Ein klärendes und weitreichendes Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg für den inte

Biolero

Die
Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel!

Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht
Lüneburg in der Sache

"Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel (seit
1.8.2011 Landkreis Heidekreis)"

ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland,
die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und
weitreichender Bedeutung ist.

Der ITV Grenzenlos hatte am 12. März 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg
eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Veterinäramtes Soltau-Fallingbostel, dass für die
Vermittlung von Hunden aus dem Ausland ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes
gestellt werden müsse . Darüber hinaus war die Behörde der Auffassung, der Verein unterliege der Anzeige- und
Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt- und Tierseuchenschu tzverordnung (BmTierSSchVO) über den gewerblichen
Handel mit Wirbeltieren. Die Anzeige- und Registrierungspflicht gelte - so das Veterinäramt - auch für gemeinnützige
Tierschutzvereine, die Heimtiere aus dem Ausland vor dem Tod retten mit der Absicht, ihnen in Deutschland ein Zuhause
zu vermitteln. Das Veterinäramt drohte dem ITV Grenzenlos am 26. Januar 2010, eine Zuwiderhandlung ohne Genehmigung
gemäß § 11 Abs.1.Nr. 3b TierSchG sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet würde. Der Vorsitzende Richter
des Verw.Gerichts erkannte deshalb die Berechtigung der Klage an.

RA Dr. Jürgen Küttner aus Köln vertrat den ITV
Grenzenlos in dieser Sache und argumentierte, dass für den Transport von Hunden aus dem Ausland und ihre Vermittlung in
Deutschland weder ein Antrag gemäß TierSchG noch eine Anzeigepflicht gemäß BmTierSSchVO erforderlich sein, denn der ITV
Grenzenlos verfolge mit der Rettung der Hunde aus dem Ausland keine gewinnerzielende Absicht.

In der mündlichen
Verhandlung vor Gericht vertrat RA Dr. Küttner in Anwesenheit der Vorsitzenden des ITV Grenzenlos Dr. Helga Körnig die
Auffassung, dass im Gegensatz zur Darstellung des Veterinäramtes der finanzielle Aufwand für die veterinärmedizinische
Vorbereitung der Hunde auf den Transport (Impfung, Mikrochip, Erstellung des Impfpasses, Entwurmung und Kastration)
sowie für den Transport selbst wesentlich höher sei als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr.

Das Gericht
schloss sich dieser Auffassung an und ließ in seinem Urteil keinen Zweifel offen: Die Forderungen des beklagten
Landkreises sind in beiden Punkten nicht gerechtfertigt und werden abgewiesen.

Dieses eindeutige Urteil wurde am 19.
April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!

Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer
überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos ( ) und in den websites anderer
Tierschutzverei ne veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 27 Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.,
Schwarmstedt zum Urteil VG Lüneburg Az. 6 A 63/10
ITV Grenzenlos e.V.

Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. steht für grenzenlosen Tierschutz. Wir
vermitteln Hunde aus Tierheimen in Rumänien und der Slowakei an liebevolle Pflegestellen und Personen, die unsere Hunde
adoptieren möchten.
 
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Das ist zwar schön für die seriösen Auslandstierschützer, aber diese Medaille hat m.E. eine zweite Seite. Ein möglicher Kontrollmechanismus, um TS-relevante Trapos evtl. unterbinden zu können, ist damit hinfällig. Wenn man nur "Tierschutz" drauf schreiben muss und dann unkontrolliert importieren darf, werden sich Viele ins Fäustchen lachen, die dem seriösen TS ein Dorn im Auge sind. Schade. Da hat m.E. der TS, im Bestreben, seine Handlungsfreiheit zu behalten, auch den Händlern und "Paniktierschützern" die Tür offen gehalten.
 
Da hat m.E. der TS, im Bestreben, seine Handlungsfreiheit zu behalten, auch den Händlern und "Paniktierschützern" die Tür offen gehalten.

Ich würde es anders formulieren. Da haben sich nun die VetÄmter dank einiger übereifriger Paragraphenreiter aus ihren Reihen selbst jeglicher Kontrollmöglichkeiten beraubt. Etwas mehr Augenmaß im Umgang mit korrekt und bemüht arbeitenden Tierschutzvereinen und man hätte sich die jetzige Situation ersparen können.
Aber nach all den immer wiederkehrenden Diskussionen gab es einfach keinen anderen Weg mehr, als die Sache von einer höheren Instanz klären zu lassen. Jetzt muß halt wieder jedem Kofferraumwelpen-Händler einzeln die Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen werden, viel Spaß.

Gruß Fabian,
 
Wir haben ja noch genug Platz...
 
Dieses eindeutige Urteil wurde am 19.
April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!

Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer
überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos ( ) und in den websites anderer
Tierschutzverei ne veröffentlicht.


Danke erstmal für den ausführlichen Bericht. Ist denn sicher, dass der Landkreis nicht die Zulassung beantragt? Wenn mich nicht alles täuscht, ist er dazu ohne weiteres berechtigt. Frist einen Monat. Frist für die Begründung zwei Monate. Es entscheidet das Oberverwaltungsgericht. Dann wär wieder alles offen.
 
Danke erstmal für den ausführlichen Bericht. Ist denn sicher, dass der Landkreis nicht die Zulassung beantragt? Wenn mich nicht alles täuscht, ist er dazu ohne weiteres berechtigt. Frist einen Monat. Frist für die Begründung zwei Monate. Es entscheidet das Oberverwaltungsgericht. Dann wär wieder alles offen.

Die bisherigen, anderslautenden Urteile basierten im Gegensatz zu diesem Fall auf EU- Recht.
Nur mal so als Beispiel, obwohl es in NDS keine Rasselisten gibt, darf auch dorthin kein Listenhund aus dem Ausland eingeführt werden, weil das Einfuhrverbot für die ganze BRD gilt. Also würde ich auch sagen, es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil noch durch andere Instanzen geht und der Landkreis das weiter verfolgt.
 
Es wundert mich dass in diesem Fall unser Vetamt mal so zugeschlagen hat :unsicher: normalerweise sind die nicht so ..öhm.. ausufernd.

Und der ITV Grenzenlos holt inzwischen nur noch Hunde wenn mindestens ein Pflegeplatz vorhanden ist..hm..

Ich sehe das Urteil aber als ähnlich problematisch, weil der Stempel Tierschutz die Möglichkeit gibt unseriösen Handel unter diesem Vorwand treiben zu können. Ich bin gespannt ob der LK tatsächlich die Zulassung beantragen wird.
 
Egal ob dieses Urteil oder die konträren Urteile Bestand haben werden, wer "unsauber arbeiten" will, der wird immer einen Weg finden, dies zu tun. D.h. es wird immer TS'ler geben die eigentlich Handel betreiben sowie es Händler gibt, die behaupten TS'ler zu sein. Wer soll und kann das denn ausreichend überprüfen und auch noch abstellen?
 
Egal ob dieses Urteil oder die konträren Urteile Bestand haben werden, wer "unsauber arbeiten" will, der wird immer einen Weg finden, dies zu tun. D.h. es wird immer TS'ler geben die eigentlich Handel betreiben sowie es Händler gibt, die behaupten TS'ler zu sein. Wer soll und kann das denn ausreichend überprüfen und auch noch abstellen?

Dass bei entsprechender Intention (um nicht zu sagen "krimineller Energie") immer Schlupflöcher gefunden werden, ist klar, ist aber wiederum nur die eine Seite.
Wenn Transporte ab einer bestimmten Anzahl von Tieren grundsätzlich genehmigungspflichtig wären, wäre aber jeder nicht genehmigte Transport per se illegal, ein Eingreifen deshalb ohne große Verrenkungen möglich.
Wenn nur das selbstgemachte Etikett "Tierschutz" dran stehen muss, um nach Gusto Tiere einzuführen, kann nur eingegriffen werden, wenn die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen (Impfungen etc.) nicht eingehalten sind.
Wie man bei dem verunfallten Welpentransport gesehen hat, werden aber Impfpässe mitgeführt, die zwar nicht echt sind - aber das sieht man ja nicht unbedingt auf den ersten Blick.
Ich neige weiterhin zu der Ansicht, dass dieses Urteil dem seriösen Auslandstierschutz einen Bärendienst erweist.
 
Ich neige weiterhin zu der Ansicht, dass dieses Urteil dem seriösen Auslandstierschutz einen Bärendienst erweist.

Ich sehe das anders. Es bleibt doch jedem TSV überlassen, die Tiere weiterhin verantwortlich kontrollieren zu lassen und per Traces einzuführen, bzw. zu dokumentieren, dass ein Transport ordnungsgemäss durchgeführt wird.

Es wird in meinen Augen verkannt, dass die Gewerblichkeit nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht nur auf TSVe, die Hunde aus dem Ausland importieren anzuwenden wäre, sondern auf den gesamten deutschen TS.Wenn nun die Gewerblichkeit irgendwann in letzter Instanz bestätigt werden sollte, folgt eine Feststellungsklage bzgl. dieser "Ungleichstellung" und dann ist der gesamte TS betroffen. Gewerbesteuer, Umsatzsteuervorrauszahlungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen, keine Spendenbescheinigungen mehr etc. könnten die Konsequenzen sein. Für sehr viele deutsche TS-Einrichtungen und Vereine das Aus.
 
Genau das sind die zwei Seiten der Medaille "gewerblicher" Tierschutz:
1. Gewerblichkeit bietet bessere Kontrolle über den Tierschutz.
2. Gewerblichkeit zieht Belastungen des Tierschutzes nach sich, die ihn an den Rand der Existenz bringen, z. B. durch Steuern. Um die Tierhändler tut es mir dabei nicht leid, aber der seriöse Tierschutz ohne kommerzielle Interessen?
 
Genau das sind die zwei Seiten der Medaille "gewerblicher" Tierschutz:
1. Gewerblichkeit bietet bessere Kontrolle über den Tierschutz.
2. Gewerblichkeit zieht Belastungen des Tierschutzes nach sich, die ihn an den Rand der Existenz bringen, z. B. durch Steuern. Um die Tierhändler tut es mir dabei nicht leid, aber der seriöse Tierschutz ohne kommerzielle Interessen?

Kurz und knackig auf den Punkt gebracht. :zufrieden:
 
Genau das sind die zwei Seiten der Medaille "gewerblicher" Tierschutz:
1. Gewerblichkeit bietet bessere Kontrolle über den Tierschutz.
2. Gewerblichkeit zieht Belastungen des Tierschutzes nach sich, die ihn an den Rand der Existenz bringen, z. B. durch Steuern. Um die Tierhändler tut es mir dabei nicht leid, aber der seriöse Tierschutz ohne kommerzielle Interessen?

Vielleicht hab ich ja irgendwas dabei nicht kapiert: aber wieso Steuern? Hier geht es um die Anmeldung von Transporten.
Wenn Tierschützer bezüglich des Importes von Tieren den gleichen Kontrollvorschriften wie gewerbliche Händler unterworfen werden, sehe ich erst mal nicht, wieso sie dadurch steuerpflichtig werden. Sie sind immer noch gemeinnützige Vereine und unterliegen dem entsprechenden Recht, oder nicht?
Wirft man da nicht zwei Sachen in einen Topf, die erst mal unabhängig von einander sind? :verwirrt:
 
Na ja, aber wenn man doch gewerblich (in diesem Falle dann mit Tierschutztieren) handelt, muss dann nicht auch ein Gewerbe angemeldet werden? Und fallen dann nicht auch entsprechende Steuern an? Und der damit verbundene Verwaltungsaufwand? Und ist es nicht wirklich so, dass dann der Schritt, jegliche Form der Tiervermittlung (eben auch der von ausschließlich deutscher Tiere) als gewerbliches Treiben zu klassifizieren?

Ich hab da nicht wirklich Ahnung. Aber bei einem Gewerbebetrieb fallen meines Wissens Gewerbesteuern an.

Ich weiß nicht, ob es einfach heißen kann: "Ja, es wurde zwar gerichtlich festgestellt, dass Tierschützer gewerblich handeln, aber die üblichen Bestimmungen für Gewerbetreibende gelten natürlich nicht".

Ich könnte mir schon vorstellen, dass da am End ein ziemlicher Rattenschwanz nachkommt in Sachen Gewerbetreiberei, von dem womöglich auch die Tierschützer betroffen sind, die keine Tiere aus dem Ausland vermitteln.

Kennt sich da jemand aus? Also in Sachen "Bestätigung eines gewerblichen Handelns" und den entsprechenden Konsequenzen bzgl. der Steuer z.B.?
 
Ich denke, Du hast es den Nagel auf den Kopf getroffen, Helki.

Ich habe z.B. Kontakt mit einem TSV, deren zuständiger Amtsvet alles ganz genau haben will hinsichtlich Traces etc.

Da soll sogar der Privatwagen als Geschäftsfahrzeug angemeldet werden, weil ja ab und an mal ein Tier von A nach B transportiert wird...

Ich bin gespannt, wie das nach dem Urteil jetzt weitergeht...
 
Ich könnte mir schon vorstellen, dass da am End ein ziemlicher Rattenschwanz nachkommt in Sachen Gewerbetreiberei, von dem womöglich auch die Tierschützer betroffen sind, die keine Tiere aus dem Ausland vermitteln.

Das glaube ich weniger, denn bei den sich in der letzten Zeit auffallend häufenden und zum Teil widersprüchlichen Urteilen geht/ging es doch in erster Linie um Tiertranporte aus dem Ausland ins Inland und die, wie ich finde, traurige Tatsache, dass man kaum noch nachvollziehen kann, wie und in welcher Menge sie ins Land kommen.

Die steuerliche Betrachtung wurde in den bisherigen Prozessen gar nicht angesprochen. Vereine sind aber doch ohnehin nicht generell und auf jeden Fall von der Steuerpflicht befreit und es gibt durchaus Vereine, die mit einem Überschuss ins neue Geschäftsjahr starten. GsD, denn ansonsten sollte man vielleicht besser keine Tiere mehr aufnehmen, wenn eine Versorgung nicht gewährleistet ist. In den meisten Kommunen besteht doch auch eine Hundesteuerpflicht für Pflegehunde, obwohl diese doch auch nicht "gewerblich" gehalten und weiter "gegeben" werden.

Wenn ich Möbel tranportiere, interessiert es doch auch nicht, ob ich die verschenke, sie für jemanden fahre, sie selbst behalte oder sie verkaufe, ob ich selbst die Steuern für das Auto bezahle oder mein Chef, weil es ein Firmenwagen ist- ich muss die Ladung vernünftig sichern und mich an die Straßenverkehrsordnung beim Transport halten. Genauso wenig darf es in meinen Augen eine Rolle spielen, ob Tiere nun gewerblich oder "privat" transportiert werden.

Nur meine persönliche Meinung, aber schon wegen der vielen Klagen, die allein im letzten Jahr gelaufen sind, denke ich, dass der Gesetzgeber bei den entsprechenden Gesetzen nachbessern wird und einfach den Zusatz "gilt auch für sog. Tierschutzransporte" o.ä. mit aufnimmt.
 
Ich denke, Du hast es den Nagel auf den Kopf getroffen, Helki.

Ich habe z.B. Kontakt mit einem TSV, deren zuständiger Amtsvet alles ganz genau haben will hinsichtlich Traces etc.

Da soll sogar der Privatwagen als Geschäftsfahrzeug angemeldet werden, weil ja ab und an mal ein Tier von A nach B transportiert wird...

Ich bin gespannt, wie das nach dem Urteil jetzt weitergeht...

das kommt mir sehr bekannt vor...
ich habe genau deswegen schon mal mein Privatfahrzeug vorgeführt...
 
Die steuerliche Betrachtung wurde in den bisherigen Prozessen gar nicht angesprochen. Vereine sind aber doch ohnehin nicht generell und auf jeden Fall von der Steuerpflicht befreit und es gibt durchaus Vereine, die mit einem Überschuss ins neue Geschäftsjahr starten. .

Soweit ich das Vereinsrecht noch richtig im Kopf habe Überachuss ja, aber dieser muss sinngemäß "zweckgebunden" werden was genau festgelegt wird. Allerdings geht es hierbei nur um den " tatsächlichen " Verein, es gibt im er auch die Möglichkeit eines Zweckbetriebs dieser is dann nicht steuerbefreit.
Gewerbesteuer wird erst fällig wenn ein zu versteuernde Gewinn von über 24.500€ (ich hoffe der Bertrag ist noch aktuell, bei Bedarf kann ich den aber nochmal morgen genau nachsehen) Kalenderjahr erwirtschaftet wird :hallo:
Umsatzsteuer ist ein ganz gesondertes Thema und hat nichts mit dem Gewerbe zu tun :hallo:
 
Die steuerliche Betrachtung wurde in den bisherigen Prozessen gar nicht angesprochen.

Das will ich auch gar nicht abstreiten. Ich könnte mir nur vorstellen, dass das der nächste Schritt von Seiten der Behörden sein könnte, wenn die Gewerblichkeit durch Gerichtsurteile festgestellt wurde.


Vereine sind aber doch ohnehin nicht generell und auf jeden Fall von der Steuerpflicht befreit und es gibt durchaus Vereine, die mit einem Überschuss ins neue Geschäftsjahr starten. GsD, denn ansonsten sollte man vielleicht besser keine Tiere mehr aufnehmen, wenn eine Versorgung nicht gewährleistet ist. In den meisten Kommunen besteht doch auch eine Hundesteuerpflicht für Pflegehunde, obwohl diese doch auch nicht "gewerblich" gehalten und weiter "gegeben" werden.

Ich habe, wie gesagt, keine Ahnung von den Steuerpflichten von Vereinen und weiß nur, dass Gewerbetreibende einen ziemlichen Verwaltungsaufwand für die Versteuerung haben.
Wäre z.B. die nächste Frage, muss dann irgendwann Mehrwertsteuer für die Handelsware (sprich die Tiere) berechnet werden? Als Gewerbetreibender muss ich doch für die Waren und Leistungen, mit denen ich handle, Mehrwertsteuer berechnen und abführen. Müssen gewerblich agierende Tierschützer das dann auch?
Ich weiß das, wie gesagt nicht, wie das rechtlich letztendlich alles ausgelegt wird. Aber ich würde mich da nicht drauf verlassen, dass einfach alles so weiterläuft, wenn der Tierschutz erstmal den Stempel des Gewerbebetriebs hat.

Wenn ich Möbel tranportiere, interessiert es doch auch nicht, ob ich die verschenke, sie für jemanden fahre, sie selbst behalte oder sie verkaufe, ob ich selbst die Steuern für das Auto bezahle oder mein Chef, weil es ein Firmenwagen ist- ich muss die Ladung vernünftig sichern und mich an die Straßenverkehrsordnung beim Transport halten. Genauso wenig darf es in meinen Augen eine Rolle spielen, ob Tiere nun gewerblich oder "privat" transportiert werden.

Wenn ich als Gewerbetreibender in Sachen Möbel aktiv bin, dann interessiert es das Finanzamt sehr wohl, was mit den Waren und Leistungen, die im Rahmen meines Gewerbes transportiert werden und vor allen den damit zu generierenden Einnahmen geschieht.

Natürlich sollten privat und gewerblich transportiere Tiere immer sorgfältig und so transportiert werden, dass sie nicht zu Schaden kommen. Was sich meiner Meinung nach auch auf "Nutztier"transporte erstrecken sollte (aber das ist ein anderes Thema).

Aber ich denke einfach, dass hinter dem Stempel "Gewerbe" sehr viel mehr stecken könnte als einfach nur der Transport. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass dieser Stempel eben letztendlich nicht nur auf den Tierschützern, die auch Tiere aus dem Ausland vermitteln, haften wird.

Wenn im worst case erstmal raus ist, dass sich von Tierschützern Mehrwertsteuern o.Ä. kassieren lassen, dann wird der Schritt dahin, auch bei deutschen Tieren die Hand aufzuhalten, sicher kein sehr großer sein.


Nur meine persönliche Meinung, aber schon wegen der vielen Klagen, die allein im letzten Jahr gelaufen sind, denke ich, dass der Gesetzgeber bei den entsprechenden Gesetzen nachbessern wird und einfach den Zusatz "gilt auch für sog. Tierschutzransporte" o.ä. mit aufnimmt.

Ich befürchte halt, dass es bei so einem einfachen Zusatz nicht bleiben wird. Ich habe da wirklich die Befürchtung, dass da ein ziemlicher Rattenschwanz nachkommen könnte.

Den viele, die in erster Linie den Import von Tierschutzhunden aus dem Ausland eindämmen wollen, erstmal gar nicht sehen. Weil sie einfach eine andere Perspektive haben.

Aber ich persönlich bekomme bei einer gerichtlich festgestellten Anwendung des Begriffs Gewerbe im Zusammenhang mit Tierschutz erhebliche Bauchschmerzen (sowohl im Hinblick auf sich im Ausland engagierende Tierschützer als auch im Hinblick auf sich im Inland engagierende Tierschützer).

Mag sein, dass ich falsch liege... würde mich gerne eines Besseren belehren lassen.
 
Aber ich würde mich da nicht drauf verlassen, dass einfach alles so weiterläuft, wenn der Tierschutz erstmal den Stempel des Gewerbebetriebs hat.

.......
Natürlich sollten privat und gewerblich transportiere Tiere immer sorgfältig und so transportiert werden, dass sie nicht zu Schaden kommen. Was sich meiner Meinung nach auch auf "Nutztier"transporte erstrecken sollte (aber das ist ein anderes Thema).

Aber ich denke einfach, dass hinter dem Stempel "Gewerbe" sehr viel mehr stecken könnte als einfach nur der Transport.
.....

Wenn im worst case erstmal raus ist, dass sich von Tierschützern Mehrwertsteuern o.Ä. kassieren lassen, dann wird der Schritt dahin, auch bei deutschen Tieren die Hand aufzuhalten, sicher kein sehr großer sein.

.....
Mag sein, dass ich falsch liege... würde mich gerne eines Besseren belehren lassen.


Ich habe jetzt nur mal das rausgenommen, weil es ansonsten wahrscheinlich zu unübersichtlich wird. Der hier immer wieder verwendete Begriff "Gewerbe" war doch auch für dieses Urteil gar nicht relevant oder ausschlaggebend. Es ging u.a. um das zitierte Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzgesetz, aus dessen §1 ich mal zitiere:

1) Diese Verordnung regelt das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr 1.lebender Paarhufer (Artiodactyla), Unpaarhufer (Perissodactyla), Rüsseltiere (Proboscidae), Hunde, Hauskatzen, Hasen, Kaninchen, Affen (Simiae), Halbaffen (Prosimiae), Frettchen, Füchse, Nerze, lebenden Geflügels sowie lebender Papageien, Sittiche und sonstiger Vögel, Fische, Bienen und Hummeln (Tiere),...


Den Rattenschwanz sehe ich daher eben nicht, denn nur weil (angeblich) fehlende Einkünfte als Argument von den Vereinen angeführt werden, sehe ich (wie auch einige Gerichte, die andere Urteile gesprochen haben) diesen Zusammenhang nur am Rande. Und ich glaube, dass genau wegen dieser Argumentationsführung soviel Unverständnis herrscht, denn nie und zu keinem Zeitpunkt wurde diese von Behörden angeführt, die auf die Anmelde- und Registrierungspflicht bestehen.


Mir geht es ähnlich wie dir, auch wenn Manny da ein wenig mehr ins Detail gegangen ist, von der genauen Gesetzeslage bzgl. einer Versteuerung bei Vereinen habe ich wenig Ahnung. Ich weiss nur, dass auch Vereine bzgl. Steuern nicht im Niemandsland leben und sehrwohl auch jetzt bereits dem Finanzamt gegenüber verpflichtet sind, ihre Einkünfte offen zu legen. Daran dürfte sich auch zukünftig nichts ändern, denn diesen Aufwand müssen Vereine doch bereits betreiben.

Mehr Infos bekommt man beim zuständigen Ministerium, falls sich da mal jemand einarbeiten möchte:



Ganz ehrlich, bei mir persönlich hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack, wenn Vereine ihr Geld und ihre Zeit lieber in Prozesse und Anwälte stecken, anstatt der Aufforderung der Behörde nachzukommen. Ich bin zwar kein Verein, aber mir wäre es wichtig ganz konkret und korrekt nachweisen zu können, wann, wie und wieviele Tiere ich einführen würde, schon um mich von den Scharlatanen abzuheben. Meine Meinung, muss man nicht teilen, aber akzeptieren.
 
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