Um es einfacher zu machen kopiere ich einen Text aus
hier hinein.
Keines der Pferde, Pony, oder Maultiere aus Leberfing hatte einen Equidenpass. Somit war der gesamte Abtransport der Pferde rechtswidrig!
Equidenpass
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht diesen Pass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere) ab dem 01.07.2000 erforderlich.
Die IGEM bietet als Service allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern bundesweit die Registrierung ihrer Tiere (Esel, Maultiere und Maulesel) mit der nachfolgenden Ausstellung des Equidenpasses an.
Bei Beantragung des Passes über die IGEM sind ausschließlich die von uns ausgestellten Formulare und Esel Diagramme zu benutzen ,die Tiere müssen mit einem Microchip versehen sein.
Die Hintergründe
Arzneinmittelrechtliche Regelungen der EU schränken die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel beim Einhufer ein bzw. verbieten diese Anwendung ganz, da Equiden grundsätzlich zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können und das so gewonnene Fleisch frei von Tierarzneimittelrückständen sein muss.
Um derartige Arzneimittel im Einzelfall dennoch anwenden zu können, schreibt eine weitere EU-Entscheidung die zwingende Aufzeichnung dieser Anwendung in einem zu dem jeweiligen Equiden lebenslang gehörenden Dokument (Equidenpass) vor. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, weiß der behandelnde Tierarzt.
Um ein noch größeres Spektrum von zulässigen Tierarzneimitteln zur Verfügung zu haben, kann sich der Besitzer auch dafür entscheiden, dass dieses Tier niemals zur Schlachtung kommen soll. Diese Entscheidung muss ebenfalls im Equidenpass dokumentiert werden. Sie gilt für das jeweilige Tier lebenslang, auch bei Besitzerwechsel.
Die Behandlung mit Tierarzneimitteln, die für Equiden zur Behandlung von bestimmten Krankheiten arzneimittelrechtlich zugelassen sind, muss in den Equidenpass nicht eingetragen werden.
Was sein muss
EU-Vorschrift macht eine Identifizierung erforderlich!
Die strenge EU-Vorschrift macht eine genaue Identifizierung von Equiden erforderlich. Hierbei hilft der Equidenpass. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) festgehalten. Dazu kommen, wenn vorhanden, Brände und Narben. Noch genauer wird die Identifizierung dadurch, dass die Abzeichen und gegebenenfalls Wirbel in eine Umrisszeichnung (Diagramm) aufgenommen werden, die den Equiden von allen Seiten zeigt.
Eine aktive Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder) oder Nummernbrand (nicht bei Eseln oder Maultieren) wird dringend angeraten. Wenn Mikrochips verwendet werden, sollten diese der lso-Norm entsprechen.
Wie kommen Sie zu Ihrem Equidenpass und wer braucht einen ?
Wenn Sie für Ihren Equiden keine deutschen Papiere besitzen (gilt für alle Esel und die meisten Maultiere) benötigen Sie einen Pass.
Die Sozialministerien hat Zuchtverbände beauftragt, die Identifizierung dieser Equiden zwecks anschließender Registrierung in einem Zentralrechner vorzunehmen.
Für Pferde sind nur eingetragene Pferdetierärzte und Brennbeauftragte zuständig. Diese sind mit entsprechenden Vordrucken ausgestattet und nehmen die Identifikation der Pferde vor.
Die Bestimmungen sind leider von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Beauftragten haben, hilft Ihnen die IGEM weiter. Beantragen Sie für Ihren Equiden (nur Esel und Maultiere) einen Pass über die IGEM kann auch Ihr Hoftierarzt die Identifizierung vornehmen. (Gilt leider nicht für Mecklenburg-Vorpommern-hier nur eingetragene Turnierärzte).
Nehmen Sie Kontakt mit einer dieser Personen auf, wird Ihr Equide vor Ort identifiziert und der Beauftragte/Tierartzt notiert Ihre Entscheidung, ob Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier.. Nach Aufnahme Ihrer Daten in den Zentralrechner der FN wird Ihnen dann der Pferdepass zugeschickt, in dem das Original des ausgefüllten Diagramms eingeheftet ist.
Bei Turnierteilnahme (wird für Esel noch nicht praktiziert)
Nur wenn Equiden bei klassischen Turnieren in Prüfungen der Kategorie A und B (d.h. in Klasse A, L, M und S) gestartet werden sollen, ist es erforderiich, dass sie in die FN - -Turnierpferdeliste eingetragen werden. Hierzu benötigen die Equiden neben dem Equidenpass eine aktive Kennzeichnung. Dieses ist entweder der Transponder oder der Nummernbrand. Der Transponder ist ein mit einer codierten Nummer besetzter Mikrochip, den Sie von dem Tierarzt/Brennbeauftragten in die linke Halsseite Ihres Pferdes injizieren lassen. Der Nummernbrand stellt die andere Alternative dar.
Die Kosten
Die Gebühr für den Equidenpass, die Ausstellung des Passes durch die IGEM sowie die Registrierung im Zentralrechner der FN beträgt DM 80.-. Hinzu kommen die Versandkosten.
Ferner kommen die Gebühren Ihres Hoftierarztes für das Setzen des Transponders ca. DM 40,- und das Ausfüllen des Diagrammes, zwischen. DM 30.- und DM 70.-
Sollten Sie einen Brennbeauftragten oder eingetragenen Pferdetierarzt bauftragen/benötigen kommen nocheinmal Kosten in Höhe von DM 50.00 – 70.00 auf Sie zu.
Die Zusendung des Pferdepasses erfolgt per Nachnahme. Wenn Sie Kosten sparen möchten, dann erteilen Sie bitte eine Einzugsermächtigung, für die Sie Ihre Bankverbindung auf dem Vertragsformular angeben.
Welche Sanktionen drohen?
Es muss betont werden, dass wirklich für jeden Equiden innerhalb der EU, und sei es auch ein noch so kleines Schmusepony, ein Pferdepass ausgestellt werden muss. Dieser ist immer dann mitzuführen, wenn ein Pferd den Bestand verlässt; nicht beim Ausritt, aber bei jedem Transport ist damit zu rechnen, dass die Ordnungshüter die Vorlage des Pferdepasses verlangen (für Fohlen erst nach dem Absetzen). Fehlt der Pferdepass, dann ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Und wie sieht es aus, wenn Ihr Pferd krank wird?
Der jetzt gültige Impfausweis wird durch den Euidenpass ersetzt. Die Tierärzte sind daher gezwungen, den Pferdepass zu verlangen, in dem er ersehen kann, ob Sie sich für den Status Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier entschieden haben. Besitzen Sie in diesem Moment keinen Pferdepass, so ist der Tierarzt, der verpflichtet ist, die Medikamentenbehandlung in den Pass einzutragen, gezwungen, dieses dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Klar ist auch, eine Schlachtung ohne Pferdepass wird es in Zukunft nicht mehr geben. Und selbst wenn Ihr Pferd einmal verendet oder eingeschläfert werden sollte, eine Tierkörperbeseitigung ohne Pferdepass kann mit Problemen verbunden sein.
Nachrüsten bisheriger Pferdepässe
Für eine ganze Reihe von Equiden wurden entsprechendc Equidenpässe bereits vor dem 1.7.2000 von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und den Zuchtverbänden ausgestellt. Diese Pässe besitzen noch keinen Arzneimittelanhang und genügen daher nicht den EU-Vorschriften. Wer sein Pferd für das Jahr 2000 in die FN-Turnier-pferdeliste hat eintragen lassen, bekommt einen derartigen Arzneimittelanhang unaufgefordert von der FN zugeschickt.
Die Zuchtverbände gehen davon aus, dass die meisten Pferde zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt haben. Da die Adressen der neuen Besitzer nicht bekannt sind, erhalten diese den Arzneimittelanhang nur, wenn Sie ihn bei dem Zuchtverband, der das Papier ausgestellt hat, anfordern.
Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, muss Ihr Tierarzt die Umriss-zeichnung auf Seite 7 des Pferdepasses noch ausfüllen und Ihre Entscheidung zum Status des Pferdes (Schlachtung oder Nichsschlachtung) noch dem Arzneimittelanhang gegenzeichnen. Dieses kann beim nächsten Routinebesuch geschehen. Eine Rückmeldung durch Sie an die zuständigen Behörden ist nicht erforderlich.
Dauer der Ausstellung des Passes:
Erfahrungsgemäss sollten Sie acht bis zehn Wochen einplanen, bevor der Pass Ihnen wieder vorliegt.