Schwierig: Vermieter korrekt informieren...?

Tatsache ist nun mal, das Deine gegebenheiten nicht passen.

Wenn es wirklich ein großer Wunsch ist, dann wirst Du auch so lange warten können, bis alles passt.

Damit hast du natürlich Recht, jetzt auf Teufel komm raus etwas zu erzwingen, ist auch nicht in meinem Sinn - und in dem des Tieres erst recht nicht.

Also meinem Freund würde ich dezent darauf hinweisen, das es immer noch mein Bier ist, was, wie, wo und welchen Hund ICH halte.

Ist bei uns nicht ganz so einfach, wir wohnen zusammen und bei der Hundehaltung wäre ich schon auf seine Unterstützung angewiesen. Von daher wäre es gut, wenn ich ihn mit im Boot sitzen habe.

Alternativ könntest Du auch ehrenamtlich im Tierheim helfen und Dich dort mit den Listenhunden beschäftigen. Musst nur mal nachfragen, was Du dafür brauchst, um mit denen auch raus zu dürfen.

Blöderweise sind Gassigänge aus versicherungstechnischen Gründen in unserem Tierheim generell nicht möglich, habe da schon öfter nachgefragt...Vielleicht kann man sich aber auch nur im Zwinger mit den Hunden beschäftigen, das wäre evtl. eine Option...


LG, Nelthy
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Nelthy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ne ne, so meinte ich das jetzt nicht.
Als ich meinen Freund (jetztigen Lebenspartner, wir wohnen auch zusammen) kennen gelernt habe, habe ich ihm ganz deutlich gesagt, das er immer damit Leben muss, das Hunde im Haus sind. Auch habe ich ihm gesagt, wenn er was dagegen hat, können wir ab hier gerne es auf einer Freundschaft beruhen lassen, da ich mich niemals vor die Wahl stellen lassen werde "Der Hund oder ich, ich würde mich eh für den Hund entscheiden".

Das ist mein "Ding" und er ist dann halt so, das es für ihn ok ist, er beschäftigt sich auch mit dem Hund, füttert ihn hin und wieder, geht auch mal raus. Im Notfall würde der sich auch paar Tage allein um den Hund kümmern. Aber ansonsten mischt er sich nicht ein.

So, das kurz zur erklärung. Ich wollte Dir damit jetzt nicht sagen, das Du gegen ihn arbeiten sollst oder ähnlichem. Das war aus dem Impuls heraus. Natürlich müsst ihr da eine einigkeit finden.

Ok, gut kann ich vom Tierheim aus verstehen. Daran hatte ich nicht gedacht.
Und wenn es gehen würde, das Du auf dem Gelände was mit denen machen kannst, wäre das ja zumindest etwas.
 
Ich sags immer wieder gerne: die ungenehmigte Haltung eines Listenhundes ist Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters.

Dann kannst du ja hier gleich weiter mitdiskutieren ;)

http://forum.ksgemeinde.de/verordnungen-rechtliches/135258-listenhund.html

Ist es nicht. Was Recht ist sollte auch recht bleiben.

Wollte mich in dem anderen Thread nicht einmischen. Aber ganz rechtelos sind wir Listenhundhalter doch nicht.

Wobei es natürlich ausser Frage steht, dass ich mir keinen Hund OHNE Genehmigung ins Haus hole. Kündigung ja, aber nie und nimmer fristlos.
 
Gut, dann eben eine fristgerechte Kündigung. Wo ist aber am Ende der Unterschied?
Du stehst mit deinem Hund auf der Straße, ob das nun drei Monate früher oder später geschieht.
 
Wie schon geschrieben, klar muss aus Sicherheitsgründen eine Vermieterbestätigung her.
Würde ich, wenn ich Mieter wäre, aber bei jedem Haustier machen.
Mir geht es einzig darum, dass wir uns Listenhundhalter nicht mehr alles gefallen lassen MÜSSEN. Und ehrlich gesagt, wenn wir uns immer nur ducken, ändert sich auch nichts.
 
Mir geht es einzig darum, dass wir uns Listenhundhalter nicht mehr alles gefallen lassen MÜSSEN. Und ehrlich gesagt, wenn wir uns immer nur ducken, ändert sich auch nichts.

Das ist absolut richtig, nur die Frage ist ja immer:
Hat der Betroffene überhaupt die Zeit, die Lust und vor allen Dingen das Geld zu klagen?
Nicht jeder hat so ein breites Kreuz (wie du, Rosi, ich, etc) und nicht jeder eine Rechtschutzversicherung.

Es gibt aber auch Dinge, die relativ aussichtslos sind, wie man ja schon des öfteren mitbekommen hat und nachlesen kann:
Erhöhte Steuer
Vermieterprobleme
illegale Haltung / Vorstrafen etc.

Sicher soll man nicht den Kopf in den Sand stecken, aber die wenigstens trauen es sich zu, sich zu wehren und im Endeffekt ist dann leider das Tier der Dumme.:(
Deshalb würde ich von Anfang an alle möglichen Probleme soweit ausschließen, wie es nur irgendwie geht.
 
Wie schon geschrieben, klar muss aus Sicherheitsgründen eine Vermieterbestätigung her.
Würde ich, wenn ich Mieter wäre, aber bei jedem Haustier machen.
Mir geht es einzig darum, dass wir uns Listenhundhalter nicht mehr alles gefallen lassen MÜSSEN. Und ehrlich gesagt, wenn wir uns immer nur ducken, ändert sich auch nichts.


Wer sich wehrt, sollte dies mit Sinn und Verstand machen und sich vor allem vorher GENAU über die bereits ergangenen Urteile informieren.

Es gibt immer wieder Leute, die sich wehren und meinen, daß man sich nicht "ducken" sollte.

Nur ein Beispiel (der Klassiker:(

Jemand schafft sich einen Sokawelpen aus Polen an.

Der Welpe wird beschlagnahmt wegen Verstoß gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot.

Der Welpe landet in der Tiersammelstelle. Der Halter klagt gegen die Fortnahme des Hundes.
Die Prozedur zieht sich monatelang hin, bis er NICHT recht bekommt oder das Verfahren eingestellt wird.

Währenddessen wächst der Welpe als "Beweismittel" hinter Gittern heran. Gassigänger dürfen den Hund nicht spazierenführen. Ehrenamtliche ihn nicht mit nach Hause nehmen, um ihm das zu ersparen. Der Welpe steht im Gewahrsam der Behörde!!!

Dann erst wird der Welpe zur Vermittlung freigegeben. Er ist inzwischen 8 Monate alt. Hat nichts gelernt, nichts von der Welt gesehen, ist nicht erzogen.... rein gar nichts.

Nun hat er natürlich schlechte Vermittlungschancen, weil nicht ordentlich sozialisiert.

Ein echter Teufelkreis..... für den Hund.

Man muss sich einfach darüber im klaren sein, auf wessen Rücken so ein Rechtsstreit letztendlich ausgetragen wird.
 
Genau das meine ich. Für viele Leute ist es dann nämlich einfacher, den Hund wieder abzugeben, als sich ne neue Wohnung zu suchen.
Und find mal innerhalb von drei Monaten Kündigungsfrist mit nem Listi ne neue Wohnung.
Und selbst wenn du gegen deinen Vermieter klagst und recht bekommst, würdest du wirklich in einer Wohnung wohnen wollen, gegen deren Eigentümer du eine Klage angestrengt hast? Der wird Mittel und Wege finden, dir das Leben anderweitig schwer zu machen.

Edit: mein Post bezieht sich auf Midivi.
 
Wie schon geschrieben, klar muss aus Sicherheitsgründen eine Vermieterbestätigung her.
Würde ich, wenn ich Mieter wäre, aber bei jedem Haustier machen.
Mir geht es einzig darum, dass wir uns Listenhundhalter nicht mehr alles gefallen lassen MÜSSEN. Und ehrlich gesagt, wenn wir uns immer nur ducken, ändert sich auch nichts.


Wer sich wehrt, sollte dies mit Sinn und Verstand machen und sich vor allem vorher GENAU über die bereits ergangenen Urteile informieren.

Es gibt immer wieder Leute, die sich wehren und meinen, daß man sich nicht "ducken" sollte.

Stimmt, ich hatte vorausgesetzt, dass ich mich VORHER informiere. Hätte ich schreiben sollen. :unsicher:
Bin halt von mir ausgegangen.

Und ja, die Blauäugigen und Dummen sterben leider nicht aus.
 
Und find mal innerhalb von drei Monaten Kündigungsfrist mit nem Listi ne neue Wohnung.

§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Die Bedingungen für fristlose und fristgemässe Kündigung hab ich einfach mal weggelassen, die kennst Du sicher ;)
 
Nein, die kenne ich nicht. Ich habe nämlich noch was anderes zu tun als Gesetzestexte auswendig zu lernen.

Ich bin aber im Mieterverein und die Beraterin dort hat sich ziemlich eindeutig dazu geäußert, das ein Vermieter die Haltung eines Listenhundes nicht dulden muß, selbst wenn generell Hundehaltung erlaubt ist. Und daß er eine unerlaubte Haltung durch Kündigung beantworten kann und darf.

Und was ich davon halte, in einer Wohnung zu wohnen, gegen deren Eigentümer ich eine Klage angestrengt habe, das habe ich ja oben bereits erwähnt.
 
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