Mal wieder zu tode gerettet......

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Ich möchte auch auf die persönlichen Schicksale aufmerksam machen, die die Vernichtung Costa's nach sich ziehen würde, die im Fall von Frau Priester wohl kalkuliert sind, und in anderen Fällen in Kauf genommen werden.

In dem Hof in Asbach steckt das ganze Vermögen von Frau Priester und ist dem Verein überschrieben. Frau Priester hat nichts außer diesem Tierheim. Wenn das Tierheim aufgelöst wird und das Tierhalteverbot bestehen bleibt, wird es auch keine Spenden mehr geben. Der Hof muss verkauft oder versteigert werden. Der Erlös müsste an die Vereinsmitglieder ausgezahlt werden, was aber nicht ausreichen würde, um neu anzufangen. Da Frau Priester, ihr Lebensgefährte und ein Mitarbeiter auf dem Hof leben, würden sie obdachlos werden und die junge Tierpflegerin die erst am 01.12.03 in Asbach eingestellt wurde, wäre wieder arbeitslos.
Wer Menschen so gezielt die Existenzgrundlage entzieht, dem kaufe ich einfach nicht ab, das er zu Schutz der Tiere handelt.
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Wakan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nachtrag

Was passiert mit den Stallungen und dem neuen Hundehaus wenn Asbach unter den Hammer kommt? Kaum ein Tierschutzverein könnte die Anlage erwerben und el Molí darf das Tierheim ja nicht weiterführen- "wegen der Verknüpfung".

Mal sehen, ob nicht vielleicht die Arche2000 dort einzieht.
 
@Wakan:
Falls Arche dort einzieht, müßte man doch wirklich so mal jede Nacht dreimal, schnell alle tiere rausholen und alles in die Luft sprengen!
Liebe Grüße
Puck, Wicki und Frodo (produziert schon kräftig Kampfgas!:(hallo:
 
@Puck

Wie kann ich die pdf.-Dateien speichern?
Wenn ich sie hierher verlinken würde, können nicht-KSG-User sie nicht lesen.:(
 
Original geschrieben von Wolfgang
Noch etwas zur Frage, ob Arche 2000 als gemeinnützig anerkannt ist:

Eine Bekannte von mir hat kürzlich bei Arche 2000 angefragt, ob deren Arbeit als gemeinnützig anerkannt ist bzw. ob Spenden an die Arche 2000 vom Finanzamt als abzugsfähig anerkannt werden. Als Antwort erhielt sie folgende Sätze:

"Wir wollten Ihnen mitteilen, dass wir uns sehr über eine Spende freuen würden, jedoch diese in der Regel nicht absetzbar sind, da wir kein Gemeinnütziger Verein sind.

Wir haben die Gemeinnützigkeit nicht beantragt, da wir vom Staat unabhängig sein wollen weil wir die Rechtssprechung auch massiv angreifen. Es wäre je Irsinn einerseits Steuerliche vorteile vom Staat zu nutzen und gleichteitig den Staat massiv anzugreifen.

Wir hoffen, dass Sie dieses verstehen und uns trotz dessen mit einer kleinen Spende weiterhelfen."

Wolfgang, ist es möglich, diese Anfrage und auch die Antwort von Arche2000 Welt-Tierhilfe e.V. im Original zu erhalten? Ich wäre SEHR verbunden ;)

Sab.
 
Klar doch, Sabine ;) . Ich schicke dir 'ne Hardcopy vom Gästebuch der Arche, wo die Anfrage gepostet wurde und sorge dafür, dass die Antwort der Arche an dich weitergeleitet wird.
 
Nochmals verbindlichsten Dank! ;)

Ich denke, man kann diese Leute nur da treffen, wo es dann wirklich ordentlich wehtut. Was bedeutet: publik machen, wo immer sich die Gelegenheit bietet!

Sab.
 
Ich wollte die Frage gerade nachlesen, kann aber das Gästebuch nicht finden.???
 
Original geschrieben von Wakan
Was passiert mit den Stallungen und dem neuen Hundehaus wenn Asbach unter den Hammer kommt? ... Mal sehen, ob nicht vielleicht die Arche2000 dort einzieht.

Nunja, Wakan, den Erwerb dieses Anwesens würde die Arche2000 aus der Portokasse finanzieren können. Überleg' doch mal:

Nach Angaben von Arche2000 wird diese gestützt von "über 80.000 Mitgliedern", welche jeweils mindestens 1 Jahr wiederum mindestens 10,00 EUR im Monat bezahlen. Das macht eine durchschnittliche Jahreseinnahme von 9,6 Millionen EUR aus. Spenden nicht mitgerechnet, was ja aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit auch niemand kontrollieren kann.

Sab.
 
Habe auch mal sowas gehört mit ca. 9 Millionen € fürs Jahr 2002.
Liebe Grüße
Puck, Wicki und Frodo:hallo:
 
Die Frage ist durchaus berechtigt...

...ob die Arche das Tierheim übernehmen will.

Hallo Tierfreunde

Auch andere große Organisationen haben nach dem Prinzip IZÜ (Infiltrieren, Zersetzen, Übernehmen) gearbeitet. Viele sind der Meinung:
"Wozu sich die Arbeit machen, so etwas aufzubauen, wenn man sich gleich ins gemachte Nest setzen kann, zumal bereits andere die Arbeit und ihr ganzes Geld in das Projekt gesteckt haben." Gibt es etwas leichteres, wenn man schon eine gewisse Grösse und damit Machtposition hat?

Ob es in diesem Fall so wird, bleibt abzuwarten.

Eines steht jedoch fest, wenn das Schreiben und die Zeugenaussagen der Wahrheit entsprechen:

Wäre es in erster Linie um die Tiere gegangen, hätte man sie nicht derart in Panik gebracht. Es gibt für Tiere nichts schlimmeres, als einen radikalen, unfreiwilligen Standortwechsel, noch dazu mit fremden, hektischen Menschen, die den Tieren völlig unbekannt sind.
Sollten die Aussagen stimmen mit dem Jäger, dem Ochsen und dem Betäubungsgewehr, so stellt allein dieser Vorgang für mich eine absolute Tierquälerei dar!
Ich weiß wovon ich rede, wiel ich selber solche Tiere gehabt habe.
Die haben nur auf mich gehört und sind vor anderen weggelaufen, ähnlich wie Eure Hunde, die sich ebenfalls nicht von jedem Hans und Franz vorschreiben lassen, was sie zu tun und zu lassen haben.
Es ist ein grober unverzeihlicher Eingriff in das Recht eines Tieres, der mit nichts zu rechtfertigen ist. Zu dem Thema Tierrecht, werde ich noch ganz bestimmte Tierrechtler anschreiben.
Wäre ich Leiter solch einer großen Organisation, hätte ich die Sache völlig anders geregelt:
Nehmen wir einfach einmal an, die dortigen Zustände wären nicht die besten gewesen. Warum nicht vot Ort den Tieren helfen und die Zustände verbessern?
Vielleicht, weil es nicht so medienwirksam ist? Oder Tierschützer schlichtweg im Weg sind, wenn sie nicht einer gewissen Gruppierung fügen wollen?

Die Tiere wären nach meinem System in ihrer alten Heimat geblieben, Platz war ja anscheinend genug da, und hätten sich dort auf verbesserte Lebensbedingungen freuen können.
Stattdessen wurde mit rabiatesten Methoden gearbeitet, wie man es aus dem Anfangsschreiben herauslesen kann. Das erinert mich fast schon an Schlachthof!

Jetzt wissen wir nicht einmal, wo die Tiere verblieben sind...?

In dem Moment hat die Sache für mich nichts mit Tierschutz, sondern mehr mit Tiernötigung zu tun, von der Nötigung der Menschen einmal ganz abgesehen.

Liebe Grüße Helmut (Zuständig für Kampfschmuser der etwas anderen Art)
 
Hallo Helmut!

Ein herzliches Welcome ! :)

Ich kann Dir nur zustimmen: für die Tiere auf dem Gnadenhof wäre die Unterstützung desselben die einzig RICHTIGE Hilfe gewesen.

Das Fatale an dieser Aktion der Arche2000 ist, daß man sich nach all' den Dingen, die sich nachweisbar auf dem Tiergnadenhof zugetragen haben, die berechtigte Frage stellen muß, ob es bei den anderen "Aktionen" nicht ähnlich abgelaufen ist. Die Tatsache, daß Arche2000 nicht als seriöse und gemeinnützige Einrichtung bekannt geworden ist, stützt diesen (m.E. logischen) Rückschluß.

Sab.
 
Auch von mir ein herzliches Willkommen

Ich kann Dir versichern, das die Zeugenassagen den Tatsachen entsprechen.

Tatsächlich wurden auch schon Hilfsmaßnahmen organisiert. Frau Alex S., die Frau die in Costa die Vorkontrolle wegen der Hunde aus el Molí machte und in Süddeutschland ehrenamtlich mit etlichen Tierschutzorganisationen zusammenarbeitet, hatte dem Vorstand von Costa bereits angeboten, die Vermittelbaren Hunde je nach Kapazität der Tierheime in diesen aufzunehmen. Das Angebot wurde dankbar angenommen. Um Costa bekannter zu machen und die Tiervermittlung zu unterstützen ist eine Domain für Costa angemeldet worden ( ) um die Bundesweite Vermittlung zu fördern und ich hatte schon erste Kontakte für Sachspendenlieferungen an Costa geknüpft. Das da etliches zusammenkommt, wenn ich sowas anfange, können Far from Fear und "Die Arche e.V. - nicht zu verwechseln mit Arche2000, sicher bestätigen. Allein dadurch war die Aktion des Arche2000 e.V. ebenso überflüssig wie brutal.
Nachweisbar hat der Vorstand von Costa bundesweit über die Arbeitsämter nach Tierpflegern gesucht. Selbst wenn man unterstellt, das die Tiere teilweise vernachlässigt wurden, so wäre auch das nur eine sehr befristete Vernachlässigung gewesen. Aber wie gasagt, eine Unterstellung. Als ich in Costa war, habe ich kein einziges Tier in mangelhaftem Pflegezustand vorgefunden. Alte Tiere, die in so schlechtem Zustand sind das sie unbedingt gerettet werden müssen, sehen nicht zwei Wochen später aus wie das blühende Leben. Und ich war nicht allein dort!
Es ist auch nich nachvollziebar, das Pferde, Hühner, Ochsen, Gänse, Schweine und Katzen gut gepflegt, die Hunde aber vernachlässigt worden sein sollen.
 
Um es einfacher zu machen kopiere ich einen Text aus hier hinein.

Keines der Pferde, Pony, oder Maultiere aus Leberfing hatte einen Equidenpass. Somit war der gesamte Abtransport der Pferde rechtswidrig!

Equidenpass
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht diesen Pass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere) ab dem 01.07.2000 erforderlich.

Die IGEM bietet als Service allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern bundesweit die Registrierung ihrer Tiere (Esel, Maultiere und Maulesel) mit der nachfolgenden Ausstellung des Equidenpasses an.
Bei Beantragung des Passes über die IGEM sind ausschließlich die von uns ausgestellten Formulare und Esel Diagramme zu benutzen ,die Tiere müssen mit einem Microchip versehen sein.

Die Hintergründe

Arzneinmittelrechtliche Regelungen der EU schränken die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel beim Einhufer ein bzw. verbieten diese Anwendung ganz, da Equiden grundsätzlich zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können und das so gewonnene Fleisch frei von Tierarzneimittelrückständen sein muss.

Um derartige Arzneimittel im Einzelfall dennoch anwenden zu können, schreibt eine weitere EU-Entscheidung die zwingende Aufzeichnung dieser Anwendung in einem zu dem jeweiligen Equiden lebenslang gehörenden Dokument (Equidenpass) vor. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, weiß der behandelnde Tierarzt.

Um ein noch größeres Spektrum von zulässigen Tierarzneimitteln zur Verfügung zu haben, kann sich der Besitzer auch dafür entscheiden, dass dieses Tier niemals zur Schlachtung kommen soll. Diese Entscheidung muss ebenfalls im Equidenpass dokumentiert werden. Sie gilt für das jeweilige Tier lebenslang, auch bei Besitzerwechsel.

Die Behandlung mit Tierarzneimitteln, die für Equiden zur Behandlung von bestimmten Krankheiten arzneimittelrechtlich zugelassen sind, muss in den Equidenpass nicht eingetragen werden.


Was sein muss
EU-Vorschrift macht eine Identifizierung erforderlich!


Die strenge EU-Vorschrift macht eine genaue Identifizierung von Equiden erforderlich. Hierbei hilft der Equidenpass. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) festgehalten. Dazu kommen, wenn vorhanden, Brände und Narben. Noch genauer wird die Identifizierung dadurch, dass die Abzeichen und gegebenenfalls Wirbel in eine Umrisszeichnung (Diagramm) aufgenommen werden, die den Equiden von allen Seiten zeigt.

Eine aktive Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder) oder Nummernbrand (nicht bei Eseln oder Maultieren) wird dringend angeraten. Wenn Mikrochips verwendet werden, sollten diese der lso-Norm entsprechen.


Wie kommen Sie zu Ihrem Equidenpass und wer braucht einen ?


Wenn Sie für Ihren Equiden keine deutschen Papiere besitzen (gilt für alle Esel und die meisten Maultiere) benötigen Sie einen Pass.
Die Sozialministerien hat Zuchtverbände beauftragt, die Identifizierung dieser Equiden zwecks anschließender Registrierung in einem Zentralrechner vorzunehmen.
Für Pferde sind nur eingetragene Pferdetierärzte und Brennbeauftragte zuständig. Diese sind mit entsprechenden Vordrucken ausgestattet und nehmen die Identifikation der Pferde vor.

Die Bestimmungen sind leider von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Beauftragten haben, hilft Ihnen die IGEM weiter. Beantragen Sie für Ihren Equiden (nur Esel und Maultiere) einen Pass über die IGEM kann auch Ihr Hoftierarzt die Identifizierung vornehmen. (Gilt leider nicht für Mecklenburg-Vorpommern-hier nur eingetragene Turnierärzte).

Nehmen Sie Kontakt mit einer dieser Personen auf, wird Ihr Equide vor Ort identifiziert und der Beauftragte/Tierartzt notiert Ihre Entscheidung, ob Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier.. Nach Aufnahme Ihrer Daten in den Zentralrechner der FN wird Ihnen dann der Pferdepass zugeschickt, in dem das Original des ausgefüllten Diagramms eingeheftet ist.


Bei Turnierteilnahme (wird für Esel noch nicht praktiziert)


Nur wenn Equiden bei klassischen Turnieren in Prüfungen der Kategorie A und B (d.h. in Klasse A, L, M und S) gestartet werden sollen, ist es erforderiich, dass sie in die FN - -Turnierpferdeliste eingetragen werden. Hierzu benötigen die Equiden neben dem Equidenpass eine aktive Kennzeichnung. Dieses ist entweder der Transponder oder der Nummernbrand. Der Transponder ist ein mit einer codierten Nummer besetzter Mikrochip, den Sie von dem Tierarzt/Brennbeauftragten in die linke Halsseite Ihres Pferdes injizieren lassen. Der Nummernbrand stellt die andere Alternative dar.

Die Kosten


Die Gebühr für den Equidenpass, die Ausstellung des Passes durch die IGEM sowie die Registrierung im Zentralrechner der FN beträgt DM 80.-. Hinzu kommen die Versandkosten.

Ferner kommen die Gebühren Ihres Hoftierarztes für das Setzen des Transponders ca. DM 40,- und das Ausfüllen des Diagrammes, zwischen. DM 30.- und DM 70.-

Sollten Sie einen Brennbeauftragten oder eingetragenen Pferdetierarzt bauftragen/benötigen kommen nocheinmal Kosten in Höhe von DM 50.00 – 70.00 auf Sie zu.

Die Zusendung des Pferdepasses erfolgt per Nachnahme. Wenn Sie Kosten sparen möchten, dann erteilen Sie bitte eine Einzugsermächtigung, für die Sie Ihre Bankverbindung auf dem Vertragsformular angeben.

Welche Sanktionen drohen?

Es muss betont werden, dass wirklich für jeden Equiden innerhalb der EU, und sei es auch ein noch so kleines Schmusepony, ein Pferdepass ausgestellt werden muss. Dieser ist immer dann mitzuführen, wenn ein Pferd den Bestand verlässt; nicht beim Ausritt, aber bei jedem Transport ist damit zu rechnen, dass die Ordnungshüter die Vorlage des Pferdepasses verlangen (für Fohlen erst nach dem Absetzen). Fehlt der Pferdepass, dann ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Und wie sieht es aus, wenn Ihr Pferd krank wird?

Der jetzt gültige Impfausweis wird durch den Euidenpass ersetzt. Die Tierärzte sind daher gezwungen, den Pferdepass zu verlangen, in dem er ersehen kann, ob Sie sich für den Status Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier entschieden haben. Besitzen Sie in diesem Moment keinen Pferdepass, so ist der Tierarzt, der verpflichtet ist, die Medikamentenbehandlung in den Pass einzutragen, gezwungen, dieses dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Klar ist auch, eine Schlachtung ohne Pferdepass wird es in Zukunft nicht mehr geben. Und selbst wenn Ihr Pferd einmal verendet oder eingeschläfert werden sollte, eine Tierkörperbeseitigung ohne Pferdepass kann mit Problemen verbunden sein.

Nachrüsten bisheriger Pferdepässe

Für eine ganze Reihe von Equiden wurden entsprechendc Equidenpässe bereits vor dem 1.7.2000 von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und den Zuchtverbänden ausgestellt. Diese Pässe besitzen noch keinen Arzneimittelanhang und genügen daher nicht den EU-Vorschriften. Wer sein Pferd für das Jahr 2000 in die FN-Turnier-pferdeliste hat eintragen lassen, bekommt einen derartigen Arzneimittelanhang unaufgefordert von der FN zugeschickt.

Die Zuchtverbände gehen davon aus, dass die meisten Pferde zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt haben. Da die Adressen der neuen Besitzer nicht bekannt sind, erhalten diese den Arzneimittelanhang nur, wenn Sie ihn bei dem Zuchtverband, der das Papier ausgestellt hat, anfordern.

Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, muss Ihr Tierarzt die Umriss-zeichnung auf Seite 7 des Pferdepasses noch ausfüllen und Ihre Entscheidung zum Status des Pferdes (Schlachtung oder Nichsschlachtung) noch dem Arzneimittelanhang gegenzeichnen. Dieses kann beim nächsten Routinebesuch geschehen. Eine Rückmeldung durch Sie an die zuständigen Behörden ist nicht erforderlich.


Dauer der Ausstellung des Passes:

Erfahrungsgemäss sollten Sie acht bis zehn Wochen einplanen, bevor der Pass Ihnen wieder vorliegt.
 
Noch mehr Infos dazu. Diesmal von der Landesregierung Oberbayern
Für den Bereich der Freizeitpferde in Bayern kann ab sofort bei folgenden Organisationen die Ausstellung eines Equidenpasses beantragt werden:

1. Bayer. LandestierärztekammerTheatinerstr. 4280333 München
2. Landesverband bayer. Pferdezüchter e.V.Landshamer Str. 1181929 München
3. Bayer. Reit- und Fahrverband e.V.Landshamer Str. 1181929 München
4. Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.Landshamer Str. 1181929 München
5. Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer Deutschlands, Landesverband Bayern e.V.Johann-von Werth-Str. 180639 München
Tierärzte oder Brennmeister dieser Organisationen erheben dann vor Ort die für den Equidenpass erforderlichen Daten wie Alter, Rasse, Geschlecht, Abstammung sowie besondere Abzeichen.
Die Daten werden dann weitergeleitet an den Landesverband der bayer. Pferdezüchter oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).
Die beiden Organisationen sind zentral für ganz Bayern mit der Pass-Ausstellung beauftragt.
Alle Pferde und andere Equiden, wie Esel oder Maultiere, müssen ein Dokument zur Identifizierung (Pferdepass) haben. Bisher benötigten nur die registrierten Equiden einen Pass.
Zudem wird im Pass ein neues Kapitel eingeführt, in dem die Arzneimittelbehandlungen dokumentiert werden. Bereits vorhandene Pässe sind entsprechend zu ergänzen. Tierärzte müssen künftig bei Pferden, die zur Schlachtung bestimmt sind, alle Arzneimittelbehandlungen, die ein Pferd im Laufe seines Lebens erhält, im Pferdepass eintragen.
Dadurch wird sichergestellt, dass nur Pferde in die Lebensmittelkette gelangen, die ausschließlich für Lebensmitteltiere zugelassene Medikamente erhalten haben. Diese Regelung gilt in der gesamten Europäischen Gemeinschaft.
Bei Tieren mit dem Vermerk im Pass "nicht zur Schlachtung bestimmt" dürfen auch Medikamente angewendet werden, die nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. Diese Eintragung gilt dann für das gesamte Pferdeleben. Die Eintragung "zur Schlachtung bestimmt" kann jedoch jederzeit bei entsprechender Behandlung eines Pferdes in den Eintrag "nicht zur Schlachtung bestimmt" geändert werden.
 
.... und das sagt die Tierärztekammer dazu.

Equidenpass
Mit der Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsordnung und anderer tierseuchenrechtlicher Vorschriften vom 18.April 2000 sind die den Equidenpass betreffenden geänderten EG-rechtlichen Vorschriften in nationales Recht übernommen worden. Im Abschnitt 10 e, § 24 k, der am 01.Juli 2000 in Kraft trat, bestimmt die genannte Verordnung, daß "Einhufer, die in ein Zuchtbuch eingetragen sind, oder dort vermerkt sind und eingetragen werden können, sowie Einhufer, die an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden dürfen, wenn sie von einem Dokument zur Identifizierung begleitet sind,...".

Somit ist ab dem 01.07.2000 für alle Pferde (auch Freizeitpferde), Ponys, Esel etc. ein Equidenpass auszustellen.

Die zuständige Behörde hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.(FN) offiziell beauftragt, die Equidenpässe auszustellen (§ 24 k Satz 3 Viehverkehrsordnung). Der Tierhalter hat hierzu einen Antrag (schriftlich oder telefonisch) für jedes einzelne Pferd bei der FN zu stellen. Der Antragsteller erhält einen Vordruck, den er ausgefüllt wieder an die FN zurücksendet. Wesentlicher Bestandteil dieses Vordruckes ist die exakte Erfassung des Signalements des jeweiligen Pferdes durch einen Tierarzt. (Fotos können von der FN eingescannt werden). Per Nachnahme wird dem Tierhalter dann der Equidenpass zugesandt. Einhufer, die in ein Zuchtbuch eingetragen sind oder dort vermerkt sind und dort eingetragen werden können, erhalten einen roten Pass. Alle anderen Equiden, einschl. Sportpferde, erhalten einen grünen Pass. Diese Pässe gelten lebenslang. Eine besondere Kennzeichnung (Brand/Chip) ist im Sinne dieser Verordnung nicht vorgeschrieben.

Das Brennen oder das Setzen eines Transponders wird von der FN nur bei Turnierpferden verlangt.

Der ab 01.07.2000 vorgeschriebene Equidenpass ist um das Kapitel IX (Arzneimittelbehandlung) erweitert. Für die bereits vor dem 01.07.2000 ausgestellten Pässe ist dieser Zusatz "Arzneimittelbehandlung" als Einlegeblatt beizufügen. In diesem Kapitel hat der Besitzer einzutragen, ob das Pferd geschlachtet werden soll oder nicht. Die Festlegung "Keine Schlachtung" ist unwiderruflich und gilt auch für evtl. Folgebesitzer. Sofern sich der Besitzer für die Option "Schlachtung" entscheidet, sind die Arzneimittelbehandlungen einzutragen.
Wenn im Equidenpass "Keine Schlachtung" eingetragen ist, können Pferde auch mit Tierarzneimitteln behandelt werden, die z.B. in Anhang IV der VO 2377/90 EG stehen und für Lebensmitteltiere verboten sind. Die Führung eines sog. "Bestandsbuches" bezieht sich ausschließlich auf Lebensmitteltiere. Tierhalter, die Pferde halten mit der Eintragung "Keine Schlachtung" im Equidenpass, brauchen auch kein Bestandsbuch zu führen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 10.August 2001 (BGBl Teil I Nr. 42 vom 21.August 2001) ist auf Nichtlebensmitteltiere nicht anzuwenden.
Der Tierarzt hat die Wartezeit, die für diese Arzneimittel festgelegt sind, einzutragen. Sofern nicht auf einem Fertigarzneimittel eine Wartezeit für die betreffende Tierart angegeben ist, darf die festzulegende Wartezeit gem. § 12 a, Abs.2 TÄHAV bei Pferden 28 Tage nicht unterschreiten.

Hingewiesen werden soll hier noch auf den § 24 b der Viehverkehrsordnung, wonach Halter von Einhufern der zuständigen Behörde (Veterinäramt) die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Einhufer, ihre Nutzungsart und ihren Standort anzeigen müssen. Ebenfalls besteht eine Meldeverpflichtung gegenüber der Tierseuchenkasse.




Zur Erinnerung, keines der Pferde hatte einen Equidenpass!
 
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