Das sieht SPD-Innenexperte Andreas Dressel (30) ähnlich: "Ich denke, es ist vertraglich so geregelt, daß der Hund bis an sein Lebensende in dem Tierasyl bleibt. Daran darf, selbst wenn sie später als ungefährlich gelten sollte, nichts geändert werden."
Wenn ein Hamburger Amt mit einem Hamburger Bürger aufgrund einer (im übrigen vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärten) Hamburger Hundeverordnung eine Vereinbarung über die Abgabe eines Hundes trifft, kann das dann eine Wirkung darauf haben, wenn eine Frau in Baden-Württemberg den Hund an jemand in der Schweiz vermittelt???
(sorry für den Bandwurmsatz)
Sugar darf bei der sogenannten Hundeflüsterin Christiane Rohn in deren Wohnung auf dem Gnadenhofgelände leben: "Wir werden Sugar Sicherheit und Geborgenheit geben. Ich werde sie therapieren. Wie das Ergebnis aussehen wird, kann ich jetzt allerdings noch nicht beurteilen." Laut Rohn werde Sugar einem weiteren Wesenstest unterzogen - das wäre dann der vierte.
Wovon die ersten zwei von Poggendorf und seinen Leuten derartig stümperhaft und angreifbar durchgeführt wurden, dass sogar das Hamburger Gericht zweimal die Nichtigkeit und Wiederholung anordnen mußte. Den einzig ordnungsgemäßen Test hat der Hund mit einem Ergebnis absolviert, dass selbst Poggendorf und Co. keine Grundlage für die so sehr gewünschte Tötung des Hundes mehr herausziehen konnten. Laut gerichtlicher Anordnung durfte Poggendorf an diesem letzten Test nicht mitwirken, was offensichtlich die Auswirkung hatte, dass dieser Test als einziger gerichtsfest ist.
Interessant wäre, welche Gründe die zwei Gerichtsentscheidungen gegen die zwei Poggendorf-Tests enthalten. Darüber schweigt sich Poggendorf aus. Warum?
Der Hund hat Macken, der Hund ist gefährlich. Damit wird von Frau Rohn garantiert verantwortungsbewußt umgegangen werden. Ebenso wie z.B. die Polizei Hamburg ihre mannscharf abgerichteten Diensthunde so hält, dass das Risko für Menschen minimiert wird.
Was spricht denn dagegen, dass der Hund nun therapiert wird und danach seine Gefährlichkeit erneut, zum zweiten (nicht vierten) Mal in einem ordnungsgemäßen Test überprüft wird?
Wenn die Polizei einen russischen Gefahrgutlaster aus dem Verkehr zieht, der TÜV feststellt, dass die Bremsen erhebliche Mängel haben, dann wird der Mangel behoben und ein Nachtest gemacht. Wenn es sich beim Kinderwagen-Anfallen um ein anerzogenes Verhalten handeln sollte, dann sollte ein Therapieversuch gemacht werden. Ein genetisch zwanghaft bedingtes Kinderwagen-Anfallen erscheint mir weniger wahrscheinlich als eine absichtliche negative Konditionierung auf Tonbandgeschrei. Das sollten Fachleute abchecken. Dazu ist es gut, dass der Hund vom selbsternannten Pseudo-Fachmann Poggendorf weg ist.