Ich hatte vor einer Weile schon mal drüber nachgedacht, aber jetzt ist es wieder aktuell.
Aus persönlichen Gründen muss ich in nächster Zeit möglicherweise länger (mindestens ein paar Monate) nach Deutschland und in die Schweiz und überlege, ob ich die Hunde für diesen Zeitraum mitnehme. Ich versuche gerade herauszufinden, was da logistisch auf mich zukäme.
In Deutschland ginge es um den Landkreis München und evtl Baden-Württemberg im Grenzgebiet zur Schweiz bei Schaffhausen/Radolfzell am Bodensee. Zum Glück tun die Bayern ja bei Besuchshunden nicht so rum wie bei der Haltung.
In der Schweiz ginge es um das Grenzgebiet der Kantone Schaffhausen und Zürich.
So wie ich das verstanden habe darf man Listenhunde für eine befristete Zeitdauer von vier Wochen nach Deutschland einführen, die man einmal verlängern kann. Das sind vier Wochen pro Jahr, und die Zeit würde kumulativ gezählt, oder? Egal wie oft wir in die Schweiz aus- und nach Deutschland wieder einreisen, und egal, wo in Deutschland wir uns befinden? Oder ist das einfach ein durchgehender Zeitraum von vier/acht Wochen am Stück und wenn wir in der Zeit in die Schweiz ausreisen "verfällt" diese Zeit halt?
So wie ich das verstanden habe wäre dafür der Zoll zuständig, oder? An welche Stelle beim Zoll müsste ich mich da wenden? Müsste ich das der jeweiligen Gemeinde denn dann überhaupt melden, oder reicht eine Bescheinigung vom Zoll, dass der Hund legal eingeführt wurde und eine Bescheinigung unserer Heimatgemeinde (in unseren Fall Calgary, Kanada), dass die Hunde dort regulär gemeldet sind? Besuchshunde muss man doch eigentlich gar nicht melden, oder?
In der Schweiz gibt es ja kein nationales Gesetz, da werden dann einfach die kantonalen Veterinärämter zuständig sein. Die Zürcher sind ja ganz schön restriktiv (maximal 30 Tage, und nur mit MK + Leine raus), aber Schaffhausen scheint ok zu sein...
Einreisen würden wir wohl über Amsterdam, damit es auf jeden Fall am Flughafen keine Probleme gibt.
Das fühlt sich ehrlich gesagt alles ein bisschen so an, als würden wir in ein Minenfeld laufen
Aus persönlichen Gründen muss ich in nächster Zeit möglicherweise länger (mindestens ein paar Monate) nach Deutschland und in die Schweiz und überlege, ob ich die Hunde für diesen Zeitraum mitnehme. Ich versuche gerade herauszufinden, was da logistisch auf mich zukäme.
In Deutschland ginge es um den Landkreis München und evtl Baden-Württemberg im Grenzgebiet zur Schweiz bei Schaffhausen/Radolfzell am Bodensee. Zum Glück tun die Bayern ja bei Besuchshunden nicht so rum wie bei der Haltung.
In der Schweiz ginge es um das Grenzgebiet der Kantone Schaffhausen und Zürich.
So wie ich das verstanden habe darf man Listenhunde für eine befristete Zeitdauer von vier Wochen nach Deutschland einführen, die man einmal verlängern kann. Das sind vier Wochen pro Jahr, und die Zeit würde kumulativ gezählt, oder? Egal wie oft wir in die Schweiz aus- und nach Deutschland wieder einreisen, und egal, wo in Deutschland wir uns befinden? Oder ist das einfach ein durchgehender Zeitraum von vier/acht Wochen am Stück und wenn wir in der Zeit in die Schweiz ausreisen "verfällt" diese Zeit halt?
So wie ich das verstanden habe wäre dafür der Zoll zuständig, oder? An welche Stelle beim Zoll müsste ich mich da wenden? Müsste ich das der jeweiligen Gemeinde denn dann überhaupt melden, oder reicht eine Bescheinigung vom Zoll, dass der Hund legal eingeführt wurde und eine Bescheinigung unserer Heimatgemeinde (in unseren Fall Calgary, Kanada), dass die Hunde dort regulär gemeldet sind? Besuchshunde muss man doch eigentlich gar nicht melden, oder?
In der Schweiz gibt es ja kein nationales Gesetz, da werden dann einfach die kantonalen Veterinärämter zuständig sein. Die Zürcher sind ja ganz schön restriktiv (maximal 30 Tage, und nur mit MK + Leine raus), aber Schaffhausen scheint ok zu sein...
Einreisen würden wir wohl über Amsterdam, damit es auf jeden Fall am Flughafen keine Probleme gibt.
Das fühlt sich ehrlich gesagt alles ein bisschen so an, als würden wir in ein Minenfeld laufen