Sind wir das nicht immer? Halt ärgerlich, dass er es trotzdem erstmal machen kann und man wieder vors Gericht müsste, falls er nicht einlenkt. Kostet alles Zeit, Geld und Nerven. Aber Du hast doch nen guten Draht zu ihm, oder?Oh, wir sind uns tatsächlich mal einig???Also ich wage mal zu behaupten, dass die vorhandene Erfahrung KEINER gerichtlichen Überprüfung standhält. Das LHundG sieht bereits ein Verfahren zur Feststellung der Sachkunde vor, da kann er sich nicht noch eins aus den Fingern saugen.
Über den Weg hat er es doch schon mal versucht und ist beim Gericht in Neustadt gescheitert....Der einzige Punkt, der bei der Übernahme aus anderen Ländern im Raum steht, ist das berechtigte Interesse.
Und beim berechtigten Interesse ist es tatsächlich so eine Sache. Diese bescheuerte bayrische Formulierung ist so schwammig, dass sie fast alles zulässt. Das Höchste der Gefühle, was man in einigen BL bekommt, ist die Erwähnung von TS als Beispiel bzw. dem konkreten Ausschluß reiner Liebhaberinteressen. Dazwischen geht alles