Guten Abend,
ich halte diesen Ansatz für verkehrt. In meinen Augen, wäre es richtig gewesen wenn die Tierärztekammer die Kastration aufgrund der Rassendiskreminierung grundsätzlich verweigert hätte und damit ein moralisches Zeichen gesetzt hätte.
Eine Kastration eines Hundes aus medizinischen Gründen in Verbindung mit dem TschG als Grund zu benennen halte ich sogar für unbedarft. Öffent es doch Massenvermehrern und den Erzeugern von Zufallswürfen erhebliche Möglichkeiten die Produktion von Welpen zu steigern und erschwert die Arbeit der Mitarbeiter der Tierheime und auch den Hunden selbst.
Man möge sich nur ein TH das 20 Hunde beherbergt vorstellen. Davon 5 Rüden und 15 Hündinnen. Diesen Bestand auf einem Gesamtgrundstück von ca. 3500 qm - alle Hunde gemäss TSCHHVO + TSCHG gehalten. Somit keine Einzelunterbringung der Hunde, tgl. Freilauf, Publikumsverkehr.
Das Katzenhaus beansprucht vielleicht 250 qm mit Aussengehege und 2-3 getrennten Innenräumen, ist aber ebenfalls aufgrund der Realität voll.
Erforderlich für den Tierbestand 2 Mitarbeiter.
Bitte nehmen Sie mir dieses Praxisbeispiel, das so entsehen könnte nicht übel. Ich meine, das könnte einen grossen Stress für alle beteiligten Menschen und Tiere bedeuten. Die Alternative wäre eine chemische Kastration in das Denkmodell mit einzubeziehen (die langfristig laut meinem Kenntnisstand negative Auswirkung hat).
Das wurde aber in der Pressemeldung nicht definiert.
Bitte verstehen Sie Anbetracht dieses Beispiels, dass ich sogar nicht bereit bin, diese Pressemeldung als grundsätzlich positiv zu betrachten.