havelchen
10 Jahre Mitglied
havelchen, das sehe ich ähnlich. die haltung bezieht sich auf den vorgang, welcher sich auf die anschaffung anschließt. die haltung war offensichtlich illegal, dies sagt der erste beitrag ausdrücklich.
die anschaffung ist der vorgang, welcher zum besitz des hundes führt. ich habe jetzt nicht alle verordnungen und gesetze im kopf aber du kannst ja helfen.
welches bundesland verlangt sachkundenachweis, führungszeugnis, versicherung chip und anmeldung, lässt aber eine anschaffung ohne öffentliches interesse zu?
pete
Schön das du es ähnlich siehst...
und was verleitet einen dann dazu zu behaupten das ein TE sich einen Staff illegal ANGESCHAFFT hat, wenn man das BL nichtmal kennt ?
Lediglich die Aussage des TE wegen dem OA ?
Dann kann man im höchstfall meckern das der TE einen Staff derzeit illegal hält - aber sicherlich nicht von ANSCHAFFUNG reden...