Stinker
15 Jahre Mitglied
Die derzeitige Sachlage ist eindeutig!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leibzig hat mit Entscheidung vom 23.02.2006 (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 14.05) festgestellt, dass der Einsatz von TIG´s in der Hundeausbildung verboten ist und nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz steht.
Die Änderung im Waffengesetz hat, wie bereits erläutert, darauf keine Auswirkung.
Ganz im Gegenteil, das Waffenrecht untersagt den Einsatz von TIG´s, sofern diese nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Zurzeit hat kein Hersteller eine amtliche Zulassung.
Damit sind TIG´s in der Hundeausbildung verboten! Punkt!
Selbst wenn der Gesetzgeber eine Nachbesserung kreieren sollte, die den Einsatz von TIG´s für zulässig erklärt, wird sich nicht nur ein vernünftiger Hundehalter finden der den Klageweg beschreitet, mit dem Ziel, dass diese Geräte auch weiterhin verboten bleiben.
Sicher wird es immer Hundehalter geben, die sich auch von Verboten nicht abschrecken lassen. Jedoch hat man dann eine rechtliche Handhabe, solche Hundehalter zu belangen.
Deshalb ist es auch wichtig, dass TIG´s verboten sind.
Stinker
Das Bundesverwaltungsgericht in Leibzig hat mit Entscheidung vom 23.02.2006 (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 14.05) festgestellt, dass der Einsatz von TIG´s in der Hundeausbildung verboten ist und nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz steht.
Die Änderung im Waffengesetz hat, wie bereits erläutert, darauf keine Auswirkung.
Ganz im Gegenteil, das Waffenrecht untersagt den Einsatz von TIG´s, sofern diese nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Zurzeit hat kein Hersteller eine amtliche Zulassung.
Damit sind TIG´s in der Hundeausbildung verboten! Punkt!
Selbst wenn der Gesetzgeber eine Nachbesserung kreieren sollte, die den Einsatz von TIG´s für zulässig erklärt, wird sich nicht nur ein vernünftiger Hundehalter finden der den Klageweg beschreitet, mit dem Ziel, dass diese Geräte auch weiterhin verboten bleiben.
Sicher wird es immer Hundehalter geben, die sich auch von Verboten nicht abschrecken lassen. Jedoch hat man dann eine rechtliche Handhabe, solche Hundehalter zu belangen.
Deshalb ist es auch wichtig, dass TIG´s verboten sind.
Stinker