Weil sie ihre Pflichten als Tierhalterin verletzte, wurden gegen die 57-jährige Katzenhalterin zwei Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Das glaub ich doch jetzt nicht: Als Halter einer Freigängerkatze ist man wegen Körperverletzung dran, wenn diese Freigängerin jemanden verletzt?
Wo soll das noch hin führen? Katzen mit Maulkörben, oder gar keine Freigänger mehr, oder was?