Hund gestohlen und sie wollte nur mal nachfragen, ob die Chipnr. evtl. neu registriert wurde, könnte das schon die Lösung sein, woher sie die Telefonnummer hat. Generell kann ein Neubesitzer ja mühelos dort ummelden, kommt dann auf den Vorbesitzer an, wie hartnäckig er seine Geschichte verkauft.
 
Die Maus war vorher noch nicht gechipt, ich habe das erst machen lassen
Und habe sie noch nicht bei TASSO registrieren lassen, eben aus solch einem Grund
 
Die Maus war vorher noch nicht gechipt, ich habe das erst machen lassen
Und habe sie noch nicht bei TASSO registrieren lassen, eben aus solch einem Grund
Wenn du sie noch nicht hast registrieren lassen, scheidet das dann aus. Ansonsten kann man auch ungechippte Hunde dort anmelden. Irgendwo muss die undichte Stelle ja sein.
Bei uns meldet übrigens das TH die Hunde nach dem Chippen an und veranlasst dort nach der Vermittlung auch die Änderung.
 
Also, ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer ein Recht hat, den Hund zurück zufordern. Da gibt es eindeutige Richtlinien im Tierschutzgesetz. Es wäre ja sonst so, dass alle Leute, die mal ein Tier abgegeben haben, es zurück holen könnten.
Es gibt einen Zeitfaktor, den ich leider nicht aus dem Kopf weiß, aber da kann dir das Tierheim weiter helfen, von denen du die Kleine hast.
Auch das Ordnungsamt kann dir weiterhelfen. Lass nicht den Kopf hängen, ich glaube der Vorbesitzer hat keine Chance, nicht nach der langen Zeit.
 
Also, ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer ein Recht hat, den Hund zurück zufordern. Da gibt es eindeutige Richtlinien im Tierschutzgesetz.

Ohne das TierSchG auswendig zu können, würde mich das doch sehr wundern.

Es wäre ja sonst so, dass alle Leute, die mal ein Tier abgegeben haben, es zurück holen könnten.

Nein, denn diese Leute müssen im Tierheim eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Handelt es sich hingegen um einen Fundhund gilt die 6-Monatsfrist.
 
ich denke, wir sind erneut an einem punkt angekommen, wo sich völlig rechtsunkundige um ernsthafte rechtsprobleme kümmern. sorry, aber wenn ihr es nicht wisst, dann enthaltet euch doch besser. für das hier beschriebene problem werdet ihr weder im tierschutzgesetz, noch in den vertragsbedingungen der tierschutzorganisationen anwendbare regelungen finden. auch bedarf es keines urteils um einen hund dauerhaft und rechtssicher sicherszustellen und rechtswirksam zu vermitteln. noch viel weniger wird man im falle einer sicherstellung eine abtretungserklärung finden. gäbe es eine solche, läge eine sicherstellung nicht vor.

pete
 
Beziehst du dich auf mich?
Ich habe doch geschrieben, dass das Tierschutzgesetz nichts derartiges regelt.
Und die Abtretungserklärung oder eine andere Einigung die den Eigentumsübergang regelt (je nachdem wo sich der Hund befindet) wird sich nicht bei einer Sicherstellung finden, aber dafür bei einer normalen Abgabe des Hundes an ein Tierheim.
Und genau diese normale Abgabe an ein Tierheim hat Lanthan ja als Argument angeführt.
 
auch bedarf es keines urteils um einen hund dauerhaft und rechtssicher sicherszustellen und rechtswirksam zu vermitteln. noch viel weniger wird man im falle einer sicherstellung eine abtretungserklärung finden. gäbe es eine solche, läge eine sicherstellung nicht vor.

pete

Wenn du mal genau liest, habe ich das so auch nicht geschrieben. Allerdinngs kann die Polizei dich genausowenig verurteilen wie das Ordnungsamt es kann. Die Sicherstellung ist das eine, die Klärung der Besitzverhältnisse das andere.

Selbstverständlich kannst man nach einer Sicherstellung den Hund abtreten, denn bis er dir enteignet ist gehört er dir. Hieße sonst nicht Sicherstellung sondern Enteignung. Besitz und Eigentum sind bekannterweise 2 Paar Schuhe Genau deshalb muss ich für einen sicherstellten Pflegi (im Gegensatz zu Abgabetieren) z.B. keine Hundesteuern zahlen, weil er noch dem Besitzer gehört. Eben genau solange bis gegenteilig beschieden wird oder der Besitzer seine Ansprüche auf das Tier abtritt- was wiederum die Klärung des Verbleibs des Tieres und die Möglichkeit der vermittlung beschleunigt.
Habe auch schon 1,5 Jahre auf einem Hund gesessen und das alles nur, weil bis zum Prozess gewartet werden musste, ob er vermittelt werden durfte oder nicht. Ganz sicher nicht aus Jux und Dollerei. Nun frag ich mich natürlcih, wieso das nicht gleich das O- Amt verfügt hat, dass den Hund doch selbst sichergestellt hat?
Nein stimmt, ich bin kein Anwalt, hab das nur schon zig mal durch.
 
...das mit dem lesen ist halt nicht so meine stärke...aber wenn das ordnungsamt eine sicherstellung durchführt, dann besteht die möglichkeit des rechtsschutzes. nimmt der betroffene diese nicht in anspruch, so wird der verwaltungsakt, so heißt die behördliche maßnahme in diesem fall, bestandskräftig. dies bedeutet schlicht und ergreifend, sie wird nahezu unangreifbar. eine klage wäre somit ausgeschlossen weil unzulässig. dies steht übrigens auf jedem veraltungsakt unter dem stichwort rechtsbehelfbelehrung zu lesen. und gerade weil du kein anwalt bist, solltest du dich vielleicht ein wenig zurückhalten. halbwissen ist oft schädlicher als gar kein wissen. mir ist ja klar, dass ihr alle helfen wollt und nichts böses beabsichtigt, aber es gelingt euch nicht immer.

pete
 
weiß das jemand so genau? ich konnte nur erkennen, dass er mit "dem anwalt gedroht" hat. wem, wann genau, wie und womit ist nicht so klar, oder habe ich das wieder überlesen? wie gesagt, lesen ist nicht meine stärke.

pete
 
weiß das jemand so genau? ich konnte nur erkennen, dass er mit "dem anwalt gedroht" hat. wem, wann genau, wie und womit ist nicht so klar, oder habe ich das wieder überlesen? wie gesagt, lesen ist nicht meine stärke.

pete

Okay, du hast Recht, so genau weiss man das natürlich nicht. Vielleicht bin ich voreiligerweise davon ausgegangen, dass der Vorbesitzer sich natürlich zuerst an denjenigen wendet, der den Hund "einkassiert" hat (also das O- Amt). Ist doch der erste Anhaltspunkt, wenn ich einen beschlagnahmten Hund suche.
Wie käme man auf die Idee, diesen Schritt zu überspringen (also vorhandene Möglichkeiten nicht zu nutzen) und stattdessen abzuwarten, bis der Hund vermittelt ist?
Oder hat man nicht doch schon einen abschlägigen Bescheid und versucht es deshalb über den Besitzer weiter?
Für mich war klar, dass diese Mittel ausgeschöpft sind und deshalb jemand versucht, über den Besitzer Druck aus zu üben.
Vielleicht erfahren wir ja nach Sabrinas Gespräch beim O- Amt, wie genau der Sachverhalt ist/war.
 
Guten Morgen

Also ich war gestern nochmal auf dem OA
Die Frau war total nett, sie hat mir gesagt das die Ende April auf dem OA war, und der Anwalt in der ersten Mai Woche angerufen hätte
Die hätte als davon gefaselt das die kleene im Zwinger sitzen würde, sieht man auf dem Bild von "vorher", also da wo sie ins TH gekommen ist.
Und die vom OA haben dem Anwalt sowie ihr gesagt das es dem Hundi sehr gut geht, das dass das Bild war wo sie von der weg gekommen ist, das sie doch mal richtig schauen sollten

Und seitdem ist nichts mehr gekommen
Das OA gibt keine Daten raus, und es meldet sich falls nochmal was kommen sollte
Die Frau vom OA meinte nur das die wohl schonmal so eine Anwandlung gehabt hätte und da wäre dann auch nichts mehr gekommen ....
 
Die Frau vom OA meinte nur das die wohl schonmal so eine Anwandlung gehabt hätte und da wäre dann auch nichts mehr gekommen ....

Wie oft bekam die denn schon Hunde weggenommen? Klingt so als ob die schon öfters mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Warum bekommen solche Leute nicht härtere Auflagen oder ein generelles Halteverbot?
 
Die hätte als davon gefaselt das die kleene im Zwinger sitzen würde, sieht man auf dem Bild von "vorher", also da wo sie ins TH gekommen ist.
...

Also hat das alles überhaupt gar nichts damit zu tun, dass die Sicherstellung und die anschließende Vermittlung als solche in Frage gestellt wurden, sondern mit deiner angeblich Haltung?
 
Ja so hat sich das für mich angehört
DIe hat nur das VORHER Bild gesehen
Denn davon hat die als gefaselt
Und dann haben die vom OA der und ihrem Typ gesagt das dass der Zustand war wo sie bei der Tussi rausgeholt wurde und wie sie jetz aussieht haben die ihr auch gezeigt
Und dem Anwalt haben die das auch nochmal verdeutlicht als der angerufen hatte
 
ganz so abwegig ist die möglichkeit einer verpflichtung zur herausgabe leider nicht. hierbei kommt es weder auf das verhältnis oa-tierheim, noch tierheim-neuer hundehalter an.

fraglich ist, ob die sicherstellung des hundes rechtmäßig war. diese stellte einen verwaltungsakt dar, welchen man mittels rechtsmittel angreifen kann. ob dieses erfolgte, ist mir nicht bekannt. jedoch kann der zeitablauf kein indiz für eine bestandskraft des va sein, da soclhe verfahren regelmäßig sehr, sehr, sehr lange dauern.
und wenn wir ehrlich sind, kommt es ja sachon gelegentlich vor, das die oa´s voreilig handeln und sicherstellen. im ergebnis bleibt zu sagen, wenn sich irgend jemand mit dem wunsch der herausgabe des hundes meldet, sollte dein erster weg nicht zum oa, nicht ins forum sondern zum anwalt sein.

was den datenschutz betrifft, so ist festzustellen, dass deine daten soweit aktenkundig, sollte ein rechtsmittelverfahren anhängig ist, dem verfahrensbeteiligten bekannt sind.

viel glück, pete

@ pete23021972 - Danke für deine präzise Auskunft - ich hätte dies nicht so schlüßig formuliert bekommen


@ all, die Daten sind kein Geheimnis, der Anwalt hat Akteneinsicht und das Material kommt den Mandanten in Kopie zu. Ich konnte so jede einzelne Mail des Schirmtussigatten mit Adressen und allen Kontaktdaten lesen, bis hin zu seinen Arbeitsplatz

und solange wie solche Verfahren dauern, könnte ich mir durchaus legale Umstände vorstellen, das du den Hund zurückgeben musst.

Bitte verstehe mich nicht falsch, ich freue mich wenn du den Hund liebst und es ihn gut bei dir geht.

Aber persönlich bin ich froh und erleichtert, das eine Beschlagnahmung oder Sicherstellung keiner Enteignung gleich kommt. Es kommt nämlich auch durchaus und nicht selten vor, das Hunde zu Unrecht beschlagnahmt werden und auch (unberechtigt) weitervermittelt.

Ich habe in gut 10 Jahren zwei Beschlagnahmungen meiner Hunde erlebt und diese mit einen Widerspruch, Klage und Gerichtsurteil zurückbekommen, weil die Beschlagnahmungen nicht rechtens waren.

Der ein oder andere Vorbesitzer+Halter ist durchaus mit den Hinweis auf die anlaufeneden Kosten im TH schon mehr oder weniger dazu genötigt worden, seinen Hund doch lieber frei zu geben, damit "er es auf einer Pflegestelle gut hat" und hat ihn mit seiner gutgemeinten Unterschrift im Stich gelassen...

Es gibt immer zwei Seiten

persönlich würde ich dir ebenfalls raten auch zum Rechtsanwalt (für Verwaltungsrecht) zu gehen - sicher ist sicher.
 
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