Listenhund

Wiwwelle

Gott ist heute nicht hier
10 Jahre Mitglied
Brauche fachkundige Antwort: Ist es tatsächlich in RLP nur erlaubt einen Listenhund aus dem hiesigen TH zu übernehmen?
 
  • 27. April 2024
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Hi Wiwwelle ... hast du hier schon mal geguckt?
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Such mal nach Midivi's Antworten der ... hmm ... letzten Woche, ich meine, sie hat so etwas geschrieben ... quasi eine wieder aufgewärmte Idee von Herrn Kuhn
 
Brauche fachkundige Antwort: Ist es tatsächlich in RLP nur erlaubt einen Listenhund aus dem hiesigen TH zu übernehmen?

Hi!

Ja ist es. Es ist aber an bestimmte Auflagen gebunden wie polizeiliches Führungszeugnis, MK- und Leinenzwang Bsp. U je nach Gemeinde erhöhte Steuer von ca 400-600€ jhr. Das Tierheim kann dir aber die für Dein BL genauen Auflagen sagen. Da ich selbst aus RLP bin kenne ich unsere ganz gut, aber selbst in den Ortschaften weicht Bsp die Höhe der Steuer ab.

LG
Mimi
 
Sorry am Thema vorbei. Hab das nur überlesen.... Ich kann mir aber fast nicht vorstellen das es so ist. Ruf doch mal bei Eurer zuständigen Polizei an, die wissen das sicher. Oder Ordnungsamt.

LG
 
Nein es ist nicht so.
Das ist ein Wunsch der Obersten, aber es liegt nichts Schriftliches vor. Ich glaub, da ist mal wieder ein Weidemann-Schreiben sinnvoll, wenn mal wieder gezickt wird :unsicher:
 
es ist wohl diesbezüglich etwas "im Busch" und Herr K. aufgrund seiner neurotischen Sichtweise, dass alle illegalen Sokas anderer BLer in RLP Aufnahme fänden, möglicherweise wieder versucht, den Zustand herzustellen, wie er vor dem zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtes in RLP herrschte.
Fakt ist, dass es in RLP keinen Beschluss, keine Auführungsbestimmung gibt, die regelt, ob SoKas aus anderen BLern eingeführt werden dürfen oder nicht.
Ob sie es einmal mehr auf eine VWG-Entscheidung ankommen lassen wollen?
Hier
http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...h-rheinland-pfalz-aus-anderem-bundesland.html
war das Thema ebenso, doch leider hat die Threaderstellerin nicht mehr geantwortet, wie es weiter ging.
Die andere Seite ist das OA der Kommune. Diese vergibt die Halteerlaubnis. In meinem Kreis hat vor ganz kurzer Zeit ein Amstaff aus Hessen legale Aufnahme gefunden – die Meinung des Herrn K. Hin oder her.
 
Ok dann werde ich schauen das Herr Weidemann eingeschaltet wird.
 
Brauche fachkundige Antwort: Ist es tatsächlich in RLP nur erlaubt einen Listenhund aus dem hiesigen TH zu übernehmen?

Hi!

Ja ist es. Es ist aber an bestimmte Auflagen gebunden wie polizeiliches Führungszeugnis, MK- und Leinenzwang Bsp. U je nach Gemeinde erhöhte Steuer von ca 400-600€ jhr. Das Tierheim kann dir aber die für Dein BL genauen Auflagen sagen. Da ich selbst aus RLP bin kenne ich unsere ganz gut, aber selbst in den Ortschaften weicht Bsp die Höhe der Steuer ab.

LG
Mimi

Nein, diese Aussage stimmt so nicht!!!!
Wie kommst du auf diese Aussage??????


Die ADD VERSUCHT derzeit wieder bei Aufnahmen von Listenhunden Probleme zu machen, wenn diese nicht aus einem RLP-Tierheim kommen.
Es gibt aber keine Rechtsgrundlage (laut Aussage eines OA) hierfür, ich habe gerade letzte Woche mit der Sachbearbeiterin darüber gesprochen und nachgefragt.
Dieses OA würde auch einen Nicht-RLP-Tierheim-Hund genehmigen, denn es existiert wohl derzeit absolut nichts schriftliches von der ADD diesbezüglich.
Sie sagte: Klar gibt es wieder am Telefon dann die üblichen Diskussionen mit der ADD, aber sie hält sich an die gesetzlichen Regelungen und deshalb gäbe es für sie keinen Grund einen Hund aus einem Nicht-RLP-Tierheim nicht zu genehmigen.

Ich weiß auch, daß ein anderes OA vor kurzer Zeit einen Nicht-RLP-Tierheim-Hund genehmigt hat.
Es steht ja auch offiziell nirgendwo etwas dazu, sondern das sind in der Regel immer interne Anweisungen.

Man muß sich aber sicherlich auf Diskussionen oder Probleme gefasst machen, wenn man an den falschen Sachbearbeiter gerät.
Man sollte das aber nicht einfach hinnehmen, sondern dann den Weidemann kontaktieren, der das dann regelt.
 
es ist wohl diesbezüglich etwas "im Busch" und Herr K. aufgrund seiner neurotischen Sichtweise, dass alle illegalen Sokas anderer BLer in RLP Aufnahme fänden, möglicherweise wieder versucht, den Zustand herzustellen, wie er vor dem zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtes in RLP herrschte.
Fakt ist, dass es in RLP keinen Beschluss, keine Auführungsbestimmung gibt, die regelt, ob SoKas aus anderen BLern eingeführt werden dürfen oder nicht.
Ob sie es einmal mehr auf eine VWG-Entscheidung ankommen lassen wollen?
Hier
http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...h-rheinland-pfalz-aus-anderem-bundesland.html
war das Thema ebenso, doch leider hat die Threaderstellerin nicht mehr geantwortet, wie es weiter ging.
Die andere Seite ist das OA der Kommune. Diese vergibt die Halteerlaubnis. In meinem Kreis hat vor ganz kurzer Zeit ein Amstaff aus Hessen legale Aufnahme gefunden – die Meinung des Herrn K. Hin oder her.

Dem kann ich mich nur so anschließen.
Kommt wirklich auf den Sachbearbeiter an....ich sag nur: Rückrat und so ;)

Ein anderer Sachbearbeiter meinte letztes zu einem Interessenten:
Es wäre nett, wenn er sich bei der Suche nach einem Hund auf RLP beschränken könnte.....
 
Ich hab gerade frisch per Email was von unserem OA bekommen, die von Hr. Kuhn folgendes per Mail bekommen haben zu dieser Thematik...

Ich kopiere....


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund vieler Diskussionen und Unsicherheiten bei der Übernahme von Listenhunden nach § 1 Abs. 2 LHundG aus Tierheimen anderer Bundesländer durch rheinland-pfälzische Bürger wurde der nachfolgende Leitfaden erarbeitet. Dieser wurde auch mit dem zuständigen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur in Mainz abgestimmt.
Anbei werden Ihnen folgende Punkten anhand gegeben:

1. Der Halter muss schon Erfahrungen mit einem Listenhund haben (sachkundig sein) und es dürfen auch bei seiner bisherigen Hundehaltung keine Verstöße nach LHundG bekannt geworden sein. Die entsprechenden Nachweise (Bestätigung der für ihn bisher zuständigen Ordnungsbehörde) hat der Antragsteller der zuständigen rheinland-pfälzischen Ordnungsbehörde vorzulegen. Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 3 LHundG ist auf jeden Fall durchzuführen.

2. Die örtliche Ordnungsbehörde in Rheinland-Pfalz fragt in solchen Fällen generell bei dem Ordnungsamt des anderen Bundeslands nach, warum der Hund im Tierheim aufgenommen wurde und ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine besondere Verhaltensauffälligkeit des Hundes schließen lassen. Kann die Ordnungsbehörde hierzu keine Aussage abgeben, ist der Hund zu dieser Frage durch eine amtliche Tierärztin oder eine amtlichen Tierarzt auf Kosten des Antragstellers zu begutachten. Bei Welpen erfolgt diese Überprüfung spätestens mit Vollendung des 12. Monats. Das Gutachten ist der zuständigen Ordnungsbehörde in Rheinland-Pfalz vorzulegen. Damit soll vermieden werden, dass verhaltensauffällige Hunde hier eine Erlaubnis erhalten und das Gefahrenpotential in Rheinland-Pfalz ansteigt (Diese Vorprüfung ergibt sich auch aus dem Beschluss des VG Neustadt a.d.W. vom 22.12.2008, Az.: 5 L 1418/08.NW.) Eine Nachfrage beim abgebenden Tierheim reicht nicht aus.

3. Das abgebende Tierheim im anderen Bundesland verpflichtet sich in dem Abgabevertrag, den Hund bei Problemen in einem Zeitraum von 12 Monate ab Abgabe zurückzunehmen. Damit ist auch gewährleistet, dass dem Steuerzahler in Rheinland-Pfalz die Kosten für diese Hunde im Falle deren Rückgabe nicht aufgebürdet werden.

Vorrangig sollte jedoch immer wieder auf unsere Listenhunde in den Tierheimen in Rheinland-Pfalz verwiesen werden. Durch die verstärkte Anzahl von illegaler Haltung und die dadurch erforderliche Sicherstellung sind auch immer wieder Hunde jüngerer Jahrgänge vorhanden. Die Nachfrage kann durch das Ordnungsamt oder den Interessent bei der ADD erfolgen, da diese Hunde hier in der landesweiten Chipkennzeichnungsdatei gelistet sind.

Mit diesem Leitfaden ist sowohl der Gefahrenabwehr als auch dem Tierschutz Rechnung getragen. Daher gehe ich davon aus, dass die Verfahrensweise einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
 
Laut soeben geführten Telefonat mit Hr. Kuhn müssen dann absolute Neu-Listenhundehalter erst mal in RLP gucken und wenn sie da nix finden sollen, dann muß man mal weitersehen, das ist dann eine Einzelfallentscheidung.

Nun gut.....we will see.... :unsicher:
 
Ich frage mich gerade, ob jemand, der 20 Jahre Erfahrung mit normalen Hunden hat, nicht auch als sachkundig gilt....
Ist mal wieder nicht zu Ende gedacht, das Ganze.
 
Na da bin ich aber froh das ich schon Listihund Erfahrung habe.....
 
Ich hab direkt meine Fragen diesbezüglich schriftlich gestellt an die ADD.....
 
fraglich, ob das im erneuten fall einer klage so bestand hat. Ausserdem werden sich die meisten wohl nicht vorschreiben lassen, erstmal alle Tierheime in RLP abzuklappern.

Wir werden wohl kaum in einer Flut von Hunden aus anderen Bundesländern ersaufen, bei der sich die Vermittlung als Flop herausstellt.

Wir hocken doch unter andrem auf den Hunden, weil die Hundesteuer in einigen Gemeinden einfach überzogen ist (bei uns 600 im Jahr).

Unrealistisch von Interessenten auch noch "Listierfahrung" zu verlangen, der Leitfaden ist doch eher ein schlechter Witz.

Neurotisch ist das Ganze allenthalben, so ein Gewese macht doch sonst nur Bayern um sich selbst....

LG,
Nicole
 
Mit Punkt 2 und 3 kann ich gut leben.
Mit Punkt 1 in der Form nicht.....
 
Also ich wage mal zu behaupten, dass die vorhandene Erfahrung KEINER gerichtlichen Überprüfung standhält. Das LHundG sieht bereits ein Verfahren zur Feststellung der Sachkunde vor, da kann er sich nicht noch eins aus den Fingern saugen. Der einzige Punkt, der bei der Übernahme aus anderen Ländern im Raum steht, ist das berechtigte Interesse.
 
Also ich wage mal zu behaupten, dass die vorhandene Erfahrung KEINER gerichtlichen Überprüfung standhält. Das LHundG sieht bereits ein Verfahren zur Feststellung der Sachkunde vor, da kann er sich nicht noch eins aus den Fingern saugen.
Oh, wir sind uns tatsächlich mal einig??? :verwirrt::D

Der einzige Punkt, der bei der Übernahme aus anderen Ländern im Raum steht, ist das berechtigte Interesse.
Über den Weg hat er es doch schon mal versucht und ist beim Gericht in Neustadt gescheitert....
 
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