MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Stimmt es, dass sich die beiden Rassen vom Phänotyp in der Beschreibung außer der Größe nicht unterscheiden?
Strittige Frage, es stimmt dass sich der Rassestandard nur in der Größe unterscheidet, der Bt hat gar keine Größenangabe, er kann ebenso nur paarn dreißig Zentimeter haben- theoretisch. Der Phänotyp unterscheidet sich mMn dennoch, und der Genotyp auf jeden Fall.

Die Ahnentafel des Hundes in dem Urteil war "fehlerhaft", was auch immer das in den Augen des Gerichts heissen mag?
Sollte es sich um einen Vdh- Hund handeln, erwarte ich von den Zuchtvereinen dass sie klagen. Ansonsten können sie jetzt auch gleich zusammenpacken.
 
  • 29. März 2024
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Wenn ich mir die Namen bzw. Initialen der Züchter anschaue, dürfte der Hund VDH/ GBF Papiere haben.
 
Wenn ich mir die Namen bzw. Initialen der Züchter anschaue, dürfte der Hund VDH/ GBF Papiere haben.
Ja und dann haben die auch noch richtig Asche für den Hund hingelegt. Nicht dass das den Kohl jetzt fett machen würde, aber von viel "offiziellerer Stelle" hätten sie den Hund dann nicht kaufen können.
 
Zur Thematik ein sehr erschreckendes Urteil:

Das ist so dermaßen daneben, dass ich schreien könnte. Die Abstammung des Hundes ist anzweifelbar wenn die Ehefrau des Züchters statt der Züchter selbst die Ahnentafel unterschrieben hat? Die Mutterhündin wird nicht als Mini anerkannt weil sie 0,5 cm zu groß ist?
Mal abgesehen davon, dass über Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit eines Hundes entschieden wird, indem man ein Schultermaß ausmisst... Bescheuerte Welt.
 
Strittige Frage, es stimmt dass sich der Rassestandard nur in der Größe unterscheidet, der Bt hat gar keine Größenangabe, er kann ebenso nur paarn dreißig Zentimeter haben- theoretisch. Der Phänotyp unterscheidet sich mMn dennoch, und der Genotyp auf jeden Fall.
ich bin jetzt echt kein Experte für diese Rassen - aber ich würde meinen, wenn ein großer (reinrassiger) Minibulli und ein (reinrassiger) Bulli nebeneinander stehen, dann würde ich die schon auseinanderhalten können :gruebel:

Die Ahnentafel des Hundes in dem Urteil war "fehlerhaft", was auch immer das in den Augen des Gerichts heissen mag?
war ich mir auch nicht ganz sicher - war das nicht so zu verstehen, dass sie fehlerhaft war, weil man mit der Hündin aufgrund der Größe nicht hätte züchten dürfen?

Sollte es sich um einen Vdh- Hund handeln, erwarte ich von den Zuchtvereinen dass sie klagen. Ansonsten können sie jetzt auch gleich zusammenpacken.
Definitiv
 
Dann sind alle DSH-Zuchten die ich persönlich kenne keine anerkannten Zuchten, da alle Tiere viel zu groß sind... was für eine abartige Beweisführung.

Leider glaube ich persönlich nicht, dass es den VDH auch nur im Mindesten interessiert :(
 
Ehrlich gesagt, und auch wenn es Erklärungen dafür gibt, finde ich unbegreiflich warum ein Hund, der sich Miniatur-Bullterrier nennt und eine im Standard fest gelegte Größe nicht überschreiten soll, das doch so oft tut.

Parson Russell nicht über 36 cm. Alter Standard nicht über 38,1 cm. Da die meisten relevanten Züchter dem FCI Standard unterliegen also nicht über 36 cm.

Jack Russell nicht über 30 cm. Aus bestimmten Gründen finde ich aus dem ursprünglichen Jack Russell zwei Rassen zu machen kontraproduktiv. Der ursprüngliche Standard sagt 25,4 - 38,1 cm. Ganz andere Hunde, als der heutige Jack Russell. Der Parson sieht dem ursprünglichen Bauhund am ähnlichsten.
Aber nichts desto trotz ist für den Jack Russell nunmehr 30 cm maximal Standard.

Man kann ja trefflich darüber diskutieren, ob der Unterschied zwischen Standard oder Mini rechtlich nur an der Größe fest zu machen ist.
Ich sehe mittlerweile auch deutliche Typunterschiede zwischen Jack und Parson Russell. Die wird es bei Srandard und Miniaturbullterrier auch geben.
Aber die Größe ist ein entscheidendes Kriterium, da sie im Standard fest gelegt ist. Auch wenn manchen Züchtern vielleicht egal ist wieviel Ärger ein Käufer seiner Welpen bekommen kann, sollte er doch Wert darauf legen, das seine Hunde dem Standard entsprechen.
 
Hm,

wenn die AT wirklich fehlerhaft ist und nicht einmal der Züchter unterschrieben hat, dann würde ich auch denken, dass es eher keine anerkannte Zucht ist. Und dann ist der Mini Bulli-Nachweis natürlich schwierig.
Letztlich kann jeder von uns ATs erstellen..... Und ich kenne es von Dobermann-Dissidenz-Zuchten, dass da Rüden als Väter stehen, die schon ewig tot sind...... Oder eben bekannte Rüden, die zwar noch leben, aber eben sicher nicht in der Dissidenz decken (dürfen wir nicht und zieht eine Sperre nach sich).




LG nicole
 
Ehrlich gesagt, und auch wenn es Erklärungen dafür gibt, finde ich unbegreiflich warum ein Hund, der sich Miniatur-Bullterrier nennt und eine im Standard fest gelegte Größe nicht überschreiten soll, das doch so oft tut.
Ganz einfach: Weil es eine "Soll"-Größe ist und keine "Muß"-Größe.
 
Na, leider sind viele Vertreter ihrer Rasse (gerade Ausstellungshunde) jenseits des Standards......
Das ist nicht gut für die Rassen, aber leider "Tagesgeschäft".




LG nicole
 
Ist halt beim Mini auch die Frage, ob der genpool noch ausreichend ist, wenn man gute gesunde Hunde aus der Zucht nimmt, nur weil sie etwas zu groß sind
 
Die momentane Vorgehensweise ist ganz viele, möglichst kleine Hunde zu züchten (die dann in vielen anderen Punkten vom Standard abweichen, aber halt klein sind), bis man soviele Hunde hat, dass man in anderen Punkten selektieren kann. :D Das ist die Aussage eines Zuchtwarts.
Ich enthalte mich hier meiner Meinung dazu, ob das sinnvoll funktioniert :D
 
mal blöd frag liegt das eigentliche problem nicht der standard und nicht der mini?

den laut standart beim normalen bullterrier gibt es keine größen angaben-

GRÖSSE UND GEWICHT: Es gibt keine Grössen - oder
Gewichtsgrenze. Auf jeden Fall muss der Eindruck von
höchstmöglicher Substanz im Einklang zu Grösse und Geschlecht
vorhanden sein.


und hier mal zum unterschied zwischen standart und mini

Ein kleinerer Typ des Bull Terriers war schon seit dem frűhen 19.
Jahrhundert bekannt aber er war bevor dem Ersten Weltkrieg nicht
mehr beliebt und wurde im Jahr 1918 aus dem Kennel Club Rasse-
Register herausgenommen. Im Jahr 1938 wurde eine Widerbelebung
von Colonel Richard Glyn und einer Gruppe von gleichgesinnten
Interessenten angestrebt, welche den Miniature Bull Terrier Club
grűndeten.
Der Standard ist der Gleiche wie der des Bull Terriers mit
der Ausnahme einer Grőssenbegrenzung.


quelle . fci

FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)
SECRETARIAT GENERAL: 13, Place Albert 1er B – 6530 Thuin (Belgique)
______________________________________________________________________________

Grossbritannien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN
OFFIZIELLEN STANDARDS : 05. 07.2011.
VERWENDUNG : Terrier.
KLASSIFIKATION FCI : Gruppe 3 Terrier
Sektion 3 Bullartige Terrier
Ohne Arbeitsprüfung
 
Wenn die Papiere nicht unterschrieben sind, wird es wohl doch kein VDH-Mini sein, schätze ich mal. Das kann ich mir bei VDH Minis nicht vorstellen. Man weiß es aber nicht.

Das Urteil ist trotz der anmaßenden Beurteilung des Richters, dass Minis auch bei 0,5 cm keine Minis mehr sein können und mit so einem Elterntier gar nicht erst gezüchtet werden dürfte, mal wieder wischi waschi, denn was wäre denn, wenn die Unterschrift der Züchterin vorhanden wäre und laut eines anerkannten Vereins, der Mitglied eines anerkannten Verbandes ist, die Verpaarung zwischen den Elterntieren einwandfrei wäre?

Wäre dann überhaupt eine Bestimmung nach Phänotyp möglich bzw. könnte dann ein Richter überhaupt erklären, dass die genetische Ausstattung des Hundes nicht durch die Papiere nachgewiesen ist?

Was bedeutet dieses Urteil übrigens für die unzähligen Minis mit Übergröße, die mit und sogar ohne Papiere von Veterinärämtern als Minis beurteilt wurden? Was bedeutet das zudem für diese Veterinärämter?

Was ist, wenn jemand mit einem Mini mit einwandfreien VDH Papieren und Gutachten eines anderen Vetamtes nach Düsseldorf zieht? Hat der Phänotypbestimmung des anderen Veterinäramtes dann keine Bedeutung?

Dass das Gericht alle anderen Argumente gerade bei einer Phänotypbestimmung ignoriert und einseitig zu Ungunsten des Halters wertet, obwohl gerade bei einer Phänotypbestimmung klar ist, dass viele Faktoren das Erscheinungsbild beeinflussen können, ist unglaublich.

Vor allen Dingen ist unglaublich, dass hier bei 35,5 cm rigoros die Grenze gezogen wird, obwohl Jahre lang von den Ämtern weit aus großzügigere Kriterien angesetzt wurden.

Als ich vor 9 Jahren beim OA in Düsseldorf nachfragte, hieß es, dass es bei VDH-Papieren egal wäre und ohne Papiere ab 42 cm eine Phänotypbestimmung angeordnet wird.

Ich kannte auch jemanden, dessen Hund (ohne Papiere) erst dann als Standard eingestuft wurde, als der Hund mit 1 Jahr 42 cm erreichte.

9 Jahre später ist der Mini so oder so ab 35,5 cm ein Standard? Willkürlicher geht es wohl kaum noch.
 
ich schließe daraus, das der Standard auch 35 cm groß sein kann, weil es keine Größen- oder Gewichtsgrenze gibt. Umgekehrt muß der Mini zwingend unter 35,5 cm liegen um als Mini durch zu gehen, wenn die Größe das einzige Unterscheidungskriterium ist.

@Fact & Fiction , Soll- aber nicht Mußgröße, dagegen spricht aber die Festlegung der FCI darauf, das die Größe das entscheidende Kriterium ist.

Ich hab es ja kurz angerissen. Beim Jack Russell wurde ja auch eine Trennung vollzogen. Hier ein interessanter Artikel dazu.



Bis zur Spaltung in Parson und Jack Russell waren das dieselben Hunde, nur in größerer Bandbreite gezüchtet entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen.
Mittlerweile sehe ich deutliche Unterschiede im Habitus der Showhunde. Die Spaltung ist 16 Jahre her.
Ich halte nach wie vor Hunde nach altem Standard gezüchtet.

Für die Halter von Minibullis ist das Ganze mehr als ärgerlich. Hier in NRW scheint man sie ja zunehmend aufs Korn zu nehmen.
Umso wichtiger dem Standard entsprechende Hunde mit einwandfreien Papieren vorweisen zu können.
 
Wenn die Papiere nicht unterschrieben sind, wird es wohl doch kein VDH-Mini sein, schätze ich mal.
So wie ich das verstanden habe, sind die Papiere durchaus unterschrieben worden - nur nicht vom Züchter, auf dessen Namen die Zucht lief, sondern von seiner Ehefrau. Dazu kommt bei VDH-Papieren ja normalerweise noch die Unterschrift des Zuchtleiters, die damit ja auch angezweifelt werden würde.
 
Das geht ja auch in Bereiche über, an die man jetzt vielleicht noch gar nicht denkt.
Wenn jetzt ein Gericht entscheiden darf, dass ein Hund, der trotz Abstammungsnachweis aus dem Standard fällt, nicht als reinrassig anzusehen ist, wie ist es dann bei anderen Rassen oder Merkmalen? Könnten sie einem fehlfarbenen Hund oder einem mit unerwünschter Rutenform die Reinrassigkeit auch aberkennen? Oder gar deren Nachfahren, wenn der Zuchtverband einen Fehler nicht als Zuchtausschließend bewertet hat?
 
....und das ist eben die Frage....
Hat der Hund einen gültigen Abstammungsnachweis?



LG nicole
 
Man darf bei dem Urteil jetzt nicht vergessen, dass es genau anders lautende Urteile gibt, die sehr differenziert an die Sache heran gehen. Zum Beispiel:



oder hier, wo den Papieren ein sehr hoher Beweiswert beigemessen wird:



Es gibt auch ein älteres Urteil aus Köln, dass ich jetzt nicht finden kann, in dem eine Hündin mit mehr als 40 cm und ohne Papiere aufgrund eines Sachverständigengutachtens als Mini erkannt und festgestellt wurde.

Dass Argument der Größe und des sonst selben Rassestandards ist für mich ein Widerspruch, denn nach der Logik dürfte es eben vom Erscheinungsbild keine Unterschiede zwischen Standards und großen Minis geben. Nach der Auffassung und zwar, dass nur die Größe im Erscheinungsbild einen Unterschied macht, müsste das bei einem großen Mini auch festgestellt werden und zwar, dass er dem typischen Bild eines Standards dieser Größe und Geschlechtes entspricht.

Wie kann aber ein Mini mit Standard-Größe, aber dem halben Gewicht, kleineren Pfoten, einem kleineren Kopf etc. dem typischen Erscheinungsbild eines Standards dieser Größe entsprechen bzw. dieses für Standards dieser Größe untypische Erscheinungsbild stellt doch augenscheinlich eine Abweichung dar, die sogar von Gutachtern festgestellt wird und vom Gericht nicht geleugnet wird.

Ein Gericht sollte sich objektiv fragen, ob es überhaupt Standard Rüden mit 44 cm und 20 Kilo gibt bzw. diese Größen- und Gewichtsverhältnisse müssten ja laut Gericht durchaus üblich sein.

Das Gericht geht aber hier automatisch nur von einer Möglichkeit aus und schließt andere Möglichkeiten aus, obwohl es sogar Nachweise dafür gibt, dass der Hund von Minis abstammt.
 
....und das ist eben die Frage....
Hat der Hund einen gültigen Abstammungsnachweis?

LG nicole

Wenn man es darauf anlegt, wird es immer irgendetwas geben, was man als Grund heranziehen kann, um Zweifel anzumelden.

Die Unterschrift allein kommt mir allerdings als Erklärung komisch vor. Es liest sich ja auch so, als ob sie gar keine anerkannte Züchterin ist, sondern ihr Ehemann.

So oder so ist es aber eine sehr einseitige und sehr willkürliche Argumentation, wenn eine fehlende Unterschrift und 0,5 cm der Zuchthündin von Bedeutung sind, aber ein Gutachten eines Rasseexperten bedeutungslos ist.
 
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