Einfuhr zu Besuch nach Bayern/B-W/Schweiz

Max&Nova

Ich hatte vor einer Weile schon mal drüber nachgedacht, aber jetzt ist es wieder aktuell.
Aus persönlichen Gründen muss ich in nächster Zeit möglicherweise länger (mindestens ein paar Monate) nach Deutschland und in die Schweiz und überlege, ob ich die Hunde für diesen Zeitraum mitnehme. Ich versuche gerade herauszufinden, was da logistisch auf mich zukäme.

In Deutschland ginge es um den Landkreis München und evtl Baden-Württemberg im Grenzgebiet zur Schweiz bei Schaffhausen/Radolfzell am Bodensee. Zum Glück tun die Bayern ja bei Besuchshunden nicht so rum wie bei der Haltung.
In der Schweiz ginge es um das Grenzgebiet der Kantone Schaffhausen und Zürich.

So wie ich das verstanden habe darf man Listenhunde für eine befristete Zeitdauer von vier Wochen nach Deutschland einführen, die man einmal verlängern kann. Das sind vier Wochen pro Jahr, und die Zeit würde kumulativ gezählt, oder? Egal wie oft wir in die Schweiz aus- und nach Deutschland wieder einreisen, und egal, wo in Deutschland wir uns befinden? Oder ist das einfach ein durchgehender Zeitraum von vier/acht Wochen am Stück und wenn wir in der Zeit in die Schweiz ausreisen "verfällt" diese Zeit halt?

So wie ich das verstanden habe wäre dafür der Zoll zuständig, oder? An welche Stelle beim Zoll müsste ich mich da wenden? Müsste ich das der jeweiligen Gemeinde denn dann überhaupt melden, oder reicht eine Bescheinigung vom Zoll, dass der Hund legal eingeführt wurde und eine Bescheinigung unserer Heimatgemeinde (in unseren Fall Calgary, Kanada), dass die Hunde dort regulär gemeldet sind? Besuchshunde muss man doch eigentlich gar nicht melden, oder?

In der Schweiz gibt es ja kein nationales Gesetz, da werden dann einfach die kantonalen Veterinärämter zuständig sein. Die Zürcher sind ja ganz schön restriktiv (maximal 30 Tage, und nur mit MK + Leine raus), aber Schaffhausen scheint ok zu sein...

Einreisen würden wir wohl über Amsterdam, damit es auf jeden Fall am Flughafen keine Probleme gibt.

Das fühlt sich ehrlich gesagt alles ein bisschen so an, als würden wir in ein Minenfeld laufen :p
 
  • 23. April 2024
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Hi Max&Nova ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zur Schweiz habe ich keine Ahnung, wie das dort funktioniert, übers Prozedere Zoll Flughafen auch nicht aber grundsätzlich
würde ich einen Besuchshund (in Bayern) überhaupt nirgendwo anmelden. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Werdet Ihr irgendwann wirklich kontrolliert werden, was fast nicht anzunehmen ist. Dann seit Ihr nachweislich "nur" zu Besuch und belegt dies mit den Daten aus euren aktuellen festen Wohnsitz in Calgary und gut ist...
Wo werdet Ihr in Bayern wohnen? Zur Miete? Hotel, Bekannte? Hier könnte ich mir vorstellen das es eventuell mal einen übelgelaunten bayrischen Dickkopf gibt, der Hunde nicht mag und meckert
 
Vielen Dank für die Antwort, so habe ich mir das auch gedacht: Hunde beim Zoll anmelden, zollamtliche Bestätigung mitführen, dass dir Hunde legal eingeführt sind, und die Hunde nicht melden.
Muss mich grade noch schlau machen, welches Zollamt dann für uns zuständig ist, aber das lässt sich rausfinden.

Meine Eltern haben ein Haus in Ottobrunn, einem Vorort südöstlich von München. Wir wären also nicht auf andere hundefreundliche Unterkunft angewiesen.
Die Gemeinde dort hat Ordnungsamtmitarbeiter, die für die "Haltung gefährlicher Tiere" zuständig sind, aber so wie ich das verstehe wäre in unserem Fall nur der Zoll zuständig.

Noch was ganz anderes: die Hunde sind zwar gechippt aber mit amerikanischen Chips. Die sind soweit ich weiss nicht ISO zertifiziert und nicht mit europäischen Geräten auslesbar. Muss ich die Hunde dann doppelt chippen lassen, falls ich sie einführe, zwecks einwandfreier Identitätsfeststellung, oder reicht es, ein Lesegerät mitzuführen?
 
Meine Eltern haben ein Haus in Ottobrunn, einem Vorort südöstlich von München.
Örks, Ottobrunn hat eine megaätzende Polizeiinspektion, da kannst Du Dich auf Kontrollen der 3. Art gefasst machen. Druck Dir alles was es gesetzlich zu Besuchshunden gibt aus und führ es mit Dir, Perso natürlich immer, Anmeldung der Hunde in Calgary, usw.
 
Oh je. Vielen Dank für die Info, ich hatte bisher mit der Ottobrunner Polizei die was zu tun (ausser mal einem Knöllchen :) ).

Ich habe auf jeden Fall vor, alles 100% korrekt und legal zu machen (falls ich sie denn tatsächlich mitnehme), aber extra Stress kann ich momentan gewiss nicht brauchen...
 
Aus persönlichen Gründen muss ich in nächster Zeit möglicherweise länger (mindestens ein paar Monate) nach Deutschland und in die Schweiz und überlege, ob ich die Hunde für diesen Zeitraum mitnehme.

So wie ich das auf der Seite vom Zoll lese, hast du mit den Hunden nur 4 Wochen Aufenthaltsrecht

Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

  • Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)


Leider wird es wohl so sein, dass die Zeit ab einem gewissen Datum (Einreise) gilt und nicht durch gelegentliche Aufenthalte in der Schweiz erneuert werden kann. Zur Not noch mal bei Rechtsanwalt Weidemann nachfragen, wie da die tatsächlich Lage ist, oder ob du mit "Touristenwohnsitz" in der Schweiz sozusagen immer wieder als Tagestourist, bzw. "Urlauber vom Urlaub" durchkommst.

Wenn die persönlichen Gründe ein Notfall/Pflegefall in der Familie sind (oder soetwas in der Art) würde ich das beim Weidemann auch nochmal ansprechen - vielleicht gibt es dann beim Zoll eine "Härtefallregelung", aber das weiß ich nicht.
 
Einreise über Amsterdam bietet sich an, weil es garantiert stressfreier ist als das Flughafenprocedere in Deutschland.

Eine allgemeine Chippflicht gibt es (noch) nicht in Deutschland. Ein Chiplesegerät haben Polizisten in Bayern nicht dabei. Die gibt es aber in nahezu jeden Tierheim und Hundesportverein. Extra eines mitzubringen ist sehr sehr freundlich, erspart dir aber bei Bedarf sicher einiges an zeitfressenden Wegen.

Die in den Zoll beschriebenen vier Wochen sind die gesetzl. Zeitangabe.. Bei den Bonus, das Elternhaus vor Ort zu haben, würde ich dies aber ohne schlechtes Gewissen, immer zu meinen Vorteil nutzen und bei einer Kontrolle "eben erst angekommen sein". In Bayern wird dies auch niemanden weiter interessieren...

Die Ottobrunner Polizei und Mitarbeiter am Ordnungsamt sind leider wirklich nicht für Ihre Kompetenz und Freundlichkeit bekannt - müssen sich aber auch an die geltenden Gesetze halten. Die können zwar nerven, aber sonst auch nichts. Mit freundlicher Bestimmtheit kommt man da sehr gut weiter.

Du schreibst das es noch nicht wirklich sicher ist, ob du den Hund mit nimmst. Mir bereitet die sehr lange Flugzeit Sorge. 12h? ohne check in und event. umsteigen + Procedere am Zoll. Wenn du eine zuverlässige und für den Hund vertraute Person zuhause hast, würde ich ihn dort lassen. Das kommt aber auch immer auf die individuellen Umstände an, ich wollte es nur mal so anmerken.
 
Vielen Dank für die Antwort.

Wie machen das denn Leute, die z.B. in Österreich wohnen und mehrmals jährlich mit Hund zu Besuch nach Deutschland einreisen?
Wenn es keine Meldepflicht für Besuchshunde gibt, und keine (innereuropäischen) Grenzkontrollen, woher wissen die Behörden denn dann, wie lange der Hund in Deutschland war und wann die vier Wochen um sind? Oder muss man da theoretisch jedes Mal am Zoll rausfahren und den Hund an- und abmelden, wenn man einreist?

Bei dem Chip ging es mir mehr darum, dass meine Hunde einen amerikanischen Chip haben, der sich mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bei deutschen Tierärzten oder Tierheimen auslesen lässt. Wenn ich mich recht erinnere gibt es für die Einfuhr gefährlicher Hunde Kennzeichnungspflicht (Chip oder Tätowierung). Ich weiss aber nicht, ob ein amerikanischer Chip da gilt.
 
Es wird darauf hinauslaufen, dass wenn du kontrolliert werden würdest, dir bewiesen werden müsste, dass du bereits länger als 4 Wochen in DE bist.
Über diese Besucherregelung würde ich mir keine Gedanken machen, wenn du klar belegen kannst, dass du ja eigentlich in Kanada wohnst.

Du musst deinen Hund nicht beim Zoll anmelden! Ich hätte ja dann viel zu tun, jedes mal meinen hund in Bayern anzumelden wenn ich die paar Kilometer über die Landesgrenze fahre.

Das einzige was mir auch Sorgen machen würde, wäre der lange Flug.

Chip ist Chip- die chipnummer ist ja auch im Impfpass notiert.
 
Ok, vielen Dank!
Heisst das, Du machst das regelmässig übers Jahr verteilt und hast damit keinen Ärger?

Das mit dem Flug ist zwar ein ziemlicher Aufwand und nicht schön für Hunde, aber ich habe das schon (in die andere Richtung) gemacht, als ich von Deutschland nach Kanada gezogen bin. Der Hund war damals schon 13 und hat alles gut überstanden.
Ich denke, wenn sich keine andere Lösung findet wird es wohl darauf hinauslaufen.
 
Da ich in Baden-Württemberg an der Grenze zu Bayern wohne, bin ich öfters im "Feindesland".

Du kannst dich gerne auch noch an Rosi (Murphy_3101) wenden, sie ist ja der Listi-Profi
 
Es wird darauf hinauslaufen, dass wenn du kontrolliert werden würdest, dir bewiesen werden müsste, dass du bereits länger als 4 Wochen in DE bist.
Über diese Besucherregelung würde ich mir keine Gedanken machen, wenn du klar belegen kannst, dass du ja eigentlich in Kanada wohnst.

Du musst deinen Hund nicht beim Zoll anmelden!

Chip ist Chip- die chipnummer ist ja auch im Impfpass notiert.

Ja , es ist definitiv tatsächlich so, dass der Staat DIR beweisen muss, schon länger hier zu sein. (Flugticket nicht in den Pass legen ;))

Bekannte besuchen mich regelmäßig mit Staff und Bullterriern aus Österreich. Das ist kein Problem. bei der Einreise wird (zur zeit wegen der vielen Flüchtlinge) ab und an der Pass kontrolliert, noch seltener mal in den Impfpass des Hundes gesehen.

Kennzeichnung von Listenhunden ist zwar vorgeschrieben, aber nicht definiert wie diese sein soll. Tattoo würde ausreichen, Chip egal woher ist in Ordnung. Bei den Bullterriern die nach Bayern zum Deckakt oder zu Ausstellungen einreisen, gab es noch nie irgendwelche Probleme mit Polizei, Behörden oder Zoll (wenn der Impfschutz aktuell ist)
Wie ich schon erwähnt hatte gibt es nur ab und an mal "Beschwerden" von Nachbarn beim Ordnungsamt über den krass gefährlichen Hund, das wird bei eurer Situation "Besuch Eltern" und halbwegs netten Nachbarn auch eher unwahrscheinlich sein. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dich die Nachbarn noch von früher kennen und eher neugierig sind, warum du wieder hier bist und wie es dir geht.

Die neueren Chiplesegeräte lesen (fast) alle Chips aus
 
Ja aber Leute, wenn sie wie geschrieben über mehrere Monate gedenkt hierzubleiben - und ihr sagt, dass das Amt in Ottobrunn gerne piefig wird, dann reichen als Nachweis 2 blöde Kontrollen, beim gleichen Kontrolleur in einem Zeitraum von mehr als 4 Wochen.
Und als jemand, der in Kanada gemeldet ist, bleibt man zum einen länger im Gedächtnis haften und zum anderen kann man schlecht behaupten - im Vergleich zu jemandem der im Grenzgebiet lebt - dass man gerade erst mit den Hunden wieder eingereist ist und die letzten 3 Wochen in Kanada war.
 
Es wird darauf hinauslaufen, dass wenn du kontrolliert werden würdest, dir bewiesen werden müsste, dass du bereits länger als 4 Wochen in DE bist.
Dazu kann ich (aus eigener Erfahrung) sagen, dass die freundlichen Beamten der PI in Ottobrunn bei Deinen Nachbarn klingeln, bei Deinem Vermieter anrufen und unter "laufenden Ermittlungen" alles erfragen was sie wollen. Dazu kommt eben das Ottobrunn klein ist und es damit nicht unwahrscheinlich ist, mehrmals kontrolliert zu werden. Die fahren Dir zur Not auch quer über den Acker hinterher. An "geltendes Recht" müssen die sich halten, ja, aber leider wissen sie nicht so genau was geltendes Recht bzgl Listenhunde ist. Zumindest war das vor ein paar Jahren so, vielleicht haben sie aus dem was ich ihnen beigebracht habe gelernt, das finde ich aber selbst optimistisch gedacht.
 
Der kleine Grenzverkehr zwischen Deutschland und den Nachbarländern ist überhaupt kein Problem. Aber ein mehrmonatiger Aufenthalt der Hunde in D ist definitiv ein Problem (fällt in einem kleinen Ort garantiert auf). Nach Ablauf der regulären Besuchszeit nützt dann auch keine Zoll-Bescheinigung, dass die Hunde legal eingereist sind. Wie Coony schon schrieb, würde ich RA Weidemann fragen, ob wegen familiärer Angelegenheiten eine Ausnahmegenehmigung für einen längeren Zeitraum möglich ist. So was soll es geben.
 
Musst ja nicht in Ottobrunn Gassi gehen.....:tuedelue:
Ich wohne in der Nachbargemeinde Hohenbrunn und hier interessiert es "keine S..." wer hier mit was an der Leine - oder auch ohne - Gassi geht.
Mittlerweile sieht man hier "Bollerköppe" besonders an den Wochenenden zu Hauf....;)
 
Ich hab grade erst die ganzen Antworten gesehen. Vielen Dank an alle!
Es sieht wohl so aus, als sei die einfachste Lösung, die Basis in der Schweiz zu haben und dann bei Bedarf nach D einzureisen. Ich hatte nie vor, irgendwelche halblegalen Sachen zu machen (z.B. zu sagen, ich sei grade erst eingereist), aber die Berichte über die Behörden in Ottobrunn machen mir nicht gerade Lust, dort mit den Hunden viel Zeit zu verbringen.
 
Ich hol dashier noch mal hoch, vielleicht interessiert es ja noch jemand anderen.

Gute Nachrichten! Ich habe mich mittlerweile mit dem kantonalen Veterinäramt in Zürich in Verbindung gesetzt und folgende Information bekommen:
Wenn ich mit den Hunden zu Besuch im Kanton Zürich bin darf ich mich dort unbegrenzt aufhalten, die 30 Tage Regel gilt nur für Personen, die im Kanton Zürich leben. Ich muss sie nur mit Leine und Mk führen, was ja auch kein Problem ist. Dann müssen sie ihren Auslauf eben im Kanton SH bekommen :p
Einfuhr ist auch kein Problem. Wir haben uns noch nicht 100% entschieden, es sieht aber alles danach aus, dass die Hunde diesen Sommer mitkommen. :)
 
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Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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