Dr. Christian Tuennesen-Harmes
Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht
Schwerpunkt Umweltrecht & Technische Sicherheit
PRESSE-INFO
OVG Lueneburg: Niedersaechsische Gefahrtier-Verordnung teilweise nichtig
Hier: Irrefuehrende Presseinformation durch Minister Bartels
Durch die gestrige Presseerklaerung des Niedersaechsischen Ministeriums fuer
Landwirtschaft, Ernaehrung und Forsten, welches im von hier betreuten
Klageverfahren (11 K 4333/00) in vollem Umfang unterlegen ist, wird das
vom OVG verkuendete Urteil "auf den Kopf gestellt" und damit die
Oeffentlichkeit offensichtlich mutwillig irregefuehrt:
Dies gilt zunaechst schon fuer die Ueberschrift, wenn es dort heisst
"GefahrtierVO in den wichtigen Punkten bestaetigt". Dies vereinbart sich
nicht mit der Presseinformation des OVG, wonach die Klage der
Antragsteller, die Rottweilerhunde zuechten bzw. halten "in vollem Umfang
Erfolg" hatte.
Falsch ist auch die Darstellung des Ministers, "die Klaeger haetten sich mit
ihren Antraegen ausschliesslich auf den vermeintlichen Schutz des Tieres
konzentriert und dabei offensichtlich uebersehen, dass die zum
Gefahrenabwehrrecht gehoerende Niedersaechsische Gefahrtier-Verordnung
einzig und allein die Menschen vor gefaehrlichen Tieren zu schuetzen habe".
Richtig ist vielmehr, dass sich die von hier vertretenen Klaeger, naemlich
eine Richterin, ein Staatsanwalt sowie ein Polizeihauptkommissar, der als
Ausbildungsleiter fuer Diensthundefuehrer taetig ist, und welche allesamt
privat Rottweiler halten, mit Erfolg gegen die rechtlich und sachlich
unhaltbare pauschale Diskriminierung ihrer Hunderasse zur Wehr gesetzt
haben.
Sie taten dies selbstverstaendlich nicht, weil ihnen die "Freiheit von Hund
und Halter" wichtiger waere, als der Schutz von Menschen vor bissigen
Hunden, sondern weil die Pauschalregelung des Verordnungsgebers sachlich
ungeeignet ist, den propagierten Schutz zu leisten.
Das Urteil des OVG bestaetigt, dass die pauschale Diskriminierung bestimmter
Rassen - zu denen in Niedersachsen auch der Rottweiler gehoert -
untauglich und damit nichtig ist.
Folglich ist es ebenfalls irrefuehrend, wenn der Minister erklaert, "seit
die Gefahrtier-VO in Kraft getreten sei, habe es in Niedersachsen keine
schlimmen Beisszwischenfaelle mehr gegeben" und damit suggeriert, dies waere
ein Verdienst seiner Verordnung.
Tatsache ist, dass die Verordnung in ihrer bisherigen Form ungeeignet ist
das erklaerte Ziel zu erreichen und allein deshalb vom Gericht fuer nichtig
erklaert wurde.
Es ist erschreckend, dass der Minister versucht, die Niederlage seines
Ministeriums vor dem OVG als "Bestaetigung seiner Politik" zu verkaufen und
die unverkennbare Kritik des Gerichts als "unwichtige juristische
Foermelei" abzutun.
Dies erinnert an seine Haltung - und die seines Amtsvorgaengers - zum
Thema BSE, wo ebenfalls unter dem Vorwand "Wir wollen doch nur
Verbraucherschutz" objektiv untaugliche Massnahmen gegenueber bestimmten
Importrinderrassen aus Grossbritannien gerechtfertigt wurden, was - wie
inzwischen offenkundig ist - nur vom eigentlichen Problem abgelenkt hat.
Duisburg, den 31.05.2001
D. Buege
Rechtsanwalt und
Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht