Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand kurz eine Info zu folgendem Sachverhalt geben.
Eine Person möchte in Bayern einen Kat. 2 Hund aus einem Tierheim übernehmen....Hund ist liebenswert aber noch total unerzogen und 3 Jahre alt...Wesenstest gibt es keinen und vom TH aus wurde auch nicht mit ihm dahingehend gearbeitet.
Dem zuständigen OA muss ja ein Negativzeugniss vorgelegt werden damit man den Hund halten darf...das Training des Hundes inkl. Eingewöhnungszeit setze ich jetzt mal mit 6 Monaten bis 1 Jahr an....Person arbeitet ehrenamtlich als Trainerin (Traineranwärterin) auf einem Hundeplatz....
..gibt es in so einem Fall eine Übergangszeit die von amtswegen genehmigt werden kann...anders wäre die Sache ja eigentlich gar nicht zu lösen...
vielleicht kann mir ja jemand kurz eine Info zu folgendem Sachverhalt geben.
Eine Person möchte in Bayern einen Kat. 2 Hund aus einem Tierheim übernehmen....Hund ist liebenswert aber noch total unerzogen und 3 Jahre alt...Wesenstest gibt es keinen und vom TH aus wurde auch nicht mit ihm dahingehend gearbeitet.
Dem zuständigen OA muss ja ein Negativzeugniss vorgelegt werden damit man den Hund halten darf...das Training des Hundes inkl. Eingewöhnungszeit setze ich jetzt mal mit 6 Monaten bis 1 Jahr an....Person arbeitet ehrenamtlich als Trainerin (Traineranwärterin) auf einem Hundeplatz....
..gibt es in so einem Fall eine Übergangszeit die von amtswegen genehmigt werden kann...anders wäre die Sache ja eigentlich gar nicht zu lösen...