Neues Kampfhund-Verbot betrifft auch Oranienburg

  • 30. April 2024
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"Auf Grundlage des Rundschreibens aus dem Innenministerium habe sie die Halter aufgefordert, das Tier bis Monatsende abzuschaffen. Es bestehe aber die Möglichkeit, die Tiere in Bundesländer abzugeben, in denen diese Rassen nicht verboten sind."


Unglaublich :heul: . Wie kann man nur so komplett herzlos sein ?
Die hat wohl noch ein eigenes Tier besessen ...
Von der Möglichkeit eines WT oder sonstiger Möglichkeit eine Haltungsgenehmigung zu bekommen hab ich in dem Artikel nichts finden können ....
 
Die hat wohl noch ein eigenes Tier besessen ...
Von der Möglichkeit eines WT oder sonstiger Möglichkeit eine Haltungsgenehmigung zu bekommen hab ich in dem Artikel nichts finden können ....

Ja, danach habe ich auch gesucht. Ich kann es irgendwie nicht fassen...
 
Hier stehen keine Neuigkeiten:



Gehe ich über die Suchmaschine des Brandenburger Innenministeriums rein, kommen folgende Meldungen:



Also auch nix neues...

watson
 
aso :) puh, schon schlimm genug, aber ich hab grade eine Verschärfung befürchtet....
 
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Seit 2004 sind nach Brandenburgs Hundehalterverordnung fünf Hunderassen als gefährlich eingestuft und damit verboten: Bullterrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Nun ist eine weitere dazugekommen. „Es ist eine Hunderasse, die mit einer als gefährlich eingestuften Rasse gekreuzt ist, dem Pitbull Terrier“, so Oranienburgs Ordnungsamtsleiterin Sylvia Holm. Auf Grundlage des Rundschreibens aus dem Innenministerium habe sie die Halter aufgefordert, das Tier bis Monatsende abzuschaffen. Es bestehe aber die Möglichkeit, die Tiere in Bundesländer abzugeben, in denen diese Rassen nicht verboten sind.

 
:wand:

Verstehe ich das richtig?

Die haben die OEB im Dezember 2012 auf die Liste gesetzt und verlangen jetzt von den Haltern, dass die ihre Hunde, die sie wer-weiß-wie-lange schon haben, abschaffen sollen? Kein Bestandsschutz? Das kann doch nicht rechtens sein!
 
so verstehe ich das auch. :kp:

und das mit dem eingekreuzten apbt, stimmt das denn ?
 
In Brandenburg sind schon mehrere Hunde von OEB Besitzern in Nachbarbundesländer verbracht worde, da eine Beschlagnahmung droht. Dabei sehen zumindest die Hunde, die ich kenne mehr nach EB aus als nach Staff&Co.

Diese Rasse bzw dieser Typ Bulldogge ist nicht einheitlich vom Phänotyp, manche sehen halt mehr nach Listenhund aus und manche weniger.

Es war nur eine Frage der Zeit bis schlaue Beamte auf die Idee kommen die OEBs mal bei Wikipedia zu suchen. Die Tatsache, dass es im Moment bulldogartige Hunde an jeder Straßenecke gibt macht es nicht besser!
 
Es kann doch nicht sein das Bestandshunde die ordnungsgemäß gemeldet sind abgehol werde koennen. Die könnten sich erstmal mit dem Anwalt auseinandersetzen. Rechtens ist das mit Sicherheit nicht.
 
Nein, das kann *eigentlich* nicht sein. Ist ein Verstoß gegen die als einer der Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit.

Also, da dürften Klagen gute Erfolgschancen haben für die bereits vorhandenen Hunde.
 
Also, diese Alternativen Bulldoggen sind wie Pilze aus dem Boden geschossen.
Olde English Bulldog, Gargoyle Bulldog, Victorian Bulldog, Renessance Bulldog etc.
Was genau drin steckt wissen nur die die diese Hunde auch kreiert haben.

Das einzige Zuchtprogramm das meiner Meinung nach recht unangreifbar ist wird von Imelda Ahngern in der Schweiz betrieben, die mit dem Pickwick Continental Bulldog versucht eine funktioneller Bulldogge zu schaffen und diese auch als FCI - Rasse etablieren möchte.
Die Anerkennung läuft schon seit Jahren.
 
In dem Artikel steht doch das man Prüfen lassen kann ob wirklich eine "gefährliche" Rasse eingekreuzt wurde. Wurde ich so verstehen, dass man zu einem Gutachter gehen kann, dass wäre doch ne Möglichkeit fur die bereits vorhandenen Hunde oder :verwirrt: !?
 
Warum sollte es Bestandschutz geben?

Wenn es sich um einen Mischling einer gefährlichen Rasse handelt gilt doch der Vorwurf diesen unerlaubt gehalten zu haben?!
 
Warum sollte es Bestandschutz geben?

Wenn es sich um einen Mischling einer gefährlichen Rasse handelt gilt doch der Vorwurf diesen unerlaubt gehalten zu haben?!

Weil die Rasse Olde English Bulldog pauschal verboten wurde. Es ist eine Sache, irgendwelche Mixe im Einzelfall zu überprüfen, um dann festzustellen, dass der jeweilige Hund einer bereits (seit langem) verbotenen Rasse angehört... eine andere Sache ist es, einfach die Liste um eine weitere verbotene Rasse zu erweitern, ohne den Haltern Bestandsschutz zu gewähren.
 
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