Unser Mini scheint groß zu werden?

Russell dürfen ja bis 38,1 cm groß sein. Die war meine Urmel nur mit viel gutem Willen. Sie war schon arg knapp unter 40 cm. ;)

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Mir scheint auch immer das niemand das auf dem Plan hat. Bei Anmeldung beim OA wird nach der Rasse gefragt, Jack Russell, und dann kommt nicht mal mehr eine Nachfrage nach 40/20.
In der Regel liegt der Jack Russell ja auch deutlich unter 40 cm, aber eine Größe darüber ist möglich.
Ja, das stimmt. Bei mir wurde auch nie nachgefragt. Es gibt hier auch einen Minibulli. Da schauen die Leute vom OA zwar doof, aber die Falschparker sind doch interessanter für sie. Offensichtliche Staffmixe haben wir auch und die werden/wurden auch nicht eingezogen. Ich habe demletzt erst wieder die Frau mit dem kräftigen, durchgehend antrazidfarbenen "Dalmatinermischling" ihres Sohnes gesehen. Oder die Frau mit der giftigen Bodybuilderin an der Leine ....
Ich sehe es auch, wenn ich die Listis aus dem Bonner TH hier einstelle. Das sind seeeeehr wenige und dann meist als Abgabehunde.
 
  • 3. Juni 2024
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Hi chiquita ... hast du hier schon mal geguckt?
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Miniatur-Bullterrier Halter wurden angeschrieben vom Ordnungsamt und vorgeladen zur Messung. War der Hund über der Größe, bekamen sie Auflagen, durften den Hund aber behalten. Wie das jetzt bei Neuanschaffung aussieht, weiß ich nicht, wird aber, denke ich, ebenso gehandhabt.

Papiere zählen nicht mehr, nur die Größe. Und je nachdem, wo du wohnst, ist die max. Grenze schon bei 35,5cm erreicht!!

Nach den Rassestandards der FCI Nummer 11 beziehungsweise Nummer 359 bestehen zwischen Bullterriern und Miniatur-Bullterriern im Grundsatz keine phänotypischen Unterscheidungen. So heißt es in beiden Standards unter der Rubrik „Kurzer geschichtlicher Abriss“ zu dem kleineren Typ des Bullterriers: „Der Standard ist der Gleiche wie der des Bull Terriers mit der Ausnahme einer Größenbegrenzung.“ Entsprechend heißt es unter der Rubrik „Größe und Gewicht“ im Rassestandard der FCI Nummer 11 für den Bullterrier: „Es gibt keine Größen- oder Gewichtsgrenze. Auf jeden Fall muss der Eindruck von höchstmöglicher Substanz im Einklang zu Größe und Geschlecht vorhanden sein.“ Im Rassestandard der FCI Nummer 359 heißt es unter der Rubrik „Größe“: „Die Widerristhöhe sollte 35,5 cm nicht überschreiten. Es sollte ein Eindruck von Substanz im Verhältnis zur Größe des Hundes vorhanden sein. Es gibt keine Gewichtsgrenze. Die Hunde sollten immer harmonisch sein.“ Die Größe des Hundes ist demnach das entscheidende phänotypische Abgrenzungsmerkmal zwischen den beiden Hunderassen und eine maximale Widerristhöhe von 35,5 cm stellt für den Rassestandard des Miniatur-Bullterriers den Regelfall dar. Wenn ein Hund diese Widerristhöhe erheblich überschreitet, handelt es sich um einen (Standard)Bullterrier entsprechend dem Standard Nummer 11 der FCI (vgl. VG Köln, Urteil vom 21. Mai 2015 – Az. 20 K 2618/14).“

Quelle:
 
Beschlagnahmung eines Minibullis hat es in NRW noch nicht gegeben. Bis jetzt begnügen sich die einschlägigen Ordnungsämter mit Umstufung.
Ich denke auch das es arg schwarz gesehen ist, wenn man sich vor einer drohenden Beschlagnahmung bei Umstufung zum Kampfhund Panik macht.
Da weist für mich noch nichts darauf hin.

Im Moment vielleicht noch nicht, aber NRW hat schon andere Schlupflöcher dichtgemacht. So ging es ja auch als "öffentliches Interesse" durch, wenn man dem illegal angeschafften Hund NICHT ins Tierheim gibt und Kosten verursacht. Das haben sich ja findige Füchse zunutzen gemacht und jetzt ist aus die Maus.
Den Schritt, FCI Papiere nichtig zu erklären ist NRW gegangen und hat bisher gerichtlich auch keinen dafür vor den Bug bekommen, somit ist es nicht weit her, dass es den Minis irgendwann auch mit "illegaler Anschaffung" an den Kragen geht.
 
Ich sehe das Problem darin, dass der HH keine Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass der Hund ein Mini ist.
Er hat keine Papiere.
Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Unterschied ist, ob ein nachweislich als Minibulli angeschaffter Hund dummerweise die Grössenvorgaben überschreitet und dann als Standard mit allen Pflichten eingestuft wird oder ob es sich eine illegale Anschaffung eines Standards handelt.
Wie soll der HH im Falle der "Übergrösse" seines Hundes beweisen können, dass es ihm nicht darum ging, einen Standardbulli an den rechtlichen Voraussetzungen vorbeizuschleusen?
 
@Paulemaus, er hat ja Papiere. Zwar von einem Dissidenzverein, aber in dem Fall sind diese Papiere genauso gut oder schlecht wie VdH Papiere. Die werden ja auch nicht anerkannt wenn die Größe das Einzige für die OAs relevante Kriterium ist.
Also kann keiner nach weisen das er einen Mini hat.
 
@Paulemaus, er hat ja Papiere. Zwar von einem Dissidenzverein, aber in dem Fall sind diese Papiere genauso gut oder schlecht wie VdH Papiere. Die werden ja auch nicht anerkannt wenn die Größe das Einzige für die OAs relevante Kriterium ist.

Wenn ich den EP richtig verstehe, hat der Hund selbst keine Papiere. Nur die Eltern haben welche von dem Dissidenzverein.
 
Wenn ich den EP richtig verstehe, hat der Hund selbst keine Papiere. Nur die Eltern haben welche von dem Dissidenzverein.

Oh, sorry, das hatte ich nicht so verstanden. Aber das ist auch egal, das Ergebnis bleibt das gleiche. Keine, Dissidenz oder VdH Papiere, niemand kann dann nachweisen das er einen Mini hat wenn das OA, wie in Düsseldorf, selbst VdH Papiere ignoriert.
 
. Keine, Dissidenz oder VdH Papiere, niemand kann dann nachweisen das er einen Mini hat wenn das OA, wie in Düsseldorf, selbst VdH Papiere ignoriert.
Man kann aber ganz ohne Papiere auch nicht mehr nachweisen was man GEKAUFT hat. Bzw, evtl mit einem Kaufvertrag, aber da weiß ich auch nicht inwieweit der als Nachweis der Absicht dienen kann, usw.
 
Oh, sorry, das hatte ich nicht so verstanden. Aber das ist auch egal, das Ergebnis bleibt das gleiche. Keine, Dissidenz oder VdH Papiere, niemand kann dann nachweisen das er einen Mini hat wenn das OA, wie in Düsseldorf, selbst VdH Papiere ignoriert.

Aber Du kannst zumindest damit nachweisen, dass Du ursprünglich wirklich einen Mini kaufen wolltest.
 
Man kann aber ganz ohne Papiere auch nicht mehr nachweisen was man GEKAUFT hat. Bzw, evtl mit einem Kaufvertrag, aber da weiß ich auch nicht inwieweit der als Nachweis der Absicht dienen kann, usw.

In dem Fall müsste ich doch auch einen Boxer-Labrador-Mix durchbringen können, wenn im Kaufvertrag steht, dass es ein solcher ist?
 
In dem Fall müsste ich doch auch einen Boxer-Labrador-Mix durchbringen können, wenn im Kaufvertrag steht, dass es ein solcher ist?
Ja nun, einen Boxer- Labrador- Mix darf man ja auch halten und anschaffen. ;)
Ich habe ja letztens hier das Poster von Fairdog gepostet, letztendlich ist das immer eine Gratwanderung bei Verdachtsfällen allein der Optik wegen.
Das System krankt halt, logische und faire Lösungen kann es da nicht geben.
 
Ja nun, einen Boxer- Labrador- Mix darf man ja auch halten und anschaffen. ;)
Ich habe ja letztens hier das Poster von Fairdog gepostet, letztendlich ist das immer eine Gratwanderung bei Verdachtsfällen allein der Optik wegen.
Das System krankt halt, logische und faire Lösungen kann es da nicht geben.

Ich meinte eigentlich einen Staffmix, den ich im Kaufvertrag einfach als obiges deklariere :)
Wurde mir so verkauft, wurde aber leider doch ein Staff...
Der Eintrag im Impfpass besagt ja auch nichts. Wieso sollte dann ein Kaufvertrag, wo ebenso alles mögliche eingetragen werden könnte, ein Nachweis sein?
 
Ich meinte eigentlich einen Staffmix, den ich im Kaufvertrag einfach als obiges deklariere :)
Wurde mir so verkauft, wurde aber leider doch ein Staff...
Der Eintrag im Impfpass besagt ja auch nichts. Wieso sollte dann ein Kaufvertrag, wo ebenso alles eintragen könnte, ein Nachweis sein

Ich hab dich schon verstanden. ;)

Ich bin überzeugt, das auch eine ganze Reihe solcher Hunde so angemeldet wurden. Solange das Aussehen nicht in eine bestimmte Richtung weißt,wird da wohl auch keiner nachfragen.
 
Ich hab dich schon verstanden. ;)

Ich bin überzeugt, das auch eine ganze Reihe solcher Hunde so angemeldet wurden. Solange das Aussehen nicht in eine bestimmte Richtung weißt,wird da wohl auch keiner nachfragen.

Denke ich auch.
Nur wie willst Du beim (Mini)Bulli die Bananennase erklären? :D Der Hund ist zwar ohne Papiere ein Mix, aber doch ein ziemlich eindeutiger.
 
In dem konkreten Fall hatten ja scheinbar beide Elterntiere Papiere.
Wenn es hart auf hart käme, könnte man ja (solange diese noch leben) mit einem Gentest nachweisen, dass sie die Eltern sind?
 
Im Moment vielleicht noch nicht, aber NRW hat schon andere Schlupflöcher dichtgemacht. So ging es ja auch als "öffentliches Interesse" durch, wenn man dem illegal angeschafften Hund NICHT ins Tierheim gibt und Kosten verursacht. Das haben sich ja findige Füchse zunutzen gemacht und jetzt ist aus die Maus.
Den Schritt, FCI Papiere nichtig zu erklären ist NRW gegangen und hat bisher gerichtlich auch keinen dafür vor den Bug bekommen, somit ist es nicht weit her, dass es den Minis irgendwann auch mit "illegaler Anschaffung" an den Kragen geht.
Aber als man das Schlupfloch dicht gemacht hat, gabs ja einen Stichtag, und wer es nach diesem Stichtag trotzdem versucht hat, klar, der hatte schlechte Karten.
Aber die Genehmigungen, die vorher erteilt wurden, waren damit nicht hinfällig.

Sprich - selbst wenn man auch den Minis irgendwann w/ illegaler Anschaffung an den Kragen will, wird das ja wahrscheinlich nicht für die gelten können, die vorher eine Genehmigung zur Haltung mit Auflagen erhalten haben --> Stichwort Rechtssicherheit?

Wer es dann immer noch versucht, das ist dann wieder ein anderes Thema.

Immerhin schafft man sich aktuell ja (sofern man es nachweisen kann) eine nicht gelistete Rasse auf 100% legalem Weg an.
Dass man dann aufgrund der Größe Auflagen bekommt, ist sehr ärgerlich, aber sofern man diese einhalten kann, auch kein Beinbruch.
 
Sprich - selbst wenn man auch den Minis irgendwann w/ illegaler Anschaffung an den Kragen will, wird das ja wahrscheinlich nicht für die gelten können, die vorher eine Genehmigung zur Haltung mit Auflagen erhalten haben --> Stichwort Rechtssicherheit?

Die Rechtssicherheit ist aber seit der Aberkennung der Rassepapiere schon dahin.
Mit einem Mini hast du momentan nicht mehr Rechtssicherheit, als mit jedem x-belibigen "Labbimix", der am Ende wie ein "Labbimix" ausschaut. Als was du den im guten Glauben angeschafft hast ist egal - siehe auch die OEBs.
Der Mini wird nach dem Messen zum Bullterrier gemacht, dessen Anschaffung von privat numal illegal ist und für die es auch keine rückwirkende Erlaubnis mehr gibt.
Dass es bisher keinen Einzug eines Hundes gab, heißt nicht, dass es nicht soweit kommen wird.
 
Dass es bisher keinen Einzug eines Hundes gab, heißt nicht, dass es nicht soweit kommen wird.
Das droht ja Sarah mit ihrem Jagger, wenn sie in sämtlichen Instanzen verliert. Und wenn dieser Präzedenzfall tatsächlich durchgehen sollte, dann Gnade Gott allen übergroßen Minis in NRW - egal, wie lange sie schon legal gehalten werden.
 
Das droht ja Sarah mit ihrem Jagger, wenn sie in sämtlichen Instanzen verliert. Und wenn dieser Präzedenzfall tatsächlich durchgehen sollte, dann Gnade Gott allen übergroßen Minis in NRW - egal, wie lange sie schon legal gehalten werden.

Echt so heftig?
Ich hätte jetzt zwar vermutet, dass dieses Risiko für zukünftige Neuanmeldungen im Raum steht, aber alle anderen aktuell gemeldeten Minis Bestandsschutz erhalten. What da f*ck.
 
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