"Deswegen hat das zuständige Umweltministerium in Hannover entschieden: Der Wildeshauser Wolf darf mit Gummigeschossen vertrieben, betäubt und im Notfall auch getötet werden.
Der Wolf soll im Anschluss in eine Auffangstation gebracht und mit einem Sender versehen werden.
Zusätzlich soll dem Wolf klar gemacht werden, dass er nicht so nahe an den Menschen herantreten soll. Daher werde man auf das Tier, nachdem es besendert und wieder in die Freiheit entlassen worden ist, mit Gummigeschossen "einen negativen Reiz" ausüben."