n einem anderen
hat jemand die Initiative ergriffen und nach vielen Diskussionen über das Thema einen offenen Brief verfasst, der an sämtliche Zeitschriften, Vereine etc. ergehen soll um endlich ein Umdenken bzw. Aufwachen zu erwirken.
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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 11b (Qualzucht)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich einen Verstoß des Dobermannvereins e.V. gegen das Tierschutzgesetz 11b an, da in diesem Verein nachweislich kranke Tiere, so wie deren betroffene Nachkommen gezüchtet werden.
Der Paragraph 11b verfolgt das Ziel, nachdem neuen Tierschutzgesetz, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe der Menschen zu schützen. Danach ist es verboten Tiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Bei der Rasse Dobermann treten bereits seit den 80er Jahren vermehrt Fälle auf, bei welchen die Tiere einen plötzlichen Herztod erleiden.
Da diese Tatsache, seitens des Dobermannvereins keine Beachtung fand, erhöhte sich die Zahl der erkrankten Tiere, heute auf über 50 % der untersuchten Hunde über 8 Jahre (siehe Tabelle Dr. Wess/ LMU München).
Aufgrund der sehr häufigen Erkrankungen und des Leidensdrucks findet seit 2002 eine Studie zur Dobermann Kardiomyopathie an der LMU München statt. Wegen der Besonderheit im Verlauf der Erkrankung wurde diese tödliche Erbkrankheit nach der Rasse Dobermann benannt. Die Untersuchung zur Studie erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis der verzweifelten Hundebesitzer.
Zum 1. Juli 2006 beschloss das DV Präsidium, dass eine Herzuntersuchung für Hunde die neu zum Zuchteinsatz kommen zur Pflicht wird. Die Betonung lag hier auf „neu“, denn alle Hunde, welche bereits zur Zucht verwendet wurden, waren von dieser Untersuchung frei gesprochen. D.h., dass hauptsächlich ganz junge Hunde untersucht wurden, bei welchen eher selten diese Krankheit schon in jungen Jahren nachweisbar ist.
Das gesamte Ergebnis wurde somit verfälscht (siehe Tabelle Dr.Wess/ LMU München) und somit beschloss das DV Präsidium bereits 2008, mit so
fortiger Wirkung, die Untersuchungspflicht auf DCM aufzuheben (siehe Kopie Zeitschrift „Unser Dobermann“, November 200. Zur Begründung:“Eine Fortführung der momentan bestehenden Herzuntersuchung ist auf Grund der minimalen aufgetretenen Negativbefunde in dieser Form nicht weiter sinnvoll.“
Die tatsächliche Erfahrung vieler verzweifelter Dobermannbesitzer sieht jedoch anders aus und auch die seriöse Studie der LMU München kommt zu einem anderen, für die Rasse sehr niederschmetternden Ergebnis.
Weiterhin beziehe ich mich auf das Gutachten von Dr. Reinhard Haberzettel (siehe Anlage).
Ich schreibe hier stellvertretend für viele besorgte DV-Mitglieder und Liebhaber der Rasse und bin der Auffassung, dass das DV Präsidium/ der Rasseverband in die Pflicht genommen werden muss.
Es ist verantwortungslos Tiere zu züchten, deren Leben mit Leid oder gesundheitlichen Schäden verbunden ist, bzw. sehe ich hier einen klaren Verstoß gegen § 11b Tierschutzgesetz. Der Dobermannverein könnte durch entsprechende Pflichtuntersuchungen, das Zulassen der künstlichen Befruchtung, gezielte Zuchtprogramme oder das Einkreuzen einer anderen Rasse dem Leid entgegenwirken. All dies wird aber unterlassen.
Anbei in der Anlage, Gutachten Dr. Haberzettel, Gutachten Dr. Wess, Kopie der Aufhebung der Pflichtuntersuchung DCM durch das DV Präsidium, Bericht Dipl. Inf. Alexander Busch, Dr. med. vet. Jan-Gerd Kresken
Mit freundlichen Grüßen
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Stellungnahme Dr. Kresken:
hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Aussetzung der Untersuchungspflicht auf Herzer-krankungen beim Dobermann nicht nur bei den Kardiologen, den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates des VDH e.V. sondern auch bei vielen besorgten Züchtern und Liebhabern des Dober-manns mit Sorge und Unverständnis aufgenommen wurde.
Die kürzlich im UD genannten Gründe für diese Entscheidung sind aus wissenschaftlich-kynolo-gischer nicht nachvollziehbar. In den zwei Jahren nach Einführung der Herzuntersuchung wurden von Kardiologen des Cc e.V. 210 Hunde offiziell untersucht. Deren Durchschnittsalter liegt unter drei Jahren. Selbst in dieser jungen Population wurden positive Befunde erhoben.
Die Häufigkeit der DCM Befunde in dieser jungen Population ist natürlich noch relativ gering, da die Erkrankung erst 2-3 Jahre später in Erscheinung tritt. Trotzdem wurde bei der CC-Untersuchung in der Gruppe der unter dreijährigen (n=33 Hunde) eine bemerkenswerte Anzahl von Tieren mit DCM identifiziert. In der Gruppe der 3-4 jährigen steigt der Anteil der positiven Hunde (gesamt n=129) auf 22 Tiere (> 15,5 % vgl. Wess)
Die Ihnen allen bekannte Dobermannstudie von Dr. Wess an der Universität München bringt die Häufigkeit der DCM bei den deutschen Dobermännern klar ans Licht. 372 deutsche Dobermänner wurden dort in den letzten Jahren untersucht. Je nach Altersgruppe steigt die Anzahl der an DCM erkrankten Dobermänner auf 50,7%. Rechnet man die vorher gestorbenen Hunde dazu, so liegt die Prävalenz in Deutschland bei 63%, im Vergleich mit den Ergebnissen anderer Länder das schlechteste Ergebnis! In der Altersgruppe der 1-2 jährigen (3,95%) und der 3-4 jährigen (15,5%) muten die Zahlen noch „harmlos“ an. Im zunehmenden Alter bis acht Jahre zeigt sich das wahre Bild.
Ihre Entscheidung für das Aussetzen der verpflichtenden Herzuntersuchung: „die geringe Häufigkeit von positiven DCM-Ergebnissen“ ist zu voreilig gefällt worden. Als die Ergebnisse der Herzuntersuchungen diese zwei Jahre vom DV e.V. angefordert wurden, haben wir bereits darauf hingewiesen, dass man wegen des jungen Alters der untersuchten Tiere keine falschen Schlüsse ziehen darf. (Siehe auch Artikel: DCM beim Hund Rassehund 02/2009)
Vergleicht man die Anzahl der positiven Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen auf HD und die der Augenuntersuchungen mit denen der Herzuntersuchungen wird klar, wo der Schwerpunkt Ihrer Bemühungen im Gesundheitsbereich liegen sollte.
Beim Irish Wolfhound werden zum Beispiel seit 12 Jahren Untersuchungen auf DCM im zweijährigen Abstand durchgeführt. Hier ist die Häufigkeit der Erkrankung durch konsequente Diagnostik und züchterische Maßnahmen von Seiten des DWZRV e.V. reduziert worden.
Die gerade neuverfasste Zuchtordnung des VDH, die auch dem § 11b des Tierschutzgesetzes Rechnung trägt, ist das Vorgehen und die Untersuchung auf Herzerkrankungen bei Rassen mit bekannter Disposition niedergeschrieben, diese Empfehlung sollte hier die Richtung vorgeben. Die DCM beim Dobermann ist eine anerkannt genetisch bedingte Erkrankung, mit hoher Mortalität, die dominant vererbt wird.
Für eine konstruktive Zusammenarbeit und Beratung stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße nach Apolda
Dr. Jan-Gerd Kresken
(Vorstand des CC e.V.)
Gründungsmitglied DGK Fachgruppe Kardiologie
Vorsitzender des Collegium Cardiologicum e.V.
Mitglied der ESVC Europ. Society of Vet. Cardiology
Mitglied DEGUM
Mitglied des wiss. Beirates des VDH
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Anteil der erkrankten Hunde
1-2 Jahre 3,9%
2-4 Jahre 15,5%
4-6 Jahre 18,3%
6-8 Jahre 46,8%
8- 50,7%
Es soll soweit möglich verbreitet und in Umlauf gebracht werden.