Vorbesitzer fordert den durch Tierheim vermittelten Hund zurück

Na dann sollte doch alles "wasserdicht" sein!
 
  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja ich hoffe es und ich wünsche es mir sooo sehr
Bin total durch den Wind
Erst will die sie einschläfern lassen, dann wird sie beschlagnahmt und jetz sowas
Vorallem hat die sich nen Sche*** um die kleene gekümmert :heul:
 
@wolfdancer:

Sorry, das hab ich nicht verstanden. Ist nich so mein Tag heute, offensichtlich. ;)

@PitBullSunshine:

Ich würde dir noch raten:
Lass dir alles, was du über die Besitzerin weißt, schriftlich geben, also zB die Aussage vom TA, dass die Besitzerin den Hund im Sommer einschläfern lassen wollte, und die, dass Passanten mit diesem Hund (aber nicht von dir) bedroht worden sind.

Oder auch die Tatsache, dass der Hund auf Entzug war (wovon eigentlich)?

Alles, was du in schriftlicher Form hast, kann im Fall eines Gerichtsverfahrens gegen die Besitzerin verwendet werden und dafür sorgen, dass sie diesen Hund garantiert nicht mehr wiederbekommt.

Geld würde ich der keines anbieten oder geben. Wofür denn auch? Du hast den Hund aus dem TH, nicht von ihr. Sie hat keinen Rechtsanspruch auf den Hund mehr, wenn er zur Vermittlung freigegeben wurde.
Sie hätte sich vorher kümmern können, als der Hund ihr weggenommen worden ist. Hat sie aber nicht, warum auch immer.

Und nach dem, was du hier schreibst, gibt es nicht viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Hund zu ihr zurückkommt.

Liebe Grüße,

Lektoratte
 
Geld würde ich der keines anbieten oder geben. Wofür denn auch? Du hast den Hund aus dem TH, nicht von ihr. Sie hat keinen Rechtsanspruch auf den Hund mehr, wenn er zur Vermittlung freigegeben wurde.

Um Gottes willen, nein. Bloss auf keine Geschäfte einlassen. Ich hatte beim Lesen der ganzen Geschehnisse eher den ganz persönlichen subjektiven Eindruck, als wenn die Vorbesitzerin eine Klage auf Schadenersatz o.Ä. gegen OA und TH plant und das Ganze nicht um des Hundes sondern um potenziell zu erstreitender Euronen wegen angezettelt hat. So kam es zu meinem Einwand mit dem Geld.
 
Möchte hier ein wenig meines juristischen Halbwissens zum Besten geben, wenn etwas falsch sein sollte, bitte berichtigen.
Ansonsten stellt das natürlich keine Rechtsberatung oder sowas dar, sondern lediglich meine Sicht der Dinge ;)

Bei uns im TH gibt es da eine begrenzte Frist, früher waren es glaub ich 6 Monate, die der Vortbesitzer noch Anrecht auf den Hund hätte haben können. Ob es da aber regionale Unterschiede gibt weiß ich nicht.

Diese 6-monatige Frist bezieht sich lediglich auf Fundhunde bzw. auf Fundsachen.
Siehe § 973 BGB
Hier aber handelt es sich um einen Hund der beschlagnahmt wurde, passt hier also nicht.

@Sabrina Also soweit mir bekannt ist kann der Vorbesitzer sich 10 Anwälte nehmen, er hat keine Chance den Hund zurück zubekommen. Der Hund wurde Dir vom TH vermittelt und alles lief von Deiner Seite aus ordnungsgemäss. ;)

Ganz so einfach ist das wohl nicht.
Damit PitbullSunshine sicher ihren Hund behalten kann, müsste sie Eigentümerin geworden sein.
Das Eigentum wird in der Regel nur mit dem Willen des vorigen Eigentümers übertragen.
Allerdings gibt es hierzu eine Ausnahme, bei der Eigentum ohne den Willen des Eigentümers übertragen werden kann.
Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. ( )
Eine Voraussetzung ist, dass der Käufer im guten Glauben ist, also nichts von den wirklichen Eigentumsverhältnissen weiß.
Die schwierigere Voraussetzung ist, dass die Sache nicht "abhanden gekommen" sein darf.
"Abhanden kommen" meint, dass der Eigentümer sie unfreiwillig verloren hat. ( )
Als Beispiel zur Veranschaulichung:
Ich habe ein Buch, dieses Buch wird mir von einer Bekannten gestohlen und an meinen Nachbarn weiterverkauft. Ich habe das Buch nicht freiwillig weggegeben, mein Nachbar hat kein Eigentum am Buch erlangt. Ich darf es mir wiederholen.
Anders sähe es aus, wenn ich das Buch an meine Bekannte verliehen hätte, denn dann hätte ich es freiwillig weggegeben, also das Risiko, dass etwas damit geschieht selbst geschaffen. Mein Nachbar dürfte es also behalten.
Nun wurde in diesem Fall der Hund beschlagnahmt. Es kommt also darauf an, ob eine Beschlagnahmung ein "Abhandenkommen" darstellt.
Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass zumindest eine rechtmäßige Beschlagnahmung kein Abhandenkommen darstellt.
Es wäre also möglich, das PitbullSunshine Eigentümerin des Hundes geworden ist (zumindest nach meiner Sicht der Dinge).

Es kann natürlich auch sein, dass die vorige Eigentümerin tatsächlich auf ihr Eigentum verzichtet hat und sich nur nicht mehr erinnert, derartiges unterschrieben zu haben ;).
Unterschreibt man keine Verzichterklärung, muss man nämlich in der Regel die Unterbringung des Hundes bezahlen. Und bei 20 - 30 € täglich kommt ganz schön was zusammen.
Hat sie sowas unterschrieben, hat sie keinerlei Chance.

Aber selbst wenn alle meine vorigen Gedanken nicht zutreffen und ich falsch liegen sollte, und sie weiterhin die rechtmäßige Eigentümerin ist, bekommt sie den Hund ja nicht einfach so raus.
Der wurde ja aus einem bestimmten Grund beschlagnahmt. Heißt sie müsste wahrscheinlich erst diverse Auflagen erfüllen um ihn selbst halten zu können, wenn überhaupt.
 
Hallo Sabrina,

hab deinen Starterbeitrag auch richtig verstanden ;), aber alles erst eben gelesen. Mach dich nicht irre. Bin zwar kein Anwalt, aber wenn die behördl. Sicherstellung u. die Vermittlung vom TH ordnungsgemäß gelaufen sind, wovon man eigenltich ausgeht! Dann solltest du auf der sicheren Seite stehen ;).

Pass nur auf, falls die ehem. Besitzerin sich bei DIR meldet od. versucht dich in den Dreck zu ziehen (falls sie weis WER ihren Hund hat!). Aber wenn sie den Hund weggenommen bekam, kann ich mir echt nicht vorstellen, dass sie den wieder bekommt. WARUM? Was ich nun gar nicht verstehe, wieso hat die NOCH 2 Hunde????

Halte einfach Rücksprache mit dem OA u. dem TH u. falls es "heiß" wird, dann such dir einen Anwalt, wobei ich nicht glaube dass das nötig sein wird. Hoffe nur, die Vorbesitzerin weis nicht wo ihr Hund ist, denn dann könnte es brenzlig werden, wenn die den Hund wieder will, wer weis auf welche Ideen die dann kommt... bitte sei vorsichtig u. halte uns auf dem laufenden :). Drücken dir fest die Daumen.
 
@Sabrina Warum ich mir eigentlich fast sicher bin, daß die Vorbesitzerin Dir den Hund nicht mehr wegnehmen kann.

Was ich jetzt schreibe ist mir selber vor Jahren (ca. 28 ) passiert:

Hatte mir einen Husky in Lüttich gekauft. Damals war Lüttich dafür bekannt, Hundehändler geben kranke und viel zu junge Hunde ab etc.

Bin mit dem "Kleinen" am nächsten Tag zum TA und habe ihn untersuchen lassen. Er hatte Flöhe und war auch so krank. Er hat dann alles an Medis bekommen und wurde auch schnell gesund. War echt ein ganz süsser Fratz und total verschmust und lieb.

Als er ca. 5 Monate alt war mußte ich für einen Eingriff ins Krankenhaus. Da ich dort ca. 4 Wochen bleiben mußte hatte ich meine damals angeblich beste Freundin gefragt, ob sie vielleicht diese Zeit auf den "Kleinen" aufpassen könnte. Sie sagte sofort ja, weil ihr Sohn (damals 2 Jahre) war verrückt nach dem "Kleinen".

Also Hund zu ihr und ich ins Krankenhaus. Nach dem Krankenhausaufenthalt (ca. 3- 4 Wochen, weiß ich nicht mehr so genau) wollte ich meinen Hund abholen. Sie meinte, NEIN, ihr Sohn würde so an dem "Kleinen" hängen und ich würde ihn nicht mehr zurückbekommen.

Klar, Freundschaft dahin und es ging vor´s Gericht. Mittlerweile waren aber sicher 5-6 Monate vergangen. Sprich, hatte den Hund 6-7 Monate nicht mehr bei mir und er war schon knapp ein Jahr oder gerade ein Jahr geworden.

Es ging mir sicher noch nur um den Hund, aber ich wollte auch nicht den Sohn meiner damaligen Freundin seinen "Freund" (also meinen Hund) wegnehmen. Hatte damit gerechnet, als ich damals die Klage einreichte, es würde 1-2 Wochen dauern und ich hätte meinen Hund wieder zurück (war selber noch jung und hatte keine Ahnung von Gericht und solchen Sachen).

Weil es aber so lange dauerte wurde ein Vergleich gemacht und ich habe dann auf den Hund verzichtet und den "Wert" (furchtbares Wort für ein Lebewesen) des Hundes, damals 700,-- DM erhalten.

Was ich Dir damit sagen möchte, gebe die Hoffnung nicht auf und wie schon geschrieben wurde, setze Dich mit OA und TH in Verbindung und sammle Schriftstücke die für eine evtl. Gerichtsverhandlung wertvoll sind.

Nach meiner damaligen Erfahrung solltest Du Dir keine Sorgen machen müssen!
 
Guten Morgen

Diese Nacht war echt sehr bescheiden :(
War ständig wach
Unser Telefon geht im Moment nicht da wir den Anschluss umgestellt haben ( Also die Tele Nr die im Telefonbuch steht ) Das andere ist eine Geheim Nr also kann sie entweder nur vor der Türe stehen oder es kommt bald ein Brief vom Anwalt oder so
 
Hallo
Ich brauch dringend Hilfe
Wenn ein Hund vom OA beschlagnahmt wird und dieser ans TH übergeben wird, dieser Hund dann auch zur Vermittlung frei gegeben wird ( OA hat auch einen "Abgabevertrag" ans TH gemacht ) kann der Besitzer den Hund gerichtlich zurück fordern ?
Theoretisch ja.
Da Dein Hund, so wie Du schreibst, schon im Sommer 2006 beschlagnahmt wurde, hätte der Vorbesitzer allerdings schon damals dagegen Widerspruch einlegen müssen.
Hat er das?

Hund wurde vom OA ans TH übergeben mit Vertrag
Eigentlich ist damit alles klar.
Es sei denn: Das OA hat einen Verfahrenfehler begangen. Z.B. einen Widerspruch des Vorhalters nicht berücksichtigt.

Hund wurde zur Vermittlung frei und wurde auch vermittelt
Das TH (und auch Du) hat korrekt gehandelt.

Jetzt hat der Vorbesitzer mit Anwalt gedroht und will den Hund wieder
Geht das ???
Natürlich. Drohen kann jeder. Eine ganz andere Sache ist es, ob er damit Erfolg hat.

Was ist wenn das vor Gericht geht ?
Dann wird er wohl scheitern.
Ich denke, Du solltest Dir hier zunächst keine Sorgen machen.
Klagen muss der ehemalige Halter gegen das Ordnungsamt und dessen damalige Entscheidung. Nicht gegen Dich.

Mein Tip: Setze Dich zu Deiner Beruhigung mit dem OA in Verbindung und lass Dir bestätigen, dass die Beschlagnahmung ordnungsgemäß erfolgte und im Jahr 2006 kein Widerspruch vom ehem. Halter eingelegt wurde. Dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen.
Grüße Klaus
 
Finde es echt sehr traurig das ich hier so runter gemacht werde

Ich hoffe damit war nicht ich gemeint, das war nämlich nie meine Absicht!

Ich kenne es aus dem Heilbronner TH auch nur so, dass beschlagnahmte Tiere solange nicht vermittelt werden dürfen, bis der Halter sein Einverständnis gegeben hat und folglich -nennen wir es mal enteignet - ist.
Wenn man mal davon ausgeht, dass das vermutlich der übliche Weg ist, dürfte der Ex-Besitzer keine Handhabe gegen Dich haben.

Hast Du Dich denn schonmal mit dem TH in Verbindung gesetzt und nachgefragt, was bei denen in solchen Fällen Usus ist, und wie es in Deinem Fall gehandhabt wurde?!
Vllt gibt Dir das ein bissel mehr Sicherheit, wenn Du weißt, dass alles juristisch korrekt abgelaufen ist.

Bin übrigens auch der Meinung, dass es dem ehemaligen Halter weniger um den Hund als um evtl Schadenersatzforderungen geht.

Lass den Kopf nicht hängen und mach Dich nicht verrückt, das wird schon werden!:)
 
Schade dass manchmal gleich bei einer Frage gedacht wird, es geht um`s runter machen.

Falls du das bei mir so aufgefast hast, tuts mir leid.

Viel Glück!
 
Hallo

Das ist jetzt an niemanden persönlich nur ich habe meine Hausaufgaben im Gegensatz zu irgendwelchen anderen gemacht
Ich habe einfach nur total Angst das die mir meine kleene wegnehmen
War froh das Lektoratte mich richtig verstanden hat und in Schutz genommen hat
Vielen Dank nochmal an dich und an die anderen die sich bemühen mich aufzubauen
 
Ich kenn das nur so, dass wenn ein Hund beschlagnahmt wurde, der Vorbesitzer entweder einen kleinen Zeitraum hat die Auflagen zu erfüllen (kommt ja immer drauf an, warum der Hund beschlagnahmt wurde), freiwillig seine Einwilligung zur Weitervermittlung gibt oder im schlimmsten Fall wird der Hund ihm enteignet, geht somit in den Besitz des OA über und wird somit auch Weitervermittelt!

Ich würde von daher sagen, dass der Vorbesitzer keine Chance hat deine Nase wieder zu bekommen! Mach dir keine Sorgen!
 
Du hast eigentlich nichts zu befürchten. Aber wie Klaus es schon geschrieben hat: Melde dich beim OA, damit du Ruhe bekommst.
 
Also bei Fundhunden war es bisher so , das der Vorbesitzer 6 Monate Zeit hatte , den Hund zurück zu verlangen .

Kann mir nicht vorstellen , das es bei einer Beschlagnahmung auch so ist !
Hund wurde ja nicht umsonst beschlagnahmt.

Desweiteren hast Du Bilder über vor und nachher . Ich denke , Du hast mal garnichts zu befürchten .

Hast Du Dich mitlerweile mit dem OA in Verbindung gesetzt?
Wenn einer grünes Licht geben kann , dann die .

Jetzt mach Dich nicht verrückt , Du wirst Deinen Hund behalten können .
 
Hallo
Ja also die Frau vom OA meinte ich soll erstmal abwarten
Wenn halt irgendwie Post oder so kommen sollte, solle ich mich melden
Hab echt Angst
Nur gut das ich Bilder von Vorher-und Nachher bzw jetzt habe
Zudem hab ich gestern mit der TA-Helferin gesprochen wenn was kommen sollte, soll ich die TA-Praxis angeben - wegen der Bestätigung das 2 der 3 Hunde einfach OHNE GRUND eingeschläfert werden sollten
Weis ncih ob ich das schon geschrieben hab, bin voll durch den Wind
 
Sorge wirklich dafür, daß sowohl in der Akte beim TH als auch beim OA vorne dick und fett und rot vermerkt wird, daß Deine Daten auf keinen Fall (ohne Deine Genehmigung) herausgegeben werden dürfen!

Nicht, daß der auf einmal vor Dir steht...
 
ganz so abwegig ist die möglichkeit einer verpflichtung zur herausgabe leider nicht. hierbei kommt es weder auf das verhältnis oa-tierheim, noch tierheim-neuer hundehalter an.

fraglich ist, ob die sicherstellung des hundes rechtmäßig war. diese stellte einen verwaltungsakt dar, welchen man mittels rechtsmittel angreifen kann. ob dieses erfolgte, ist mir nicht bekannt. jedoch kann der zeitablauf kein indiz für eine bestandskraft des va sein, da soclhe verfahren regelmäßig sehr, sehr, sehr lange dauern.
und wenn wir ehrlich sind, kommt es ja sachon gelegentlich vor, das die oa´s voreilig handeln und sicherstellen. im ergebnis bleibt zu sagen, wenn sich irgend jemand mit dem wunsch der herausgabe des hundes meldet, sollte dein erster weg nicht zum oa, nicht ins forum sondern zum anwalt sein.

was den datenschutz betrifft, so ist festzustellen, dass deine daten soweit aktenkundig, sollte ein rechtsmittelverfahren anhängig ist, dem verfahrensbeteiligten bekannt sind.

viel glück, pete
 
Ich hatte schon häufiger sichergestellte Hunde hier. Die Sicherstellung kann das O- Amt verfügen, weitervermittelt werden dürfen sie allerdings erst, wenn gerichtlich per Urteil eine Enteignung stattgefunden hat. Ich hoffe, ein solches Urteil liegt vor, dann hast du nichts zu befürchten. Müsste dem O- Amt vorliegen, wenn sie den Hund freigegeben haben. Bei der Prüfung kannst du gleich mal anfragen, ob überhaupt noch eine Haltergenehmigung vorliegt. Wird bei solchen Verfahren meist wenigstens zeitlich begrenzt nämlich auch gern festgelegt.

Ganz nebenbei kannst du (und auch das TH) die Erstattung sämtlicher Kosten verlangen, da die Sicherstellung ganz offensichtlich selbst verschuldet war. Sollte er sich nochmal melden, rechne ihm das für den ganzen Zeitraum mit einem realistischen Tagessatz von 10€ vor, zzgl. TA, Zubehör, etc..vor.
Aus Erfahrung beschleinigen sich die freiwilligen Verzichtserklärungen dann nämlich meist schon, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. :unsicher:

Lass den Kopf nicht hängen, das lässt sich klären.
 
Ganz nebenbei kannst du (und auch das TH) die Erstattung sämtlicher Kosten verlangen, da die Sicherstellung ganz offensichtlich selbst verschuldet war. Sollte er sich nochmal melden, rechne ihm das für den ganzen Zeitraum mit einem realistischen Tagessatz von 10€ vor, zzgl. TA, Zubehör, etc..vor.

Das ist ne gute Idee. Am wichtigsten ist jedoch der Punkt den Marion angesprochen hat, dass keiner der TH Mitarbeiter oder das OA deine Adresse rausgeben.
 
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