Hallo!
Folgendes Mein Hund und ich sind vor 5 Jahren(2004) von NDS nach Gelsenkirchen gezogen. Gab keine schwierigkeiten bei der Haltererlaubnis. Nu läuft diese ab und ich muss die neu beantragen.
Problem dabei ist das ich 2003 einen eintrag hatte (unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Hunden)war ne Dumme sache hatte Bussgeld und ne kleine Geldstrafe bekommen ( obwohl ich das net war, war nur mein Hund mein auto also ich schuld) hab heute mich mal schlau gemacht und da wurde mir gesagt das es im Fürhungszeugnis drin steht wenn das Ordnungsamt sich das einholt. Können die mir jetzt deswegen den Hund wegnehmen? 2004 muss diese Eintrag ja schon drin gestanden haben und da war es kein Problem. Oder was ist wenn die damals kein Führungszeugnis eingeholt haben?
Hab jetzt richtig schiss das die mir meinen kleinen wegnehmen können so einfach.Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Oder kann man den Hund einfach auf den Ehemann umschreiben lassen?
Folgendes Mein Hund und ich sind vor 5 Jahren(2004) von NDS nach Gelsenkirchen gezogen. Gab keine schwierigkeiten bei der Haltererlaubnis. Nu läuft diese ab und ich muss die neu beantragen.
Problem dabei ist das ich 2003 einen eintrag hatte (unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Hunden)war ne Dumme sache hatte Bussgeld und ne kleine Geldstrafe bekommen ( obwohl ich das net war, war nur mein Hund mein auto also ich schuld) hab heute mich mal schlau gemacht und da wurde mir gesagt das es im Fürhungszeugnis drin steht wenn das Ordnungsamt sich das einholt. Können die mir jetzt deswegen den Hund wegnehmen? 2004 muss diese Eintrag ja schon drin gestanden haben und da war es kein Problem. Oder was ist wenn die damals kein Führungszeugnis eingeholt haben?
Hab jetzt richtig schiss das die mir meinen kleinen wegnehmen können so einfach.Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Oder kann man den Hund einfach auf den Ehemann umschreiben lassen?