Ja, darum schrob ich ja auch "alle" und "auf Dauer" - irgendwann kommt er oder sie vielleicht mal mit was um die Ecke, was sich so nicht mehr rechtfertigen lässt...
Bei der Größe als "einzigem Unterscheidungskriterium" kann ich als geborene Haarspalterin gerade noch nachvollziehen, dass, wenn man nur den Rassestandard als Anhaltspunkt nimmt, man bei der "Größe als einzigem Unterscheidungskriterium" rauskommt. Und dann alles andere als "unwichtig" verwirft.
Ich würde so zwar nicht arbeiten wollen, aber gut... wie gesagt, da kann ich zumindest die Argumentation nachvollziehen, wenn ich ihr auch nicht zustimme.
Aber "illegale Anschaffung, weil Umstufung des Hundes"? - Kann ja zumindest bei einem Hund mit Papieren irgendwie nicht sein.
Wer einen beliebigen Mischling anschafft, der nachher als Listenhund eingestuft wird, hat schlechte Karten, weil er kaum je belegen kann, dass er
wirklich nicht wusste, was er gekauft hat. Wer einen Mini von einem eingetragenen Züchter kauft, kann immerhin belegen, dass er nie vorhatte, einen "gefährlichen Hund" einer der nach § 3 gelisteten Rassen anzuschaffen.
Derjenige, dessen Hund nach einem Vorfall eingestuft wird, muss ihn ja auch nicht automatisch abgeben, weil er ihn
vorher nicht als gefährlich angemeldet hat...