Neues Kampfhund-Verbot betrifft auch Oranienburg

Pyrrha, die FCI als maßgebliche Instanz für reingezüchtete Rassen?

Verzeihung, der American Pit Bullterrier ist seit der Gründung des UKC in den USA weit länger in einem (nicht der FCI angeschlossenem) Zuchtbuch dokumentiert und reinrassig gezüchtet als der Deutsche Schäferhund! Reden wir mal über den Amerikanisch Kanadisch Weissen Schäferhund, erst vor kurzem als Weisser Schweizer Schäferhund anerkannt. Dann mal eben die alten deutschen Hütehundrassen wie Harzer Fuchs, Schafpudel, Gelbbacke usw., American Bulldog, Patterdale Terrier, viele amerikansiche Houndrassen etc.

Und es braucht mit der richtigen Zuchtselektion nicht wirklich lange einen homogenen Zuchtstamm aufzubauen!


Wir sind aber nicht in den Staaten und der UKC wurde ja eigens für den American Pit Bull Terrier gergündet und kooperiert mit dem FCI.

Mir geht es auch eher um die hunderte "Verbände" die jeder gründen kann, der nen Drucker hat und sich seine papiere selbst erstellen kann.

Aber egal... merkst du eigentlich, dass du mit deinem vielen Post´s hintereinander eigentlich nur mit dir selbst diskutierst und alle anderen schon weg sind :unsicher:

PS. bzgl des weißen Schäferhundes.. belehr mich nicht über "meine " Rasse... war Bestandteil des DSH bis 1933 und wurden erst später im Ausland selektiert und als eigenständige Rasse weitergezüchtet :rolleyes: ... ursprünglich ist es einfach nur eine Fellvariante des DSH.
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Pyrrha, der UKC, also der United Kennel Club aus Kalamazoo Mic higan, gegründet von Chauncy C. Bennett hat noch nie in seiner Geschichte mit der FCI kooperiert und wird es wohl auch nie tun! Dieser Dachverband ist im übrigen Mitgliederstärker als der, der FCI angeschlossene AKC.

Und im übrigen erkennt der AKC auch nicht alle FCI Rassen an! Da guckste, ne?

Also, tut mir ja echt leid das Du so reagierts wenn man Dir Dein mangelndes Wissen auf die Nase bindet, aber Pyrrha, wenn Du Dir die Zeit nehmen würdest mal ein bisschen Wissen, welches Du hier vermittelt bekommst mal aufnehmen würdest anstatt mich mit Deinem gewäsch zu Langweilen, dann könnte ja noch was aus Dir werden! :)

Na und? Der Weisse wurde als nicht standardgemäß ausselektiert, erhielt also keine Papiere und galt somit nicht als Deutscher Schäferhund nach den Statuten des SV und damit des VDH und somit des FCI.

Hätten die Kanadier sich nicht einen Dreck darum gekümmert was irgendwelche Deutsche als Rasse oder reinrassig anerkennen, tja dann gäbe es "Deine" Rasse schlichtweg nicht!

Das Argument Deinerseits ist also nicht ganz korrekt! :)

Aber fühl Dich deswegen jetzt nicht wieder in die Ecke gedrängt! :)
 
Pyrrha, vielleicht liegt es ja daran das Du kein Englisch sprichst oder Dir manche Texte zu anspruchsvoll sind, dann kann ich Dir ja mit der Übersetzung helfen.........bevor Du Dich langweilst!
 
Pyrrha, schau mal, schon wieder Informationen:

United Kennel Club:



American Kennel Club:



Und das ist die FCI:

 
P
Na und? Der Weisse wurde als nicht standardgemäß ausselektiert, erhielt also keine Papiere und galt somit nicht als Deutscher Schäferhund nach den Statuten des SV und damit des VDH und somit des FCI.

Hätten die Kanadier sich nicht einen Dreck darum gekümmert was irgendwelche Deutsche als Rasse oder reinrassig anerkennen, tja dann gäbe es "Deine" Rasse schlichtweg nicht!

Das Argument Deinerseits ist also nicht ganz korrekt! :)

Aber fühl Dich deswegen jetzt nicht wieder in die Ecke gedrängt! :)

grundsätzlich lasse ich mich auf dein Niveau nicht herab...

Daher nur ganz kurz (hab noch andere Hobbys außer das Internet:(

Einige bekannte Nachfahren von dem Ur-DSH Horand wurden selbstverständlich auch als "Weiße" im Zuchtbuch vermerkt.. zum Beispiel Hektor von Schwaben. Erst 1933 wurden die "Weißen" als Fehlfarbe deklariert und aussortiert. Bis dahin, immerhin gut 30 Jahre lang war "weiß" selbstverständlich im DSH.

Genauso haben es die SVler mit dem Langstock gemacht... was ich davon halte , ist uninteressant.

Aber echt, niedlich bist du schon :lol:... los komm... und schimpf noch ein bissl :rolleyes:
 
Pyrrha, was Niveau angeht hab ich mich lediglich Deinem angepasst!
Und das die Weisen eine Zeit lang toleriert wurden ändert nichts an der Tatsache das es eben ab einem bestimmten Punkt nicht mehr der Fall gewesen ist......

Sonst hätte nämlich kein normal denkender Mensch die Notwendigkeit einer eigenen Rasse mit eigenem Zuchtbuch gesehen und ebenso wäre er, jetzt mal im SVler Jargon, Heim ins Reich geholt worden und nicht mit einem eigenen Standard in den Kreis der FCI aufgenommen worden.

Wenn es nach Deiner Auffassung gehen würde, dann wäre der damals A. C. Weisse SH eben keine Rasse gewesen, denn er wurde ja nicht von der FCI als solche geführt!

Also, Pyrrha, entweder Du kennst Dich auf dem Terrain aus auf dem Du Dich bewegst oder, wie in Deinem Fall solltest Du Dich eher mal mit den Fakten vertraut machen. Denn wenn es nach Deiner Aussage geht ist ja ein Hund der nicht im FCI erfasst wird eben kein Rassehund!

Das was der SV gemacht hat nennt man übrigens selektive Zucht, in dem man auch bestimmte Dinge, die bei einer Rasse aufkommen ausschließt weil sie einem worin auch immer begründeten Ideal nicht entsprechen.

Dasselbe galt und übrigens für den Deutschen Boxer, der aufgrund der massiven EInkreuzungen von Englischen Bulldoggen eben auch ab und an weisse Exemplare hervorgebracht hat, diese waren jedoch nicht erwünscht.

Damals hat man eben gemerzt, heute ist es schick...........

Und Horand vom Grafrath war zwar der Erste eingetragene Hund im Zuchtbuch, mit sicherheit aber nicht der Ur - DSH.

Colby´s Primo Jr. stand übrigens (als American Pit Bullterrier mit UKC Papieren) Pate für den Standard des American Staffordshire Terrier, trotzdem ist niemand so blind diesen Hund als Ur- American Staffordshire Terrier darstellen zu wollen! :)
 
Es gab in BB keine Änderung der Hundehalterverordnung, damit auch keine neue Rasse auf der Liste. Die Behörden berufen sich auf ein Rundschreiben des Innenministeriums, dass laut „Rassebeschreibung“ in der OEB immer 1/6 Pitbull drin ist. Damit ist die OEB nicht als solche „gefährlich“, sondern weil sie ein APBT-Mix sein soll. Daraus ergeben sich zwei Punkte:

1. Die Behörde erkennt die Rassebeschreibung OEB nicht an, sondern macht den Hund zum APBT-Mix (denn nichts anderes steht auf der Liste). Damit trägt aber die Behörde auch die Beweislast, nicht der HH.

2. In der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung der Verordnung steht unter 7.3.1.:
„Die Feststellung von Gruppen und Kreuzungen im Sinne

von § 8 Abs. 2 oder 3 ist hingegen nur nach äußeren Merkmalen möglich. Zu diesem

Zweck sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden Listen über Personen vorzuhalten, die

eine Einordnung der Hunde nach § 8 Abs. 2 oder 3 vornehmen können (zum Beispiel

Zuchtprüfer oder Zuchtwarte).“



Damit ist ganz klar festgelegt, dass Kreuzungen nur dann welche sind, wenn das ein Gutachter aufgrund des Aussehens so gesagt hat. Alles andere ist Wunschdenken des Ministeriums. Unbedingt sofort Widerspruch gegen irgendwelche Bescheide einlegen.
 
Ich hoffe, dass ich als Besitzer einer alternativen Bulldogge (Holly ist aus einem Unfallwurf Renascence x Leavitt) davon verschont bleibe. Aber eines steht fest, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte würde ich mein Bundesland verlassen. Sogar das Land.
Noch sind mir keine Fälle aus RLP bekannt, hoffe dass es auch so bleibt.
 
Ich glaub eher, dass es schlimmer wird.
Die sind doch nicht mehr ganz echt..dieser ganze Kampfhundewahn ist dermaßen sinnlos !
Los, ballert doch gleich die Liste zu, verbannt alle kräftigen / großen Rassen. Glücklich werdet ihr trotzdem nicht sein.
Und die leidtragenden sind immer die Hunde - zum Kotzen.
 
Die Argumentation der Behörde ist eigentlich auch sehr schwach, weil sie wenig Substanz besitzt. Worauf stützt sich die Vermutung, dass einzelne Hunde eine "verbotene" Rasse eingekreuzt haben?

Auf jeden Fall lässt es tief blicken, was die Einstellung des Landes zu den Rechten ihrer Bürger angeht. Gesetze sollen den Bürgern dienen und regulieren, wo es ohne ein Eingreifen des Staates nicht klappt. Das ganze artet hier aber in eine Hetze aus, bei der immer wieder nach etwas gesucht wird, um zuzuschlagen und die Leute weiter in die Ecke zu drängen. Die suchen ja förmlich Konfrontationen mit ihren Bürgern. Bei solch einer radikalen Vorgehensweise muss man sich auch nicht wundern, wenn Bürger ungehorsam reagieren, weil ihnen keine Luft zum atmen gelassen wird.
 
Ich kann mich an ein Gerichtsverfahren aus BaWü erinnern.
Das OA behauptete bei einem Hund es handele sich um einen Hund der Kat. 1, die Besitzerin widersprach vehement. Die Stadt erstellte ein Rassegutachten, sie ließ ein Rassegutachten erstellen.

Urteil des Richters: Nur weil es aussieht als ob heißt es noch lange nicht das es ein Hund der Kat. 1 ist wenn es nicht nachgewiesen werden kann (Stammbaum oder Elterntiere mit belegbarer Abstammung).

Der Hund wurde somit nicht als Listenhund eingestuft.

Das war allerdings ein sehr langwieriger Prozess der sich über zwei oder drei Jahre hinzog!
 
Habe mal folgenden Text des „Clubs für Olde Bulldogges“ gefunden:



Zu den aktuellen Problemen für OEB in Deutschland...

Aus aktuellem Anlass müssen wir an dieser Stelle auf die momentan schwierige Situation für Olde English Bulldogges in einigen deutschen Bundesländern eingehen. Im Land Brandenburg, in Teilen von NRW und auch in einigen Gemeinden in Bayern gibt es zur Zeit Bestrebungen, Hunde des Typus OEB als gefährliche Hunde, also als Listenhunde einzustufen. Nicht alles, was in der Gerüchteküche gekocht wird entspricht der Wahrheit. Wir wollen versuchen, etwas Aufklärung zu betreiben und die Situation realistisch darzustellen. Bei Fragen zur Situation oder auf der Suche nach Hilfe können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.



Was ist das Problem?

Man muss hier differenzieren zwischen den verschiedenen Bundesländern. Dank des föderalen Systems in Deutschland kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe. Wir können hier nur das zusammenfassen, was bisher an uns herangetragen wurde. Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, melden Sie sich doch bitte bei uns. Wir wollen versuchen, einen möglichst vollständigen Überblick über die Situation zu behalten.

Brandenburg
Nach einem Erlass des Brandenburger Innenministeriums werden seit einiger Zeit alle Besitzer von Hunden des Typs Olde English Bulldogge (OEB) von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg angeschrieben.

Die Behörden stellen sich auf den Standpunkt, das es sich bei allen OEB -egal aus welchen Linien- um Kreuzungen mit Hunden handelt, die nach der Brandenburger Hundehalterverordnung einem generellen Haltungsverbot in Brandenburg unterliegen. Konkret lautet der Vorwurf, das in allen OEB jeweils 1/6 American Pitbull Terrier enthalten wäre.
Gemäß §8 Abs. 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ( ) ist die Haltung und die Zucht von Hunden der Rasse American Pitbull Terrier (und anderer Rassen) im Land Brandenburg mit Verweis auf eine "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" ausnahmslos verboten. Dieses Haltungs- und Zuchtverbot erstreckt sich auch die Haltung und Zucht von Kreuzungen aus Hunden dieser verbotenen Rassen. Soweit uns bekannt ist, stützen die Behörden des Landes Brandenburg ihren Standpunkt auf einen Eintrag aus der offenen Plattform .

Im Klartext bedeutet dies, das nach der Auffassung der Ordnungsbehörden in Brandenburg für alle OEB die "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" gilt und sie damit dem absoluten Haltungs- und Zuchtverbot unterliegen. Auf der Basis dieses Standpunkts werden Besitzer und Züchter von OEB von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburgs aufgefordert, die Haltung und gegebenenfalls Zucht der Hunde einzustellen. Die Hunde sollen an Personen ausserhalb des Landes Brandenburgs oder alternativ auf Kosten der Besitzer an Tierheime abgegeben werden.

Nordrhein-Westfalen
In NRW wird in einigen Städten und Gemeinden zunehmend ähnlich verfahren wie in Brandenburg. Auch dort werden seitens der Behörden zunehmend Halter von OEB angeschrieben, deren Hunde als Mischling mit gelisteten Rassen eingestuft werden sollen. Anders als im Land Brandenburg kann im Land Nordrhein-Westfalen jedoch seitens des Halters der Nachweis erbracht werden, das es sich eben gerade nicht um einen solchen Mischling handelt. Im Landeshundegesetz NRW ist dies in §3 Abs. 2 geregelt ( ). Der Nachweis kann regelmäßig durch Vorlage anerkannter Zuchtpapiere und/oder durch ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Gutachters erbracht werden. Ein vollständiges Haltungsverbot für OEB droht den Betroffenen in NRW nach aktuellem Stand jedoch nicht.

Bayern
Auch aus dem Land Bayern wurden uns die ersten Fälle von rassebedingter Diskriminierung für OEB berichtet. Die Vorgehensweise in Bayern ist jedoch etwas anders als in Brandenburg und NRW. Einige Gemeinden in Bayern beziehen sich darauf, das es eine Rasse OEB laut der Rasseliste der FCI nicht gibt. Aus diesem Grund stuft man dort in Einzelfällen die OEB als American Bulldog ein. Was den Behörden dabei anscheinend entgeht, ist die Tatsache das der American Bulldog ebenfalls nicht von der FCI anerkannt wird. Unabhängig von einer Anerkennung der Rasse durch die FCI steht jedoch der American Bulldog in der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ( ) in §1 Abs.2 auf der Liste der Hunderassen, für die in Bayern eine "Eigenschaft als Kampfhund" vermutet wird.
Für Betroffene Halter von OEB bleibt im Zweifel nur der Weg, über ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Rassegutachters oder durch Vorlage anerkannter Zuchtpapiere den Nachweis zu erbringen das die Behörden mit ihrer Einstufung falsch liegen. In Bayern droht jedoch nach aktueller Lage ebenfalls kein vollständiges Haltungsverbot.




Wie gehen wir mit dem Problem um?

Mehrere Mitglieder unseres Vereins in Brandenburg sind unmittelbar von dieser Problematik betroffen. Seitens der Ordnungsbehörden wurden diese aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, es handele sich bei den Hunden um Kreuzungen aus den nach §8 Abs.2 der Brandenburger Hundehalterverordnung verbotenen Rassen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, das die Haltung und Zucht von Hunden gemäß diesem §8 Abs. 2 untersagt ist.
Im Klartext: Unsere Mitglieder sollen ihre Hunde abgeben und die Zucht einstellen.

Wir haben im COBD allerdings einen völlig anderen Standpunkt als die Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg. Wir halten den Standpunkt der Behörden für falsch, diese Vorwürfe sind absolut nicht zutreffend.

Bei den betroffenen Hunden handelt es sich nicht um Kreuzungen, die vom Verbot nach der Brandenburger Hundehalterverordnung betroffen wären.
Die Herkunft und Abstammung dieser Hunde ist im Regelfall über mindestens fünf Generationen nachweisbar. Diese Hunde sind reine Bulldoggen.
Die Dokumentation der Abstammung dieser Hunde belegt, das seit einer Vielzahl von Generationen absolut keine Einkreuzung von Hunden stattgefunden hat, die nach der heute gültigen Brandenburger Hundehalterverordnung einem Verbot unterliegen. Wir sind daher davon überzeugt, das alle Vorwürfe gegen unsere Mitglieder und deren Hunde nicht haltbar sein werden.

Der COBD unterstützt seine Mitglieder und Züchter dabei, sich entsprechend gegen die nach unserer Auffassung haltlosen Vorwürfe wehren. Wir stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie nicht Mitglied in unserem Verein sind und von solchen Vorwürfen getroffen werden. .

Wir können helfen, in dem wir Ihnen zeigen wie man sich strategisch am Besten gegen die Vorwürfe der Behörden zur Wehr setzt. Wichtig ist zunächst Ruhe zu bewahren und vor allem, die Vorwürfe der Ordnungsbehörden nicht persönlich zu nehmen. Auch durch die Vermittlung geeigneter Rechtsanwälte und -soweit notwendig- zugelassener Gutachter geben wir Ihnen Hilfestellung.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Es geht um das Wohl unserer Hunde. Wir werden als Verein alles daran setzen, diese rein auf die Rasse abgestellten Vorwürfe zu widerlegen und auch auf dem Rechtsweg eine Klarstellung zu erreichen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Neues Kampfhund-Verbot betrifft auch Oranienburg“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Wäre Ben nicht, würde ich ihn nehmen..so ein Schätzchen Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
3
Aufrufe
161
bxjunkie
bxjunkie
G
Was heisst "nicht klar kommt"? Will er aufs Baby los? Das müsstest du bei einer Vermittlung in aller Deutlichkeit mitteilen, nicht, dass er in einem Jahr wieder gleich weit ist. Such auf FB Rosi Murweiss (ich weiss grad nicht, ob sie noch hier aktiv ist), die kann dir vielleicht n guten Rat...
Antworten
1
Aufrufe
305
pat_blue
snowflake
Es ist eigentlich ganz einfach Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
281
Aufrufe
8K
embrujo
S
Dann verschiebe ich, danke Igor. Sollte die Info nicht korrekt sein, bitte per PN melden.
Antworten
7
Aufrufe
648
Marion
Marion
V
Ist die Inkontinenz tierärztlich abgecheckt? Bekommt Sie Medikament(e) dagegen und falls ja, haben sie angeschlagen/Besserung gebracht? Ein Photo wäre auch hilfreich.
Antworten
4
Aufrufe
645
Marion
Zurück
Oben Unten