Hundehaltererlaubnis läuft ab...schwierigkeiten bei Verlängerung?

Stafford-GE

15 Jahre Mitglied
Hallo!

Folgendes Mein Hund und ich sind vor 5 Jahren(2004) von NDS nach Gelsenkirchen gezogen. Gab keine schwierigkeiten bei der Haltererlaubnis. Nu läuft diese ab und ich muss die neu beantragen.
Problem dabei ist das ich 2003 einen eintrag hatte (unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Hunden)war ne Dumme sache hatte Bussgeld und ne kleine Geldstrafe bekommen ( obwohl ich das net war, war nur mein Hund mein auto also ich schuld) hab heute mich mal schlau gemacht und da wurde mir gesagt das es im Fürhungszeugnis drin steht wenn das Ordnungsamt sich das einholt. Können die mir jetzt deswegen den Hund wegnehmen? 2004 muss diese Eintrag ja schon drin gestanden haben und da war es kein Problem. Oder was ist wenn die damals kein Führungszeugnis eingeholt haben?
Hab jetzt richtig schiss das die mir meinen kleinen wegnehmen können so einfach.Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Oder kann man den Hund einfach auf den Ehemann umschreiben lassen?
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Stafford-GE ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hoer' zum ersten mal, dass die Halteerlaubnis nur befristet erteilt wurde.

MK- und Leinenbefreiung sind bei uns auch befristet. Die Halteerlaubnis ist's bei mir definitiv nicht.

Steht die Befristung auf irgendeinem Amtsdokument, oder bist Du von denen angeschrieben worden?
 
jo auf meiner Haltererlaubnis steht das sie bis zum 14.7.09 gültig ist , danach gibts ne unbefristete..hab so ein schiss das ich die net bekomme wegen so na kacke
 
Hmm, hoere ich zum ersten mal. Vielleicht eine der Aenderungen zwischen der alten Verordnung und dem danach erlassenen Gesetz.

Im Zweifelsfall zum RA, beraten lassen, oder eben 'mal unschuldig beim Amt anrufen, wie das denn weiter geht.

Wer hat Dir denn gesagt, dass die Sache von 2003 im Fuehrungszeugnis steht? Laut Wikipedia kommen da Vorstrafen und Strafen rein. Wenn die alte Geschichte aber eine Ordnungswidrigkeit war, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie dort erfasst wurde.

Ausserdem gibt es Fristen, nach denen die Strafen im Fuehrungszeugnis nicht mehr genannt werden.

Evtl. macht es Sinn, dass Du ein solches Zeugnis vorab beantragst. Dann weisst Du wo Du 'dran bist.

Ist's sauber, kannst Du ja brav zum Amt dackeln und die Verlaengerung beantragen. Steht die Geschichte 'drin, kannst du immer noch ueberlegen, wie Du weiter verfaehrst. Moeglicherweise passiert ja garnix, moeglicherweise kannst Du dahingehend argumentieren, dass das vor der erteilten Genehmigung war, und seitdem nix mehr vorgefallen ist, moeglicherweise gehst Du zum RA.

Also: Fakten sicherstellen (Fuehrungszeugnis beantragen und lesen) und dann beraten lassen.
 
es war ne Geldbuße und eine Geldstrafe. Und habe das in Raten bezahlt und nach der letzten bleibt es 5 Jahre drin stehn. Habe beim Amtsgericht angerufen. Also im Normalen führungszeugnis steht nichts drin aber das Ordnungsamt würde wohl eins bekommen wo alles drin steht. Ich meine 2003 ist ja schon ewig her. Meinst wenn die ablehnen kommen die und holen sofort den Hund ab oder gibts dann noch fristen und widerruf und sowas?
 
Wenn ich richtig gegooglet habe gibt es einmal das "normale" Führungszeugnis und dann noch mal das "Behördliche".

In dem Behördlichen ist wohl alles aufgeführt; steht dass denn SO in den Haltebedingungen von NRW, also das man das Behördliche vorlegen muss oder einfach nur "Führungszeugnis"?

Ich würde auch nen RA kontaktieren, denn im Führungszeugnis wäre das wohl nicht aufgeführt (Geldbußen bis 90 Tagessätze).
 
Ich hoer' zum ersten mal, dass die Halteerlaubnis nur befristet erteilt wurde.

Ich allerdings auch

Ich hab jetzt mal nachgesehen

Bei mir steht auch begrenzt bis 31.12.09

Ist mir nicht aufgefallen man sollte doch besser lesen
 
Ja, unsere ist auch befristet auf 5 Jahre, wurde uns aber bei Erteilung direkt gesagt, wahrscheinlich auch nur weil es meine Kollegen sind......
Bei deinem Problem kann ich dir aber leider nicht helfen.
Ich weiß nur, dass ich das Führungszeugnis im Bürgerbro beantragen musste und das dann zum Amt geschickt wurde, ich hätte er gar nicht bekommen, gehe also mal davon aus dass es ein behördliches ist. Ist es denn sicher dass du das bei der Verlängerung nochmal beantragen musst?
Ich würde auf dem Amt nachfragen was du für die Verlängerung bzw. unbefristete Haltergenehmigung erledigen musst. Es kann ja sein dass sie die Haltergenimigung auch so unbefristet erteilen, weil ihr in den letzten 5 Jahren nicht auffällig geworden seid.
 
die vom Ordnungsamt beantragen das Fürhungszeugnis haben die mir gesagt.
Aber die müssen das ja dann auch vor 5 Jahren gemacht haben und da muss das ja wenn adnn auch drin gestanden haben mit der sache da. und wenn die das vergessen haben kann ich doch nichts dafür oder? Würd ja wenn die sich weigern mir die zu geben den Hund auf mein Mann schreiben lassen nur weiss ich da net ob das so einfach geht
 
Die Haltererlaubnis für unsere Rotti war auch befristet, was ich wußte, aber total vergessen hatte. :rolleyes:
Fand eines Tages nach dem Einkaufen behödlichen Notizzettel vom OA, sollte mich mal schleunigst wegen meines Hundes da melden. Habe erst da angerufen, und am nächsten Tag bin ich dann mit den Unterlagen (Haftpflichtversicherung, Impfbuch) hin, Bürgerbüro Führungszeugnisse (für den Meinigen gleich mit) beantragt und bezahlt (je 23,-) und alles dem Zuständigen vorgelegt.
Der meinte nur, kein Grund zur Panik, die meisten Hundehalter würden den Befristungstermin verpennen und jetzt bekämen wir die unbefristete, weil wir ja immer unauffällig waren.
Naja, 3 Monate später war Amber eh' tot, weil sie zu krank war.
 
ich sach ma so, wenn es wirklich das einzige ist, dann bleib mal locker. ;)

pete
 
jo auf meiner Haltererlaubnis steht das sie bis zum 14.7.09 gültig ist , danach gibts ne unbefristete..hab so ein schiss das ich die net bekomme wegen so na kacke

Hmm, hoere ich zum ersten mal. Vielleicht eine der Aenderungen zwischen der alten Verordnung und dem danach erlassenen Gesetz.

Dachte auch, dass es NRW-weit so wäre, dass die Halteerlaubnis unbefristet erteilt wird, hab aber gerade auf Grund dieses Threads nochmal ins LHG geschaut und unter §4, Absatz 4 folgendes gefunden:

Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.

Also scheinbar normal, dass auch das wieder von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann :uhh:
 
also meint ihr soll ich mich net so aufregen? Hab echt nur schiss das das Ordnungsamt mir den dicken wegnimmt wegen na sache aus 2003 obwohl se ihn mir ja "erlaubt" haben in 2004.dann schick ich morgen das mal hin, geht halt einfach um den Eintrag ob die da was sagen
 
Hi,

in Leverkusen ist die Haltergenehmigung befristet auf 5 Jahre. Wir mussten ein neues Führungszeugnis beantragen und das wars.

Liebe Grüße

Katja
 
so hab den Brief abgeschickt, hoffe das die net meckern wegen dem Eintrag..naja wünscht mir mal glück
 
ja sichi, Glück wünschen und Daumen drücken schon gestartet, wird schon werden :)
 
Hallo Steffi,

vielleicht haben die damals die Befristung wegen Deinem Eintrag von 2003 gemacht und wollten sehen, wie Du Dich innerhalb dieser Zeit verhälst, ob Du Dich an die "Spielregeln" hälst??? Und da nun ja nix mehr vorgefallen ist würdet ihr nun die unbefristete Genehmigung erhalten. So kann ich es mir vorstellen.
Sonst hätten sie ja damals 2004 schon was gesagt, da Deine Geschichte ja 2003 war.

Na, nun wünsche ich Dir auf alle Fälle viel Glück, das alles so reibungslos verläuft :)
 
Wenn's jetzt auch zu spät ist ...

Ganz ehrlich, mir bräuchte das OA nicht ankommen und "für mich" ein Führungszeugnis beantragen. Da haben die überhaupt kein Anrecht drauf. Sollte so etwas geschehen, würde ich sofort die Landesdatenschutzbeauftragte daran setzen. Soweit kommt das noch!

Das behördliche Führungszeugnis, in dem "alles" aufgeführt ist, kommt vom BKA und wird z. B. für eine Waffenerlaubnis benötigt. Was hat das OA damit zu tun?

Man muss sich doch nicht alles gefallen lassen.
 
Die Halteerlaubnis ist in Essen und GE generell befristet.
Wenn DEIN Hund keinen Vorfall hatte, der dem O-amt und einem demnach folgenden Verfahren vorliegt und du nicht in den Knast wegen anderer Sachen eingefahren bist :D , passiert da auch nix und die Halteerlaubnis wird entweder erneut verlängert oder eben auf Lebenszeit verlängert.
Es wird auch eigentlich kein neues Führungszeugnis verlangt.

Ruf da einfach an, frag einfach nach. GE beisst nicht und ist eigentllich sehr pro-Hund.

(Sollte es widererwarten Ärger geben, wende dich an den Rechtsanwalt Weidemann.)
 
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