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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Faule und rechtswidrige Kompromisse, nein danke.
Willst Du damit andeuten, dass in so einem wie von dir geschilderten Fall,
Klagen gegen Rasselisten überflüssig werden und man nicht versuchen sollte
die Rasselisten ganz weg zu klagen?
Öhm... der Spruch geht anders rum. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Falls du mit Kompromisse Regelungen wie die in Sachsen meinst, ist es dir natürlich unbenommen, Sie für dich zu bewerten. Ob Sie jetzt faul sind, mag in der Betrachtungsweise liegen. Bei deiner Wertung der Rechtswidrigkeit lehnst du dich aber ganz schön aus dem Fenster. Worauf beruht deine Wertung?
Du berufst dich ja immer wieder auf das Bundesverfassungsgerichturteil - 1 BvR 1778/01 - vom 16.3.2004. Auch deiner Klage gegen die Rasselisten soll dieses Urteil zugrunde liegen. Ich habe mir damit heute den Morgen vertrieben, konnte aber nirgends einen Passus entdecken, in dem Rasselisten im Grundsatz für rechtswidrig erklärt wurden. Im Gegenteil gibt es etliche Passagen, die solche Regelungen als verfassungskonform erachten.
Auch in dem von dir hier schon verlinkten Absatz:
c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.
Quelle:
(farbliche Markierung von mir)
und dem auch von dir schon besonders hervorgehobenen Satz, kann ich keinerlei Wertung der Rechtswidrigkeit entdecken. Vielmehr haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber im zweiten Teil des markierten Satzes ein Hintertürchen geöffnet.
Wenn deine Klage und deine Einschätzung der Rechtswidrigkeit auf diesem ersten Halbsatz beruhen, na dann gute Nacht Marie...
In dem zweiten Halbsatz liegen eben auch die begründeten Sorgen so vieler hier, was eine Ausweitung der bestehenden Listen angeht. Und was wird wohl bei realistischer Einschätzung der Lage passieren?
Ich will gar nichts andeuten. In so einem wie von mir geschilderten Fall werden Klagen nicht erst überflüssig, Sie sind es schon.
Was du versuchen solltest oder auch nicht bleibt ganz alleine dir überlassen.
LG
Markus