Übernahme Kat.2 Hund..Infos benötigt

Bostonbully

10 Jahre Mitglied
Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand kurz eine Info zu folgendem Sachverhalt geben.

Eine Person möchte in Bayern einen Kat. 2 Hund aus einem Tierheim übernehmen....Hund ist liebenswert aber noch total unerzogen und 3 Jahre alt...Wesenstest gibt es keinen und vom TH aus wurde auch nicht mit ihm dahingehend gearbeitet.

Dem zuständigen OA muss ja ein Negativzeugniss vorgelegt werden damit man den Hund halten darf...das Training des Hundes inkl. Eingewöhnungszeit setze ich jetzt mal mit 6 Monaten bis 1 Jahr an....Person arbeitet ehrenamtlich als Trainerin (Traineranwärterin) auf einem Hundeplatz....

..gibt es in so einem Fall eine Übergangszeit die von amtswegen genehmigt werden kann...anders wäre die Sache ja eigentlich gar nicht zu lösen...:)
 
  • 16. Mai 2024
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Hi Bostonbully ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dem OA muss das NZ nicht vorgelegt werden, sondern es ist verpflichtet, es bei bestandenem WT auszustellen.
Ich würde mich mit einem Gutachter in Verbindung setzen und über den Ablauf des WT reden. Es wird kein perfekter Gehorsam gefordert, sondern Grundlagen. Wenn sich der Hund nicht aggressiv zeigt, den WT beispielsweise mit Leine durchführen, dann wird er der zuständigen Gemeinde vermutlich als Empfehlung geben, eine Leinenpflicht aufzuerlegen. Evtl. als Vermerk mit rein, dass die befristet gegeben wird oder so.
Aber vollsten Respekt an das TH für den Umgang bzw. die Nicht-Vorbereitung eines Kat.2-Hundes :unsicher:
 
Hi,

einfach beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Wir hatten bisher immer zwischen 2-4 Monaten Zeit den Wesenstest zu machen und das Protokoll vorzulegen, daraufhin wurde uns das Negativzeugnis ausgestellt.

Das handhabt jedes Ordnungsamt anders, manche schreiben auch vor, das er Hund den Test noch vor Übernahme im Tierheim mit dem neuen Halter absolvieren muss.

LG Martina
 
nun ja...bin auch der Meinung in einem Jahr in dem er da nun schon sitzt hätte man ein wenig mehr machen können....aber seis drum....

...hab mich da auch ein bischen vertan...die Gemeinde will ja das NZ sehen....und bis dahin würde es halt dauern...mindestens 6 Monate....man würde ihn ja dann praktisch bis zum bestandenen WT illegal halten...oder irre ich da

...kenne mich eigentlich nur aus in dem Prozedere von Welpe bis bestandenen WT...:D

Naja...und wenn man das ganze noch vor Übernahme in dem TH machen müsste wär das sehr schlecht...besagte Person arbeitet ja auf dem Hundeplatz und könnte nach der offiziellen Ausbildungsstunde üben und auch den Hund während der Ausbildung schon an das ganze drumherum gewöhnen...

...was dann nicht möglich wäre wenn man zum TH fahren müsste...oder nur sehr sporadisch...da TH 60 km entfernt...
 
In meinem Fall hatte ich den bestandenen WT schon, hab direkt nach Übernahme den Hund steuerlich angemeldet und das NZ beantragt. Allerdings war es da ja offiziell auch illegale Haltung. Als die mich drauf angesprochen haben, hab ich das einfach verneint. Lieber ne starke Behauptung als ein schwacher Beweis :D
Nochmal: die Gemeinde ist für die Ausstellung des NZ zuständig, es sei denn, der Hund hätte schon eins. Ohne das ist er offiziell erlaubnispflichtig nach Art. 37. Vielleicht stellt der Sachbearbeiter beim OA ja aber auch ne zeitlich befristete Erlaubnis aus. Wundert mich aber eigentlich, dass das TH sowas mitmacht, birgt ja immer die Gefahr, dass der Hund zurückkommt oder illegal gehalten wird :gruebel: Wollen die denn gar keine Bescheinigung vom Amt sehen??
 
Hi,

wenn vor der Übernahme des Hundes mit dem zuständigen Gemeindeamt, Ordnungsamt gesprochen wird und alles abgeklärt wird, dann ist es doch nicht illegal.

Der Rotti ist nun mal ein Kategorie 2 Hund in Bayern, also sollte man von anfang an mit offenen Karten spielen und nicht erst den Hund holen und dann mit allen Ämtern reden.

LG Martina
 
Ich hab ja auch nix anderes behauptet. Nur ganz offiziell bräuchte ein Kat2, älter als 18 Monate, ohne WT/NZ eben eine Erlaubnis zur Haltung. Die dann natürlich auch vorher holen. Ob man das nun unbedingt schriftlich haben will oder auf das Wort des OA vertraut, ist jedem selbst überlassen.
 
Das ist ja das Problem...TH macht keinen WT und arbeitet auch nicht dran...damit Person A einen WT machen könnte müsste Sie ihn erst einmal *erziehen*...was ca. 6 Monate in Anspruch nehmen würde...

Person A kann ihn aber nur trainieren wenn er dann schon bei ihr wäre...ergo müsste für Zeitspanne X eine Halteerlaubniss bestehen damit Hund überhaupt aus TH geholt werden kann...

...ich denke man wird wohl mal bei der Gemeinde vorsprechen und schaun was los ist...man befürchtet nur das durch *unwissenheit* der Behörden dann schlafende Hunde geweckt würden...auf der anderen Seite könnte die Mitgliedschaft beim Verband + Traineranwärterin die Lage wieder entspannen.....

...alles ned so leicht....:D
 
Mach dich nicht verrückt - das einzige was passieren wird, das du bis zum ablegen des Wesenstest mehr Steuer bezahlen musst.

Wie KS schon schrieb: Dem OA muss das NZ nicht vorgelegt werden, sondern es ist verpflichtet, es bei bestandenem WT auszustellen.

Um welche Gemeinde/Stadt geht es denn genau? (gerne auch pn)
 
Hi,

kenne es leider auch nur vom Welpenalter her, da haben wir ein vorläufiges Negativzeugnis ausgestellt bekommen, bis beide 18 Monate alt sind (bzw. waren). Ab dem Zeitpunkt muss dann der WT vorgelegt werden.

Ich denke mal es macht schon einen Unterschied wie der Hund erzogen ist zum WT Termin, da es Abstufungen gibt bei dem Test (so war es zumindest bei mir).
Da waren wir mit ca.8 Hunden in der Gruppe beim Test. Einige haben davon Leinenzwang bekommen (die nicht gut gehört haben) oder eben komplett als normaler Hund eingestuft (wie meine :)).

Meine Einstellung wäre halt den Test so gut es geht zu bestehen um keine "Auflagen" zu bekommen.
Dafür ist dann auch sicher die 6 Monate an Zeit welche Du meintest nötig.

Sprich halt mal mit der Gemeinde und frag nach dem richtigen Ablauf dort an. Weiß ja nicht ob die Dir dann evtl. ein vorläufiges Negativzeugnis einfach so ausstellen?


Woher kommst Du denn bzw. wohin soll der Hund kommen?


Tom
 
Noch ist die Übernahme keine spruchreife Sache...aber man möchte sich ja genau informieren um keine bösen Überraschungen zu erleben...vielleicht gibts ja auch ein Wunder und jemand kompetentes, vernünftiges holt das Kerlchen raus.

Es handelt sich um den Landkreis Straubing - Bogen.

Der WT soll natürlich vernünftig abgelegt werden so das es keine Auflagen ausser den allgemeinen 20/40 gibt.....und dafür muss man m.M.bei dem Kandidaten mind. 6 Monate ansetzen.

Naja...mal schaun was bis nächstes Jahr so passiert.....:unsicher:
 
Es gibt in Bayern kein 20/40!!! Auch zum Test bzw, zum ausstellen des Negativzeugnisses gibt es eine verbindliche Anweisungen.
 
Wenn Du nen guten Gutachter brauchst, kenne einen aus Deggendorf ;), hat mir ein Bekannter empfohlen. Name usw. kann ich besorgen.

Wie gesagt frag mal nach ob evtl. ein vorläufiges Negativzeugnis möglich ist.
z.B. Haltung erlaubt, aber in dieser Zeit bis zum WT nur an der Leine.

Bin aus Passau und wir haben hier 2 Rottis ohne Probleme angemeldet (1 WT ohne Auflagen und der kleine ist erst 9 Monate und muss den noch machen).


Tom
 
Die rechtliche Lage ist ja eigtl. eh klar - ohne WT/NZ wie Kat.1 und damit Erlaubnispflicht.

Ich würde vermutlich zuerst mal mit einem Gutachter reden, ihm die Situation erklären und Möglichkeiten abklären. Ein WT soll ja die gesteigerte Aggressivität widerlegen und nicht den Gehorsam nachweisen. Also dürfte auch ein relativ unerzogener, freundlicher Hund bestehen, dann aber evtl. mit der Auflage Leinenpflicht. Auch Gutachter sind Menschen und viele den Listis gegenüber auch positiv eingestellt. Kennen tu ich leider nur im Raum München ein paar brauchbare.
Parallel würde ich bei der Gemeinde mal die Varianten befristete Erlaubnis für Kat2 ohne WT, ein vorläufiges NZ und auch eine eventuelle spätere Befreiung von der Leinenpflicht abklären, falls der Hund die bei einem sofortigen WT bekommen sollte.
Solange der Hund nicht aggressiv oder arg unsicher ist, sollte eine Trainerin nun aber echt keine 6 bis 12 Monate für etwas Sitz, Platz, Komm brauchen...
 
Es gibt in Bayern kein 20/40!!! Auch zum Test bzw, zum ausstellen des Negativzeugnisses gibt es eine verbindliche Anweisungen.


Nun..bei uns erst letzte woche wieder im Stadtanzeiger...Hunde über 20 kg / 40 cm sind an einer max. 2 m Leine zu führen in Wohngebieten und innerhalb des Stadtgebietes....;)
 
glaube das macht jede Stadt anders.
Bei uns sind es 50cm = Leine im Stadtgebiet und das für jeden Hund.


Tom
 
Es gibt in Bayern kein 20/40!!! Auch zum Test bzw, zum ausstellen des Negativzeugnisses gibt es eine verbindliche Anweisungen.


Nun..bei uns erst letzte woche wieder im Stadtanzeiger...Hunde über 20 kg / 40 cm sind an einer max. 2 m Leine zu führen in Wohngebieten und innerhalb des Stadtgebietes....


Das ist eine andere Sache und nicht Teil des bayr.Hundegesetzes.

Es gibt Städte, welche innerorts, in Fußgängerzonen oder anderen Bereichen, Leinenzwang für Hunde ab einer bestimmten Schulterhöhe vorschreiben.

:lol: Halten sich jedoch nur wenige daran, wird kaum kontrolliert, hat fast nie irgendwelche Konsequenzen und steht rechtlich auf wackeligen Beinen.
 
:lol: Halten sich jedoch nur wenige daran, wird kaum kontrolliert, hat fast nie irgendwelche Konsequenzen und steht rechtlich auf wackeligen Beinen.

Art. 18

Halten von Hunden

(1) 1 Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken.2 Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
Ich hab aber noch keine Definition von "groß" gefunden :gruebel:
 
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