Unser Mini scheint groß zu werden?

  • 21. Mai 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Echt so heftig?
Ich hätte jetzt zwar vermutet, dass dieses Risiko für zukünftige Neuanmeldungen im Raum steht, aber alle anderen aktuell gemeldeten Minis Bestandsschutz erhalten. What da f*ck.
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass die da einen Radikalschlag machen.
Ich mein, da wären ja von heute auf morgen alle Tierheime in NRW überfüllt, nur, damit die Tiere dann wieder innerhalb NRW's vermittelt werden? Glaub ich nicht... Die Halter haben sich ja nix zuschulden kommen lassen. Da sollte mal einer vors Bundesverfassungsgericht ziehen :sauer:
 
Echt so heftig?
Ich hätte jetzt zwar vermutet, dass dieses Risiko für zukünftige Neuanmeldungen im Raum steht, aber alle anderen aktuell gemeldeten Minis Bestandsschutz erhalten. What da f*ck.
Er lebte seit 8 Jahren bei ihr in NRW. Bis zum Umzug nach Düsseldorf problemfrei als anerkannter Mini.

@DobiFraulein Nein, bisher scheint es nichts Neues zu geben.
 
Ich meine, ist es amtlich, dass der Hund beschlagnahmt werden soll?

Ich hatte ihre Beiträge so aufgefasst, als ginge es nur um die Auflagen?
 
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass die da einen Radikalschlag machen.
Ich mein, da wären ja von heute auf morgen alle Tierheime in NRW überfüllt, nur, damit die Tiere dann wieder innerhalb NRW's vermittelt werden? Glaub ich nicht... Die Halter haben sich ja nix zuschulden kommen lassen. Da sollte mal einer vors Bundesverfassungsgericht ziehen :sauer:

Das musst du dir auch erstmal leisten können.
 
Ich meine, ist es amtlich, dass der Hund beschlagnahmt werden soll?

Ich hatte ihre Beiträge so aufgefasst, als ginge es nur um die Auflagen?
"...kann sein, dass er ins Tierheim muss"
Hier noch mal der Link zu der Sendung bei TSEZ, die Aussage kommt ganz zum Schluss:


Schon in dem ersten Schreiben hieß es ja, sie hätte keine Haltegenehmigung für einen Standard Bullterrier und wurde auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht.
 
Das stimmt schon, aber es muss ja unter den vielen Mini-Haltern in NRW nur einer dabei sein, der sich das leisten kann

Wieviel Mille werden das wohl am Ende sein?

Und wieviele Minis wird es wohl betreffen?
Soviele Minis gibt es ja gar nicht
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Wieviel Mille werden das wohl am Ende sein?

Und wieviele Minis wird es wohl betreffen?
Soviele Minis gibt es ja gar nicht

VDH Welpenstatistik
ich hab keine wirkliche Ahnung... aber grad bei den Minis hätte ich jetzt gedacht, dass eher die Minderheit aus offizieller Zucht stammt

wobei... hast recht, die ohne Papiere brauchen nicht vors Bundesverfassungsgericht. die können ja nicht mal beweisen, dass sie 'nur' nen Mini angeschafft haben
 
Hmmh . jetzt auch gesehen. Aber dieses "kann es sein, dass" scheint mir exakt so fundiert wie alle "es kann sein, dass..." hier im Thread. Es kann sein, dass man das Gesetz so auslegt, also kann es sein, dass... oder nicht? :gruebel:

Eine offizielle Aussage, oder irgendein Schreiben, dass dieses belegt, habe ich auch in dem Bericht nicht gesehen.
 
Hmmh . jetzt auch gesehen. Aber dieses "kann es sein, dass" scheint mir exakt so fundiert wie alle "es kann sein, dass..." hier im Thread. Es kann sein, dass man das Gesetz so auslegt, also kann es sein, dass... oder nicht? :gruebel:

Eine offizielle Aussage, oder irgendein Schreiben, dass dieses belegt, habe ich auch in dem Bericht nicht gesehen.
Nochmal: Sie hat keine Haltegenehmigung für einen Bullterrier und wurde auf die Konsequenzen hingewiesen. Was sind die Konsequenzen, wenn du einen gefährlichen Hund ohne die dafür nötige Erlaubnis hältst?

Nachträglich ist die Haltgenehmigung praktisch auch nicht zu bekommen, Nachweis des "besonderen Interesses" und so...

Wenn NRW bereit ist, Sarah und Jaggers Fall als Präzedenzfall durchzuziehen, dann mit dem Ziel, die zu großen Minis abzuschaffen. Mit ein paar Auflagen und höherer Steuer ist es dann nicht getan, weil nicht abschreckend genug.
 
Ich denke, ob man das so sehen könnte, dass der Hund bewusst illegal als gefährlicher Hund angeschafft wurde, müsste dann ein neues Verfahren klären.

Es kann sein, dass "jemand" im O-Amt in D dieser Ansicht ist... da kamen ja hier im Forum von der Anmeldung her schon einige Male haarsträubende Ansichten zum Thema Listenhunde, nicht nur bei MBTs. Man denke nur an den Hund, der immer noch im TH in Hessen sitzte, weil "jemand" in Düsselödorf "plötzlich" meint, es sei kein öffentliches Interesse für NRW zu erkennen, wenn ein Hund aus einem hessischen TH adoptiert wird... der könne doch schön in Hesse bleiben!

Das gab's hier so die letzten 15 Jahre nicht! :sauer: Und ich halte das nicht für Zufall.

Allerdings ist noch die Frage, ob dieser Jemand alle diese seine seltsamen Ansichten auf Dauer von einem Gericht legitimiert bekommt.
 
Ja, darum schrob ich ja auch "alle" und "auf Dauer" - irgendwann kommt er oder sie vielleicht mal mit was um die Ecke, was sich so nicht mehr rechtfertigen lässt...

Bei der Größe als "einzigem Unterscheidungskriterium" kann ich als geborene Haarspalterin gerade noch nachvollziehen, dass, wenn man nur den Rassestandard als Anhaltspunkt nimmt, man bei der "Größe als einzigem Unterscheidungskriterium" rauskommt. Und dann alles andere als "unwichtig" verwirft.

Ich würde so zwar nicht arbeiten wollen, aber gut... wie gesagt, da kann ich zumindest die Argumentation nachvollziehen, wenn ich ihr auch nicht zustimme.

Aber "illegale Anschaffung, weil Umstufung des Hundes"? - Kann ja zumindest bei einem Hund mit Papieren irgendwie nicht sein.

Wer einen beliebigen Mischling anschafft, der nachher als Listenhund eingestuft wird, hat schlechte Karten, weil er kaum je belegen kann, dass er wirklich nicht wusste, was er gekauft hat. Wer einen Mini von einem eingetragenen Züchter kauft, kann immerhin belegen, dass er nie vorhatte, einen "gefährlichen Hund" einer der nach § 3 gelisteten Rassen anzuschaffen.

Derjenige, dessen Hund nach einem Vorfall eingestuft wird, muss ihn ja auch nicht automatisch abgeben, weil er ihn vorher nicht als gefährlich angemeldet hat... :hallo:
 
Aber "illegale Anschaffung, weil Umstufung des Hundes"? - Kann ja zumindest bei einem Hund mit Papieren irgendwie nicht sein.

Womit wir wieder beim Punkt sind, dass selbst Gerichte diese nicht mehr anerkennen, bzw. ignorieren und Beweise jenseits von Maßband und Aussehen nicht zulassen. Der Hund Jagger ist ja Träger eines Gendefekts, der nur bei den Minis vorkommt.

Somit gibt es lt. Gericht nur Bullterrier und solche, die zu klein sind.

Ich hätte jetzt ja auch auf "Bestandschutz" getippt, aber die Karte "Halteerlaubnis" haben sie bei Jagger ja auch schon gezogen/angedeutet.

Das ist ein Possenspiel, dessen Augang wahrlich ungewiss ist.

Vielleicht würde es ja helfen, wenn alle Dobermannhalter gegen ihre Versicherungen und Brandenburg klagen würden, dass ihre Dobermänner keine Dobermänner sind, weil sie lt. Standard zu groß sind.
 
Wer einen beliebigen Mischling anschafft, der nachher als Listenhund eingestuft wird, hat schlechte Karten, weil er kaum je belegen kann, dass er wirklich nicht wusste, was er gekauft hat. Wer einen Mini von einem eingetragenen Züchter kauft, kann immerhin belegen, dass er nie vorhatte, einen "gefährlichen Hund" einer der nach § 3 gelisteten Rassen anzuschaffen.
Es wird den eingetragenen Züchtern explizit unterstellt, sie würden bei den Papieren mogeln, wie der Brief an Sarah zeigt:

"Es kann dabei offenbleiben, ob die Größe ihre Ursache darin hat, dass in der Zucht abweichend von den Angaben des Abstammungsnachweises zu große Tiere oder Standard-Bullterrier eingekreuzt wurden, oder ob es sich schlicht um eine Abweichung innerhalb der genetischen Toleranz handelt...."

D.h. für mich so viel: Es macht gar keinen Unterschied, ob ein Hinterhofvermehrer extra eine nicht gelistete Rasse in irgendwelche Fake-Papiere schreibt, oder ob es sich um VDH-Papiere handelt. Demnach kannst du mit gar keinem Papier belegen, dass du nicht vorhattest, einen "gefährlichen Hund" anzuschaffen, denn die Abstammungspapiere haben ja keine Beweiskraft. Nicht mal der PLL-Gentest wurde anerkannt, obwohl PLL ausschließlich bei Minis vorkommt. Das Gericht ist dieser Auffassung des OA offensichtlich gefolgt.

Am Ende wird der zu groß geratene VDH-Hund genauso behandelt wie ein zu groß geratener Mini ohne Abstammungsnachweis, mit allen Konsequenzen.
 
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