Listenhund

Also ich wage mal zu behaupten, dass die vorhandene Erfahrung KEINER gerichtlichen Überprüfung standhält. Das LHundG sieht bereits ein Verfahren zur Feststellung der Sachkunde vor, da kann er sich nicht noch eins aus den Fingern saugen.
Oh, wir sind uns tatsächlich mal einig??? :verwirrt::D

Der einzige Punkt, der bei der Übernahme aus anderen Ländern im Raum steht, ist das berechtigte Interesse.
Über den Weg hat er es doch schon mal versucht und ist beim Gericht in Neustadt gescheitert....
Sind wir das nicht immer? :verwirrt:;) Halt ärgerlich, dass er es trotzdem erstmal machen kann und man wieder vors Gericht müsste, falls er nicht einlenkt. Kostet alles Zeit, Geld und Nerven. Aber Du hast doch nen guten Draht zu ihm, oder?

Und beim berechtigten Interesse ist es tatsächlich so eine Sache. Diese bescheuerte bayrische Formulierung ist so schwammig, dass sie fast alles zulässt. Das Höchste der Gefühle, was man in einigen BL bekommt, ist die Erwähnung von TS als Beispiel bzw. dem konkreten Ausschluß reiner Liebhaberinteressen. Dazwischen geht alles :rolleyes:
 
  • 28. April 2024
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Hi Kaeptn_Stummel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe auch schon mit ihm telefoniert und ihm 2 Emails mit Fragen zu Punkt 1 zugesendet...
Ich bin gespannt auf die Antwort.

Es gibt durchaus fähige Neu-Hundehalter und auch Otto-Normalhundehalter.
Genauso wie es unfähige Bereits-Listenhundhalter gibt....

Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum Neuhundehalter und Otto-Normalhundehalter keinen (überprüften) Nicht-RLP-Kampfi genehmigt kriegen sollten, aber einen RLP-Kampfi schon.....
Sind Nicht-RLP-Kampfis gefährlicher als RLP-Kampfis???

Gibt es Statistiken die diese Punkte belegen können?? (Gefährlichkeit der Hunde, Unfähigkeit von "normalen" oder Neuhundehaltern??)

Fragen über Fragen....



Hr. Weidemann hat davon auch per Murphy3101 gerade eine Kopie bekommen....
 
Ne Begründung ist auch völlig unerheblich. Das LHundG schreibt vor, was Listis sind und was SK ist. Da ist gar kein Spielraum für weitere Unterteilungen.

Naja, der LJW wird das in amtsverständliche Worte fassen, nehme ich an ;)
 
Was macht jetzt ein RLP-Tierheim, das vielleicht einen Listenhund aus einem Nicht-RLP-Tierheim übernimmt, da Platz und bessere Vermittlungschancen vorhanden???
....und, oh Schreck, der hat noch gar keinen Wesenstest in seiner Heimat abgelegt???
Wie verhält es sich dann mit diesem Hund?
Dann wäre er ja automatisch RLP-ler und somit wieder raus aus dieser Regelung, denn die bezieht sich ja nur auf die Übernahme von Nicht-RLP-Hunden an Privatleute, nicht auf die Übernahme von Tierheim zu Tierheim.....

Man, bin ich heute kreativ - es lebe die Kombinationsmöglichkeit :D
 
BTW: zu Abs. 2 - was soll denn bitte passieren, wenn der Hund den WT nicht besteht (der lt. RLP-Recht gar nicht vorgesehen ist, zumindest nicht für die 3 Rassen)? Ist der Hund dann gefährlich gefährlich, extra gefährlich oder gesteigert gefährlich? Was wären die Folgen? Zwei Maulkörbe? Vielleicht macht ja auch gefährlich x gefährlich = ungefährlich? :D

zu Abs. 3 - Wie möchte denn die RLP-ADD ein TH außerhalb RLP zu irgendetwas verpflichten?

Und hätte ein "Verstoß" gegen die Inhalte der Punkte 2 und 3 irgendeinen Einfluß auf das berechtigte Interesse?
 
Dann noch die Frage, ob RLP dann bereit ist, Hunde zurück zu nehmen, die in andere
Bundesländer vermittelt wurden und dann scheitert die Vermittlung aus irgendwelchen Gründen.

Wenn - dieser Ansatz ist ja nicht ganz so verkehrt - gewährleistet ist, das RLP "seine" Hunde innerhalb eines Jahres zurück nimmt - ok.

Davon steht da nämlich nix und das macht mich stutzig. Ansonsten kann man sich so auch locker aus der Affäre ziehen (wenn sich die anderen Bundesländer nicht in gleicher Weise
bei uns absichern).

Die Hürden sind ja nun hoch genug, um einen Listi zu adoptieren, bei Punkt 1 bin ich nach wie vor kritisch. Es wäre eher sinnvoll, die Hundesteuer wieder auf ein realistisches Mass zu reduzieren, dann könnte ich mich mit der "Vorschrift" eher anfreunden. Das würde den Tierheimen in RLP eher helfen, als so ein Gewese zu veranstalten.

Mich beschleicht hier eher das Gefühl, diese Hunde längerfristig aus RLP zu "vertreiben" und das hat mit Tierschutz und Gefahrenabwehr wenig zu tun.

LG,
Nicole
 
Dann noch die Frage, ob RLP dann bereit ist, Hunde zurück zu nehmen, die in andere
Bundesländer vermittelt wurden und dann scheitert die Vermittlung aus irgendwelchen Gründen.

Wenn - dieser Ansatz ist ja nicht ganz so verkehrt - gewährleistet ist, das RLP "seine" Hunde innerhalb eines Jahres zurück nimmt - ok.

Davon steht da nämlich nix und das macht mich stutzig. Ansonsten kann man sich so auch locker aus der Affäre ziehen (wenn sich die anderen Bundesländer nicht in gleicher Weise
bei uns absichern).

Die Hürden sind ja nun hoch genug, um einen Listi zu adoptieren, bei Punkt 1 bin ich nach wie vor kritisch. Es wäre eher sinnvoll, die Hundesteuer wieder auf ein realistisches Mass zu reduzieren, dann könnte ich mich mit der "Vorschrift" eher anfreunden. Das würde den Tierheimen in RLP eher helfen, als so ein Gewese zu veranstalten.

Mich beschleicht hier eher das Gefühl, diese Hunde längerfristig aus RLP zu "vertreiben" und das hat mit Tierschutz und Gefahrenabwehr wenig zu tun.

LG,
Nicole

Nun ja, die meisten Tierheime haben ja sowieso in ihren Verträgen drin stehen, dass die Hunde wieder dahin zurück zu geben sind, wenn die Vermittlung scheitert. So würden wir auch nach 10 Jahren noch einen von uns vermittelten Hund wieder haben wollen.

Nun ja, der Punkt, dass der Hund überprüft sein muss, stört mich etwas. So gesehen ist es ok, wenn der Hund bereits einen Wesenstest abgelegt hat, aber wenn ich mich nun für einen Listie aus einem anderen BL interessiere, z.B. Bayern, muss ich den Wesenstest zahlen und dann hier noch die Sachkunde... Ich glaube ja nicht, dass dadurch die Sachkunde hier entfällt. Das verursacht auch wieder noch höhere Kosten, wodurch sich sicherlich eh Viele abschrecken lassen.
 
selbstverständlich will man die zahlen der listis zurückfahren... dies war die intension von RLP. O- Ton Kuhn mir gegenüber.

allerdings steht in diesem schreiben nichts darüber, wie die tierheime verfahren können.. von daher gehe ich davon aus, dass dort weiterhin geblockt wird. es wird expliziet von vermittlungen an privatpersonen gesprochen..

und mal auf den anderen punkt angesprochen, jedes vernünftige tierheim oder jede vernünftige orga nimmt den hund selbstverständlich zurück, falls irgend etwas sein sollte. unter anderen aspekten vermittle ich z.b. gar keine hunde. von daher kann ich mit diesem punkt sehr wohl leben und die meisten tierheime ( da gehe ich jetzt mal von aus ) auch.

aussage von lars weideman....
Da habe ich so meine Zweifel. Für einige Forderungen dürfte die Rechtsgrundlage zumindest problematisch sein.
Viele Grüße
 
ich glaube, dass diese mail von Herrn K. heute Vormittag an alle OÄer in RLP erging. Ich habe eine Halteerlaubnis für einen "gefährlichen Hund" nach dem LHG beantragt. Mein OA-Sachbearbeiter erschien mir vor Tagen wie der Wolf, der Kreide gefressen hat und wollte mir gar nicht die Schwierigkeiten machen, die ich von ihm gewohnt bin. Er wollte sogar auf die Anforderung des Führungszeugnisses verzichten, da ihm mein letztes ausreiche.
Ich war schon begeistert. Heute erhielt ich von ihm eine mail (zeitgleich mit Deiner, Christiane), ich solle kommen und den Wisch unterschreiben, damit er das Führungszeugnis anfordern könne. Herr K. schreibt ja in seinem Punkt 1.

Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 3 LHundG ist auf jeden Fall durchzuführen. .

Diese ganze von Herrn K. ersonnene Chose verlängert den Zeitraum, bis die HG erteilt wird, wieder um Wochen. Es müssen ja im ungünstigsten Falle mehr als ein OA angeschrieben werden, damit sie berichten, dass der Hund nie oder doch auffällig war. Selbst bei einem Hund, der im TH geboren wurde, ist das nötig, wie ich es lese, da die Auskunft von THen ja nicht ausreicht.
Heute morgen hatte ich Vorkontrollbesuch von der Tierheimmitarbeiterin meines TSV. Da war die Mail von Herrn K. noch nicht zugestellt. Sie stellte mir nochmal die großen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit ihm dar, weil er immer so handele, als seien Listenhunde keine Hunde sondern ganz andere, ungeheuerliche Kreaturen. Es ist Halter von Schäferhunden und hat sich möglicherweise die Ausrottung der Listenhunde in RLP nach dem Vorbild Bayern auf die Fahnen geschrieben.
Anders kann ich das auch nicht verstehen. Kein Mensch, auch kein Politiker hat ihm den Auftrag erteilt, das jetzt in die Welt zu setzen.
 
Man kennt ihn doch jetzt schon lange genug....

Ich hoffe, es klagt jemand gegen diesen internen Leitfaden und ich hoffe (und gehe stark davon aus), das er dann wieder kleinere Brötchen backen muß.
 
Ich glaube nicht, dass er selbst diese Hunde hier wie in Bayern handhaben will. Denn das konnte er nicht glauben, dass es BL gibt, wo man quasi keine Genehmigung kriegt.
 
Das der ADD versucht hat, einem Tierheim bei der Übernahme eines Listies Probleme zu
machen, zeigt ja Midivis Beispiel mit der Übernahme eines Hundes aus Bayern und dessen
erfolgreiche Vermittlung an ein Pärchen aus RLP.

Man hat damit gerechnet und sich gewehrt, aber das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auf die Dauer auch mürbe machen. Und ich kann mir schon vorstellen, das der ADD bei einer missglückten Vermittlung eines RLP-Hundes in ein anderes BL versucht die "Rückführung"nach RLP zu verhindern. Hat wenig mit der Bereitschaft der Tierheime zu tun, sich um seine Schützlinge zu kümmern. Der Bestand soll mit allen halbwegs greifbaren Mitteln reduziert werden, da wird dann auch mal die Sau durchs Dorf getrieben (oder auch ne ganze Rotte).

Wie Bayern es handhabt, ist unwirtschaftlich, da verschimmeln die Tiere in den Einrichtungen und kostet Geld.

Ob Hr. Kuhn eine persönliche Abneigung gegen Listies hat, kann ich nicht beurteilen, da wird der Druck von oben ausreichen. Die Haltung von Schäferhunden ist seine Privatsache,
das beweist rein gar nichts.

LG,
Nicole
 
ich habe in letzter zeit einige hunde nach RLP vermittelt, aber jedes mal war es ein kampf und es gab einige telefonate mit der add.

und mit sicherheit hat er die vorgabe von oben, die zahlen der listis in RLP zurück zu führen. seine aussage mir gegenüber.. ja, man vermittelt gerne raus, aber um gottes willen nicht rein.. :rolleyes:
 
Willkommen in Absurdistan:kindergarten::kindergarten:

Die Hunde, die von Dir vernünftig und unter Erfüllung aller Auflagen "ins gelobte Land" ziehen
dürften kosten den Steuerzahler in aller Regel kein Geld, sondern bringen Geld in die Kassen
der Gemeinden - mal mehr, mal weniger, aber immerhin.

Eine stupide Aufhängung an einer Statistik verbunden mit einer unverschämten Gängelei ist einfach nur zum kotzen.

Leider ist man vor solchen Stilblüten in keinem Bundesland mehr sicher (war es auch nie),
mir ging gerade mal die Hutschnur hoch.

LG,
Nicole
 
Ich glaube nicht, dass er selbst diese Hunde hier wie in Bayern handhaben will. Denn das konnte er nicht glauben, dass es BL gibt, wo man quasi keine Genehmigung kriegt.

umso schlimmer, dass er es nichtmals wußte, dass es in Bayern so ist und auch in Hamburg und in Brandenburg und in Bremen. Senn er schon der Beauftragte des Bundesländschen RLP für diese Sache ist, so muß er doch unbedingt wissen, wie es in den anderen Teilen des Staates zugeht.
 
Hm, also auch in Bayern sind selbst Kat1-Hunde nicht ausgestorben, sie heißen nur manchmal anders. Denn auch bei öffentlichen Stellen gibt es zum Teil vernünftige Menschen. Es sind natürlich deutlich weniger geworden :unsicher:
Ich denke auch, dass sich Herr Kuhn hier unfreiwillig ins eigene Fleisch geschnitten hat - wenn es gut läuft. Die Anweisung hält ganz sicher keiner Klage stand, weil sie der Grundlage und auch der Durchsetzbarkeit entbehrt. Könnte dann aber im Idealfall heissen, dass aus einer Klage endlich eine Grundsatzentscheidung zum Thema Nicht-RLP-Listis entsteht.
 
Und ich kann mir schon vorstellen, das der ADD bei einer missglückten Vermittlung eines RLP-Hundes in ein anderes BL versucht die "Rückführung"nach RLP zu verhindern.

Das muß ich verneinen (ich bin ja nicht oft auf Hr. Kuhns Seite, aber da muß ich ihn mal in Schutz nehmen....)
Kommen Rückläufer, werden diese wieder an das OA und an die ADD gemeldet und gut ist es - keine Diskussionen, keine Nachfragen diesbezüglich bisher.....
Wird der Hund wieder vermittelt, wird dies auch gemeldet und gut ist es....
Das läuft wirklich unproblematisch.
 
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