Österreich und Kupieren?

Milch

15 Jahre Mitglied
Hallo ihr lieben,

ich habe heute Morgen einen Man getroffen der einen kleinen schwarzen Dobi Welpen bei sich hatte. Mal ganz davon abgesehen, dass das arme Tier offensichtlich Angst hatte und nur hinter dem Mann her gezerrt wurde, hatte er keine Rute (wirklich bis zum letzten Wirbel an, keinerlei Bewegungsmöglichkeit mehr). :sauer:

Ich konnte nicht an mich halten, fragte ob ich den kleinen mal Streicheln darf und ob er aus dem Tierschutz kommt. Ja - zu Streicheln - nein zum Tierschutz, der kommt aus Österreich....

Bevor ich fragen konnte ob das Kupieren da noch erlaubt ist rutschte mir ein "was stimmt denn nicht an nem Dobi mit Schwanz?" raus :uhh:. Hmm da war er natürlich schnell davon mit seinem kleinen Hundchen.

Nun, ist in Österreich das Kupieren tatsächlich noch erlaubt?
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Milch ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Österreich ist das Kupieren meines Wissens seit 2000 verboten!!!!

Wie das bei jagdlich geführten Hunden aussieht weiß ich nicht. Wobei ich das bei einem Dobi eher für ausgeschlossen halte.

Glaube auch kaum, dass der Hund aus Österreich kommt. Das macht doch kein TA mehr. Oder?
Manche binden ihren Hunden die Ruten ja auch mit Bändern ab und sie fallen irgendwann ab.

Solche Hornochsen gibts leider immer mal wieder.
 
Kupieren ist auch in Österreich verboten, allerdings gibt´s noch Nicht-EU-länder, in denen das Kupieren noch legal ist.
Einfuhr müsste dann auch nach Österreich verboten sein, kenne mich da mit der Gesetzeslage nicht aus.

Für Deutschland gilt ein Importverbot kupierter Tiere, dass allerdings umgangen wird, wenn der Hund aus einem Land kommt, in dem kein Kupierverbot besteht und der Eingriff "veterinärmedizinisch erforderlich" war. Dann bekommt der Hund eine Kupierbescheinigung ausgestellt, mit der er dann einreisen darf.

(Habe selbst einen kupierten Boxer aud dem TS hier, der in der Türkei kupiert wurde und hab mich mal mit dem Thema etwas näher beschäftigt)

Allerdings ist der Kupier-Tourismus innnerhalb der EU kaum zu kontrollieren-dank offener Grenzen.
ich will nicht wissen, wie viele I.dioten ins benachbarte Ausland fahren und ihre Hunde verstümmeln lassen, zurückkommen und erzählen, der Hund käme aus dem TS.
Abgesehen davon bieten einige "Züchter" der entsprechenden Rassen ja bereits kupierte Welpen an.
Der Dobi kam aus Österreich? Ungarn und die Balkanstaaten sind ja nicht weit weg.
 
Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2007 Art. II, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 4 Z 1 wird die Wortfolge „die Haltung von Tieren,“ durch die Wortfolge „die Haltung und Ausbildung von Tieren,“ ersetzt.

2. In § 4 wird nach Z 13 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt, und folgende Z 14 angefügt:

„14. Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.“

3. § 5 Abs. 2 Z 1 lautet:

„1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:

a) Atemnot,

b) Bewegungsanomalien,

c) Lahmheiten,

d) Entzündungen der Haut,

e) Haarlosigkeit,

f) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,

g) Blindheit,

h) Exophthalmus,

i) Taubheit,

j) Neurologische Symptome,

k) Fehlbildungen des Gebisses,

l) Missbildungen der Schädeldecke,

m) Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind,

oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt;“

4. In § 5 Abs. 2 wird nach Z 16 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und danach folgende Z 17 angefügt:

„17. an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht.“

5. § 5 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2 Z 3 lit a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten.“

6. § 5 Abs. 5 Z 1 entfällt.

7. § 7 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Das Ausstellen von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.“

8. Nach § 8 wird folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:

„Verkaufsverbot von Tieren

§ 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.

(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.

Quelle:

Einfuhr ist wohl erlaubt... :(
 
Na, interessant, dass die Einfuhr im Ösi-Land erlaubt ist. Kein Wunder, dass dort noch recht viele kupierte Hunde rumlaufen.
 
hmm, danke für die Info, ja das mit den Nachbarländern dachte ich mir schon :sauer:. Der arme kleine Kerl, hab wirklich selten eine soooo kurze Rute gesehen :heul:.
 
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