So einfach kann man die Behörden aus der Verantwortung nicht nehmen, wie das gerne jetzt von vielen im Nachhinein getan wird, weil die Züchter sich falsch verhalten würden.
Tatsache ist, dass es in NRW vom Ministerium eine Anweisung an die Veterinärämter gab, Hunde mit VDH Papieren anzuerkennen.
Diese Regel und zwar dass VDH Papiere als Nachweis gelten, ist immer noch gültig, nur mit der Einschränkung, dass die Papiere zu prüfen wären, weil es zu Vorfällen mit gefälschten Papieren und fehlerhaften Papieren gekommen sei.
Es gibt vom zuständigen Ministerium keine Anweisung, nach der Größe zu urteilen, obwohl Nachweise vorliegen.
Als ich vor 9 Jahren einen Mini holte, erkundigte ich mich, wie bereits erklärt, beim OA was ich zu beachten habe und da wurde mir unmissverständlich erklärt, dass ich auf VDH Papiere achten solle, weil es bei Minis vorkäme, dass sie größer ausfallen können. Die Aussage war eindeutig, dass es mit VDH Papieren keine Probleme gibt, egal wie groß er dann wird. Ohne Papiere würde es ab 40 -42 cm kritisch werden!
Als meiner mit ca. 1 Jahr die 40 cm knackte, habe ich ihn entsprechend beim OA angemeldet und eine Halterkarte erhalten, die meinen Hund als 40/ 20er Hund deklariert, für den es keine Auflagen gibt!
Da ich in Düsseldorf wohne, habe ich im Laufe der Zeit bestimmt 20 Ünerprüfungen gehabt, bei denen sich meine Daten notiert wurden. Dem Amt liegen VDH Papiere vor und das reicht anscheinend.
Das zum Thema Willkür, denn anhand meines Beispiels ist unstrittig, dass das Amt genauso bisher davon ausgegangen ist, dass VDH Papiere ein Nachweis sind.
Wie hätte ich sonst eine Halterkarte für 40/20er Hunde bekommen sollen?
Da sollte man jetzt auch so fair sein und sich selber eingestehen als Behörde, dass Halter eines Minis mit Übergröße keine verantwortungslosen Verbrecher sind, sondern eine faire Problemlösung finden.
Tatsache ist, dass es in NRW vom Ministerium eine Anweisung an die Veterinärämter gab, Hunde mit VDH Papieren anzuerkennen.
Diese Regel und zwar dass VDH Papiere als Nachweis gelten, ist immer noch gültig, nur mit der Einschränkung, dass die Papiere zu prüfen wären, weil es zu Vorfällen mit gefälschten Papieren und fehlerhaften Papieren gekommen sei.
Es gibt vom zuständigen Ministerium keine Anweisung, nach der Größe zu urteilen, obwohl Nachweise vorliegen.
Als ich vor 9 Jahren einen Mini holte, erkundigte ich mich, wie bereits erklärt, beim OA was ich zu beachten habe und da wurde mir unmissverständlich erklärt, dass ich auf VDH Papiere achten solle, weil es bei Minis vorkäme, dass sie größer ausfallen können. Die Aussage war eindeutig, dass es mit VDH Papieren keine Probleme gibt, egal wie groß er dann wird. Ohne Papiere würde es ab 40 -42 cm kritisch werden!
Als meiner mit ca. 1 Jahr die 40 cm knackte, habe ich ihn entsprechend beim OA angemeldet und eine Halterkarte erhalten, die meinen Hund als 40/ 20er Hund deklariert, für den es keine Auflagen gibt!
Da ich in Düsseldorf wohne, habe ich im Laufe der Zeit bestimmt 20 Ünerprüfungen gehabt, bei denen sich meine Daten notiert wurden. Dem Amt liegen VDH Papiere vor und das reicht anscheinend.
Das zum Thema Willkür, denn anhand meines Beispiels ist unstrittig, dass das Amt genauso bisher davon ausgegangen ist, dass VDH Papiere ein Nachweis sind.
Wie hätte ich sonst eine Halterkarte für 40/20er Hunde bekommen sollen?
Da sollte man jetzt auch so fair sein und sich selber eingestehen als Behörde, dass Halter eines Minis mit Übergröße keine verantwortungslosen Verbrecher sind, sondern eine faire Problemlösung finden.