Lenny, ich meinte eigentlich nicht "eine Diskussion über euren Fall", sondern eine Grundsatzdiskussion.
Für die einen ist es selbstverständlich, bei einer Rückgabe nach recht kurzer Zeit die Gebühr zurückzuerstatten, für die anderen halt nicht.
Beide haben aus ihrer Sicht gute Gründe dafür, so oder so zu handeln - darüber lässt sich vortrefflich seitenlang im Kreis diskutieren. Ich wollte also eigentlich nur sagen, dass,
wenn das passieren sollte, du das nicht persönlich nehmen sollst.
Murphy3101 schrieb:
und genau das sehe ich anders. man hat den hund 1 stunde in der stadt begutachten können, dann wurde er hingebracht. die vermittlerin hat sich doch tatsächlich dazu herab gelassen, sich ca. 45 min . dort aufzuhalten und ist dann fröhlich abgerauscht. das geld musste vorher überwiesen werden.. es war bekannt, dass es nicht sooo erfahrene halter sind. und dann gibt man dort einen hund hin, bei dem man selber nicht in der lage ist, ihm ein kotelett aus der schnauze zu nehmen, dass er im gebüsch gefunden hat.. natürlich hat er es dann runtergeschluckt.. alles wird abgebügelt und nochmal, es ist kein einzelfall, sondern kommt öfter vor..
Hmmhja, aber da sind ein paar Fakten dabei, von denen wir Mitleser bis eben nichts wussten, da die TE sich hier im Forum bis jetzt sehr zurückhaltend geäußert hat. (Oder habe ich sie nur überlesen?)
Ich bewerte den Fall zwar trotzdem anders als Buroni, aber nur, weil ich etwas anderes zwischen den Zeilen gelesen habe als sie, nicht, weil ich Sachen weiß, die hier nicht stehen.
Ich halte ein "Panik entwickelndes Familienmitglied", egal wie Pillepalle der Anlass ist, wenn es sich um echte Panik handelt, für einen nachvollziehbaren Rückgabegrund, andere tun das halt nicht.
In dem Fall, fürchte ich, sieht die Vermittlung bei sich
überhaupt kein Verschulden, denn du schreibst ja selbst, dass von dort anscheinend
häufiger Hunde auf diese Art und Weise vermittelt werden. Diese Praxis würde der Verein sicher nicht beibehalten, wenn die Leute dort sie selbst für schlecht halten würden.
Und also sieht es vermutlich auch mit der Einsicht im Hinblick auf eigene Fehler bei der Vermittlung mau aus - also folgt daraus, konsequenterweise, dass es keine Rückerstattung gibt, da ja die Vermittlung aus ihrer Sicht keinen Fehler gemacht hat.
(Hmmh - ich verliere grade den Faden... ergibt es noch einen Sinn, was ich hier schreibe, oder drehe ich mich im Kreis?)